Ausschreibung

Aus KommunalWiki

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Ablauf einer europaweiten Auschreibung nach der VOF[1][Bearbeiten]

  • Versand der Vorinformation an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU
  • Versand der Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU (§ 9 VOF)
  • Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung durch dieses Amt mit Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge (§ 9 VOF)
  • Öffnung der Teilnahmeanträge am Schlustermin und Auswertung (§ 5 VOF)
  • Erstellung des Vergabevermerks, Teil 1 (§ 12 VOF)
  • Versand der Einladungen zum Verhandlungsverfahren mit Aufforderung zur Abgabe eines schriftlichen Angebots mit neuem Schlusstermin; Öffnung der Angebote am Schlusstermin (§§ 3 (1-3), 11 (1-4), 101 (5) VOF)
  • Auswertung der Angebote, Auswahl der Bewerber (§ 10 VOF)
  • Verhandlungsrunde(n), Auswertung des Verhandlungsverfahrens (§ 3 (2) VOF, § 101 (5) GWB)
  • Erstellung des Vergabevermerks, Teil 2 (§ 12 VOF)
  • Vergabeentscheidung, Erteilung des Zuschlags, Information der unterlegenen Bieter (§ 11 /5) VOF, §§ 101 a/b GWB)
  • Vertragsunterzeichnungühestens 15 Tage nach der Information (§ 11 (6-7) VOF)
  • Information über Audftragserteilung (§ 14 VOF)

Ablauf einer beschränkten Ausschreibung[2][Bearbeiten]

  • Bestimmung der Dritten, die in das Verfahren einbezogen werden sollen
  • Versand der Einladung zum Verhandlungsverfahren mit Aufforderung zur Abgabe eines schrifltichen Angebots und Nennung des Schlusstermins
  • Öffnung der Angebote am Schlusstermin; Auswertung der Angebote
  • Verhandlungsrunde(n); Auswertung
  • Erstellung des Vergabevermerks
  • Vergabeentscheidung, Zuschlagserteilung, Information der unterlegenen Bieter
  • Vertragsunterzeichnung

Ausschreibungen können kleine Gemeinden überfordern[Bearbeiten]

Europaweite Ausschreibungen sind fehleranfällig und immer mit dem Risiko einer Klage verbunden. Europa- und Bundesrecht muss ebenso beachtet werden wie die Vorgaben der Landesbehörden. Kleine Gemeinden verfügen oft nicht über das Personal, um solche Ausschreibungen rechtssicher durchzuführen, selbst spezialisierte Beratungsbüros zeigen sich gelegentlich überfordert. Ausschreibungen werden dadurch für kleine Gemeinden unverhältnismäßig teuer, Anschaffungen werden darum nicht selten aufgeschoben.[3]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Darstellung nach: Engels/Eibelshäuser, Örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung, Köln 2012, S. 191 f.; "VOF" meint im Folgenden die VOF 2009; GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  2. Darstellung nach Engels/Eiblshäuser, ebenda, S. 193 f.
  3. Dies zeigt beispielhaft die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos in der Gemeinde Buttenwiesen (Landkreis Dillingen, Bayern), vgl. BR: Europaweite Ausschreibungen überfordern Kommunen, 21.01.2018

Siehe auch[Bearbeiten]