Berlinwahl 2006

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Erfolg für Grüne und SPD[Bearbeiten]

Berlin. Sehr zufrieden zeigen sich die GRÜNEN mit ihrem Berliner Wahlergebnis. Bei deutlich sinkender Wahlbeteiligung (58 % gegenüber 68 % vor 5 Jahren) konnten sie die absolute Zahl ihrer Zweitstimmen zum Abgeordnetenhaus um 22 % steigern und kamen auf 13,1 %. Damit zogen sie nahezu gleich mit der Linkspartei, die einen regelrechten Absturz erlebte (von 22,6 auf 13,4 %). Ebenfalls bemerkenswert: Fünf KandidatInnen der Bündnisgrünen erzielten ein Direktmandat. Beide, Grüne wie Linke, haben mit 23 Sitzen gleich starke Fraktionen. Jetzt machen sich die Bündnisgrünen begründete Hoffnungen auf eine Regierungsbeteiligung in einer rot-grünen Koalition.

Der Linkspartei ist ziemlich genau die Hälfte ihrer WählerInnen von 2001 weggelaufen. Die WASG, die in Berlin konkurrierend zur regierenden Ex-PDS antrat, konnte jedoch nicht einmal ein Drittel dieser Enttäuschten sammeln und kam auf 2,9 %. Besser als die „Wahlalternative“ schnitten mit 3,3 % überraschend die "Grauen" ab, die zudem in die meisten Bezirksverordnetenversammlungen einzogen (zusammen 20 Mandate). Insgesamt fallen aufgrund der Sperrklausel fast 16 % der abgegebenen Stimmen für kleine Parteien unter den Tisch; nur deshalb reichen die 30,8 % der SPD (als Stimmanteil 1 % mehr als 2001, absolut jedoch 57.000 WählerInnen weniger) für eine Koalition entweder mit den Grünen oder mit der Linken.

Die CDU fuhr mit 21,8 % das schlechteste Wahlergebnis ihrer Berliner Geschichte ein, nachdem sie schon 2001 mit 23,8 % mehr als blass ausgesehen hatte. Aus der Schwäche der Christdemokraten konnte auch die F.D.P. nicht viel Nutzen ziehen, die mit 6,7 % (zuvor 9,9 %) wieder im Landesparlament vertreten ist. Freuen können sich jedoch alle demokratischen Parteien über das (im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern) relativ schwache Abschneiden der NPD, die mit 2,6 % weit unter der Hürde für den Parlamentseinzug blieb. Allerdings erreichte sie in drei Bezirkswahlen in Ostberlin mehr als 5 % (Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg) und hat jetzt insgesamt 11 Bezirksmandate.

Bezirksergebnisse[Bearbeiten]

Kommunalpolitisch interessieren besonders die Ergebnisse der Berliner Bezirke. Nach der Verwaltungsreform 2001 ist Berlin in nur noch 12 Bezirke (mit durchschnittlich rund 300.000 EinwohnerInnen) eingeteilt, die zumeist durch Zusammenlegung von zwei oder drei Altbezirken entstanden. Dabei hatten KritikerInnen befürchtet, durch die Art der Zusammenlegung solle verhindert werden, dass Grüne und Linkspartei keine Chance auf eine Mehrheit in einem Bezirk hätten. Sollte dies die Absicht gewesen sein, so ist sie nicht aufgegangen.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden die GRÜNEN stärkste Kraft mit 33 %, gefolgt von der SPD mit knapp 26 %. Hier erreichte die CDU lediglich ein einstelliges Ergebnis (unter 9 %). In diesem Bezirk stellen die GRÜNEN damit drei StadträtInnen (so heißen in den Berliner Bezirken die hauptamtlichen DezernentInnen) sowie die BürgermeisterIn. Je eine StadträtIn der GRÜNEN regiert in Berlin-Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln mit (Stimmanteile zwischen 11 und 18 %). Erstmals seit der Wende sind die Bündnisgrünen nun in allen Berliner Bezirken in der BVV vertreten, sie erreichten überall mehr als 5 % (für die BVVs gilt keine Sperrklausel). Insgesamt konnten die Bündnisgrünen die Zahl ihrer Bezirksmandate von 60 auf 94 erhöhen, hinzu kommen die 9 hauptamtlichen StadträtInnen. Neben den Grünen waren – wie erwähnt – kleine Parteien relativ erfolgreich; Graue, WASG, NPD und auch die Republikaner spielen in vielen Bezirksversammlungen eine Rolle.

Die Linkspartei eroberte als stärkste Partei die Ostberliner Bezirke Marzahn-Hellersdorf mit 38 % und Lichtenberg mit 40 % der Stimmen. An die SPD fielen Pankow (28 %), Charlottenburg-Wilmersdorf (34 %), Tempelhof-Schöneberg (32 %), Neukölln (35 %) sowie Treptow-Köpenick (34 %). Die CDU wurde stärkste Kraft in den West-Bezirken Spandau (39 %), Steglitz-Zehlendorf (35 %) und Reinickendorf (42 %).

Volksentscheid mit großer Mehrheit[Bearbeiten]

Eine große Mehrheit von 84 % stimmte in einem Volksentscheid einer Verfassungsänderung zu, die die Bedingungen für zukünftige Volksentscheide erleichtert. Dabei wird das Spektrum der Fragen, die Gegenstand eines Volksentscheides sein können, erweitert, zugleich werden die Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid gesenkt.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten]