Bundesfreiwilligendienst

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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) existiert seit dem 1. Juli 2011 und wurde als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit eingeführt. Er wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Anders als beim vorher bestehenden Zivildienst steht der BFD Erwachsenen aller Altersgruppen offen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst) wahrgenommen.

BFD und Kommunen[Bearbeiten]

Der BFD bietet, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund, große Chancen für Kommunen, da gegenüber dem ehemaligen Zvildienst die Einsatzfelder stark ausgeweitet wurden: "Jetzt sind auch Einsätze in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Integration sowie Zivil- und Katastrophenschutz möglich. ... Der Bundesfreiwilligendienst ist beispielsweise möglich in Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, kulturellen Einrichtungen, Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten, aber auch in der Denkmalpflege und bei ökologischen Projekten."[1]. Der DStGB hat mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, damit städtische und gemeindliche Einsatzstellen und interessierte Freiwillige besser zusammenfinden können. Außerdem hat er einen Schwerpunkt online gestellt, der auch praktische Arbeitshilfen für Kommunen wie Finanzierungsbeispiele, Mustervereinbarungen, Checklisten und Merkblätter enthält.

Fußnoten[Bearbeiten]

Weblinks und Literatur[Bearbeiten]