Demokratie leben!

Aus KommunalWiki

Logo des Bundesprogramms "Demokratie leben"

Unter dem Titel "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" steht das neue Bundesprogramm, aus dem ab 2015 lokale Initiativen gegen Rechtsextremismus gefördert werden. Es tritt an die Stelle der bisherigen Programme "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und "Initiative Demokratie Stärken", die Ende 2014 auslaufen.

Aus dem Programm werden auf Antrag Fördermittel an Initiativen vergeben. Um die Planungssicherheit vor Ort zu verbessern, können künftig für bis zu fünf Jahre Förderzusagen gegeben werden. Jährlich sollen mehr als 40 Mio. € zur Verfügung stehen.

Der Schwerpunkt "Lokale Partnerschaften für Demokratie" setzt die Arbeit des Programms "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" fort. Die bislang 150 lokalen "Partnerschaften für Demokratie" sollen auf bis zu 220 ausgebaut werden. Zweiter Programmschwerpunkt ist die Weiterentwicklung der bisherigen Beratungsnetzwerke zu Demokratiezentren als Koordinierungs- und Vernetzungsstellen in den einzelnen Bundesländern.

Etwa 6 Mio. € jährlich stehen zur Unterstützung von Modellprojekten zur Verfügung, die zu folgenden Themen arbeiten:

Statt wie bisher mit 50 Prozent werden die Projekte mit bis zu 80 Prozent gefördert, der maximale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Damit soll den Projekten ein längerer Planungshorizont ermöglicht werden.

Im Bereich "Radikalisierungsprävention" können Projekte gefördert werden, die sich gegen menschenfeindliche Einstellungen wie Rechtsextremismus, Ethnozentrismus, radikale Formen des Islam, Ultranationalismus und linke Militanz wenden. Strukturell sollen lokale Projekte in Wissenschaft-Praxis-Verbünden und Tandemprojekte im Vordergrund stehen. Auch hier werden Projekte mit bis zu 80 Prozent für maximal fünf Jahren gefördert.

Im letzten Schwerpunkt werden Träger mit überregionaler (bundesweiter) Bedeutung für bis zu fünf Jahre gefördert. Dabei sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

  • Innovation und Weiterentwicklung thematischer Schwerpunkte
  • Ausrichtung von Fortbildungen, Arbeitstagungen und sonstigen Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung und Initiierung von Fachdebatten
  • Aufgreifen aktueller Debatten, auch international
  • Bundesweite Koordinierung und Vernetzung im Themen- oder Strukturfeld
  • Beratung des Ministeriums, der landesweiten Beratungsnetzwerke oder lokaler Akteure.

Die Förderung beträgt maximal 200.000 Euro pro Jahr. Eigen- oder Drittmittel müssen in Höhe von 20 Prozent aufgebracht werden.

Verantwortlich ist die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Durchführung liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung eingeführt umstrittene Extremismusklausel soll nicht mehr angewendet werden.

Weblinks[Bearbeiten]

Frühere Bundesprogramme[Bearbeiten]