Betriebswassernetz

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Nach den in Deutschland geltenden Gesetzesvorschriften muß aus den Wasserhähnen in der Küche, beim Waschbecken, der Dusche und der Badewanne Wasser in Trinkwasserqualität kommen. Wird ein zweites Wassernetz für Wasser mit einer geringeren Qualitätsstufe errichtet, so heißt dies vorschriftsmäßig Betriebswassernetz. Gespeist werden kann dieses Betriebswassernetz aus einer Regenwasseranlage, einem Brunnen oder aufbereitetem Flusswasser.

Nicht zu verwechseln mit dem Betriebswassernetz sind die noch im Erprobungsstadium befindlichen Versuche mit Grauwasser, also bereits benutztem Abflußwasser von Badewanne, Dusche, Waschmaschine und Waschbecken, welches dezentral z. B. mit einer Pflanzenkläranlage wieder aufbereitet wird, um es anschließend zur Toilettenspülung zu nutzen. Im Unterschied zu einem Betriebswassernetz würde solches Grauwasser nicht über Wasserhähne im Haushalt zugänglich sein, sondern direkt in den WC-Spülkasten geleitet werden.

Weniger als die Hälfte des Wasserverbrauchs in den Haushalten benötigt wirkliche Trinkwasserqualität. Für Toilettenspülung, Blumen gießen, Garten bewässern und die Waschmaschine ist Wasser in einer geringeren Qualitätsstufe ausreichend. Genauso ist es bei den riesigen Wassermengen, die in der Industrieproduktion benötigt werden, bei der Bewässerung von Sportplätzen, dem Betrieb von Autowaschanlagen usw. Daher liegt es nahe, die Errichtung eines zweiten Wassernetzes zu fördern. Zu Beginn der kommunalen Wasserwirtschaft hat es übrigens solche zweiten Wassernetze in einigen Großstädten, wie z. B. Frankfurt am Main, gegeben, die dann aber aus hygienischen und Kostengründen stillgelegt wurden.

Flächendeckend innerhalb der gewachsenen Strukturen ganzer Städte ist die Errichtung eines Betriebswassernetzes heute sicher noch utopisch. In einzelnen Industriebetrieben und auch großen Gewerbegebieten, einzelnen Wohnhäusern und ganzen Neubaugebieten haben sich Betriebswassernetze aber seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen gut bewährt, auch wenn dies "interessierte Kreise" mit gezielten Fehlinformationen immer wieder bestreiten und behaupten, Betriebswassernetze seien in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig. Dies stimmt nicht, und Trinkwassersatzungen, die heute noch Betriebswassernetze verbieten, sind rechtlich nicht korrekt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat in einem Grundsatzurteil 1992 (22 A 2675/91) ein Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, zweite Wassernetze in Gebäuden zuzulassen. Das Gericht hat alle Gegenargumente (hygienisch bedenklich, den Versorgungsunternehmen finanziell nicht zumutbar) als nicht stichhaltig zurückgewiesen.

Betriebswassernetze brauchen nicht einmal bei den Baubehörden beantragt zu werden. Erforderlich ist nur, dass die einschlägigen DIN-Vorschriften eingehalten werden. Das Wasserversorgungsunternehmen und die für die Abwasserbeseitigung zuständige Institution muss nicht gefragt, jedoch informiert werden, speziell um zu klären, ob eine zweite Wasseruhr für das Betriebswasser erforderlich ist, weil üblicherweise die Abwassergebühr über die Trinkwasseruhr ermittelt wird. Eine zweite Uhr würde den Betriebswasseranteil des Haushalts separat feststellen, und die Stadtwerke würden dann lediglich Abwassergebühren für das Betriebswasser berechnen, wenn dieses in die Kanalisation eingeleitet wird.

Es ist zulässig – und z. B. die Stadt Hannover tut dies –, dass die Gemeinden bei den privaten Haushalten (nicht bei den Großverbrauchern) zur Förderung der Wassereinsparung auf die Abwassergebühr bei Regenwassernutzungsanlagen verzichten. Vorwiegend in Gewerbe- oder Wohnungsneubaugebieten sollte im Rahmen der Diskussion um Bebauungspläne überlegt werden, ob es zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches möglich ist, das ganze Gebiet mit einem Betriebswassernetz auszurüsten, das z. B. mit nur geringfügig aufbereitetem Flusswasser gespeist wird. Sinnvoll ist natürlich, dass dieses vom Trinkwasserversorgungsunternehmen mitbetrieben wird. Wenn dieses sich weigert, sollte die Kommune aber selbst aktiv werden und beim Neuabschluss eines Konzessionsvertrages entsprechende Regelungen einbauen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Mönninghoff, H. (Hrsg.): Wege zur ökologischen Wasserversorgung, Staufen 1993, Ökobuch-Verlag
  • Freie Hansestadt Bremen – Senator für Umweltschutz: Fortschritte in der Regenwassernutzung; Dokumentation einer Fachtagung vom 18.3.1993