European Public Sector Accounting Standards

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Begriff[Bearbeiten]

Hinter den European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) verbirgt sich das Vorhaben der Europäischen Union, für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Grundsätze der Rechnungslegung auf doppischer Grundlage zu entwickeln. Der Begriff leitet sich aus den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) ab, die im angelsächsischen Bereich verwendet werden.

Hintergründe[Bearbeiten]

Im Zuge der Finanzkrise wurde für die EU offenbar, dass die jeweiligen nationalen Rechnungslegungen zum einen nicht vergleichbar und zum anderen nicht ausreichend belastbar waren, um aufkommende Haushaltskrisen frühzeitig zu erkennen und ggf. diesen zu begegnen. Die EU beschlossen daher im November 2011 die sogenannten Six-Pack-Regelungen, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Steuerung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu verbessern. Dafür sollen einheitlicher Grundsätze der Rechnungslegung auf Basis der IPSAS entwickelt werden (EU-Richtlinie 2011/85/EU).

Zeitplan[Bearbeiten]

Mit dem Beschluss der Six-Pack-Regelungen im November 2011 beauftragt die Europäische Kommission die EU-Statistikbehörde EUROSTAT damit, IPSAS hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen. Bis Mai 2012 führt EUROSTAT eine öffentliche Konsultation durch, an welcher sich 68 Organisationen beteiligen. Im Dezember 2012 werden diese Konsultationsergebnisse veröffentlicht und den EU Organen zugestellt. Ergebnis der Konsultation war, dass die Einführung der EPSAS weiterer Schritte bedarf, diese aber grundsätzlich auf IPSAS basieren können. Im März 2013 schlug EUROSTAT einen Stufenplan der Entwicklung und Einführung von EPSAS vor. Im November 2013 begann eine weitere öffentliche Konsultation, diesmal in Bezug auf etwaige Steuerungsgrundsätze und -strukturen der EPSAS. Im Oktober 2014 legte EUROSTAT eine Schätzung der Umstellungskosten vor. Im September 2015 wurde eine Arbeitsgruppe einberufen.

Hürden[Bearbeiten]

Der Bedarf einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung der EU Mitgliedsstaaten ist nicht von der Hand zu weisen. Für Deutschland ergäbe sich hiermit eine doppische Umstellung der Bundes- und Länderhaushalte sowie eine Angleichung der sehr unterschiedlichen doppischen Regelungen in den Ländern.

Fraglich ist hingegen aus verschiedenen Gründen, ob die EPSAS dieses Ziel zu erreichen vermögen. EPSAS sollen auf Rechnungslegungen basieren, die für privatwirtschaftliche Zwecke gedacht sind. Ihr Übertragbarkeit ist schwierig. EPSAS müssen überhaupt erst entwickelt werden. Der politische Grundsatzbeschluss aller EU-Mitglieder ist hierfür noch nicht gefallen. In jedem Fall würden die künftigen EPSAS wiederum hohe nationale Spielräume beinhalten müssen, was dem Ziel der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zuwider liefe. Die Umstellungskosten wären hoch, was insbesondere für die deutschen Kommunen nach der langen Transformationsphase der Doppik ein Problem wäre.[1] Aus juristischer Sicht ist die europarechtliche Grundlage vage.[2]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Adam und Tebbe 2015
  2. Ohler 2014

Verweise[Bearbeiten]