Abundant

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Als abundant werden Gemeinden bezeichnet, deren Steuerkraft über der im Finanzausgleichsgesetz des jeweiligen Bundeslandes definierten Bedarfsmesszahl liegt und die somit keine Schlüsselzuweisungen erhalten. In den meisten Bundesländern werden (einige oder alle) abundante Kommunen darüber hinaus zu einer Finanzausgleichsumlage (Abundanzumlage) herangezogen.

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