Direkte Demokratie in Deutschland

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Angaben zur Literatur:


Autor(en): Johannes Rux

Direkte Demokratie in Deutschland

Verlag: Nomos-Verlag
Ort: Baden-Baden
Erscheinungsjahr: 2008
Seitenzahl: 984
Preis: 158 €
ISBN 978-3-8329-3350-0

Vollständiger Titel[Bearbeiten]

Direkte Demokratie in Deutschland. Rechtsgrundlagen und Rechtswirklichkeit der unmittelbaren Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern

Rezension von Christopher Schmidt (Schneverdingen)[Bearbeiten]

(Die folgende Sammelrezension behandelt gemeinsam das im Titel genannte Buch und: Peter Neumann: Sachunmittelbare Demokratie im Bundes- und Landesverfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder)

Zunächst: Bei den Werken von Rux (Habilitationsschrift, Tübingen) und Neumann (Dissertation, Köln) handelt es sich um Hochschulschriften, die nicht nur wegen ihres beachtlichen Umfangs von 984 bzw. 999 Seiten ins Gewicht fallen. Beide Verfasser sind Mitglieder des Kuratoriums des Vereins „Mehr Demokratie“. Neumann ist darüber hinaus Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie.

Bereits ausweislich ihrer (Unter-)Titel ist Gegenstand der Arbeiten die unmittelbare Demokratie auf Landes- und Bundesebene. Einrichtungen wie Bürgerbegehren und -entscheide auf der Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände bleiben damit außen vor. Die Bundesebene findet in beiden Werken Berücksichtigung, wenn auch bei Rux etwas ausführlicher. Eine weitere erfreuliche Gemeinsamkeit ist, dass nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis der Einrichtungen unmittelbarer Demokratie behandelt wird.

Für die Politik dürften die Überlegungen „de lege ferenda“ (nach zukünftigem, noch zu schaffendem Recht) von besonderem Interesse sein. Hier sind die Ausführungen von Neumann erfrischend konkret, sie münden schließlich in einem Reformentwurf für das Landesverfassungsrecht. Aber auch Rux endet mit einigen Optimierungsvorschlägen. Dabei kommen die Verfasser in einer Vielzahl von Punkten zu ähnlichen Ergebnissen. Das gilt z.B. hinsichtlich einfacher Gesetze für die Frage der Quoren bei Volksbegehren (Neumann: 5 % der Stimmberechtigten, Rux: höchstens 5 %) und Volksentscheid (Neumann und Rux: keine Mindestbeteiligung, Mehrheit der Abstimmenden entscheidet).

Vor diesem Hintergrund können beide Werke nicht nur als umfassende Kommentierung der gesetzlichen Grundlagen genutzt werden. Vielmehr ist zu wünschen, dass sie auch in den Landtagen zur Kenntnis genommen werden. Dort können sie zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Auf Landesebene ist die Frage nämlich längst nicht mehr, ob Einrichtungen unmittelbarer Demokratie in das Verfassungsrecht aufzunehmen sind, sondern wie diese ausgestaltet werden sollen. Auch deshalb kann man sich der abschließend von Neumann formulierten Hoffnung nur anschließen: dass sich die künftige Diskussion stärker an der Staatspraxis und ihren staatsrechtlichen Grundlagen orientieren werde (S. 852).

Weblinks[Bearbeiten]