Eigentum

Aus KommunalWiki

Wir gehen heute von einem Eigentumskonzept aus, das Privateigentum privilegiert. Wir halten Privateigentum für das beste Mittel der Absicherung für alle Bedürfnisse. Damit ich im Falle eines Falles habe, was ich brauche, muss ich es mir kaufen und bei mir zu Hause haben, auch wenn ich es vielleicht nur selten nutze oder auch vorhabe, es erst in Zukunft in bestimmten Fällen zu nutzen. Das kann manchmal zum Problem werden.

Etwa, wenn Menschen Häuser oder Wohnungen als Geldanlage kaufen, diese dann entweder leer stehen lassen oder um teures Geld vermieten, weil sie ja damit verdienen wollen, während es an leistbarem Wohnraum mangelt. Oder, wenn jemand ein Zweitauto zu Hause hat, das vielleicht nur im Urlaub genutzt wird. Da nicht nur der Betrieb, sondern auch die Herstellung eines Autos Energie und Rohstoffe verbrauchen und die Umwelt belasten, wäre Car-sharing für sie billiger und ökologisch nachhaltiger. Aber davor scheuen sich viele Menschen, sie wollen unabhängig sein, wollen sich nicht mit anderen absprechen müssen, haben kein Vertrauen zueinander.

Eigentum bedeutet, wenn etwas mir gehört, dann kann ich damit machen, was ich will. Ich muss es nicht verwenden, kann es ungenützt herumstehen lassen, kann es auch zerstören oder verfallen lassen und ich kann trotzdem, auch wenn ich das Ding gerade gar nicht brauche, andere von dessen Nutzung ausschließen.

In der Geschichte gab es aber auch andere, vielfältigere Eigentumskonzepte, man unterschied zwischen Eigentum und Besitz (was bedeutet, ein Ding gehört mir, solange ich es nutze), und verschiedene Eigentumsformen erlaubten verschiedene Formen der Nutzung.

So war es etwa im mittelalterlichen England, wo der Begriff der Commons herkommt, den adeligen Landbesitzern verboten, ihren Grundbesitz einzuzäunen, weil die Menschen, die selbst kein Land besaßen, das gesetzlich verbriefte Recht hatten, das Land für ihre Existenzsicherung zu nutzen. Sie durften Holz als Baustoff und Brennmaterial aus dem Wald holen, ihre Tiere weiden lassen, Früchte des Waldes und Heilkräuter sammeln und auch Lebensmittel anbauen. All das durften sie nicht beliebig, sondern es gab genaue Regelungen dafür, damit z.B. die Weide nicht übernutzt wurde und so auch die natürlichen Ressourcen bewahrt wurden. Die "Einhegung" der Commons, also die Errichtung von Zäunen, die den Menschen ihrer Lebensgrundlagen beraubten im Zuge der Durchsetzung des Kapitalismus war, ein jahrhundertelanger, heftig umkämpfter Prozess, der auch zu Bürgerkriegen führte.

Ähnliche Regelungen gab es in fast allen Ländern und Kulturen und es gibt sie heute noch, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Hier sind einige Beispiele aus Österreich.

In Österreich gibt es bis heute verschiedene Einschränkungen des Eigentumsrechtes an Grund und Boden. So können etwas Flüsse niemandem gehören, in jedem Fall ist das Ufer die Grundgrenze. Auch wenn jemand eine Quelle auf seinem Grundstück hat, muss er, unter bestimmten Bedingungen, das Wasser der Allgemeinheit zugänglich machen. Leider können Seen und ihre Ufer sehr wohl Privateigentum sein. Es gibt jedoch etliche Seen in Österreich, die den Bundesforsten gehören und frei zugänglich sind. Dort werden häufig Badeplätze errichtet mit Spielgelegenheiten, Bänken, Grillplätzen, die alle nutzen können, ohne zu zahlen. Ein echtes Commons, das aber leider auch bedroht ist. Immer wieder verkaufen die Bundesforste Liegenschaften, um die leeren Staatskassen zu füllen und immer wieder einmal wehren sich die Menschen auch dagegen, sowie hier.

Ein anderes Beispiel ist das Wegerecht. In Österreich darf man Wälder oder Bergweiden nicht ganz umzäunen, bestehende Wege dürfen nicht gesperrt werden, sondern müssen frei bleiben. In Österreich heißt das auch Dienstbarkeit oder Servitut. Wenn dann im Sommer die Kühe auf der Weide sind, gibt es Gatter, die die Wanderer hinter sich wieder schließen müssen. Man sieht also, dass die Menschen diese Wege zwar nutzen dürfen, aber auch Verantwortung übernehmen müssen. Immer wieder versuchen private Grundbesitzer auch unter verschiedenen Vorwänden (Holzarbeit, Jagd, Gamsräude) den Zugang einzuschränken. In Österreich sind es die Alpinvereine, Alpenverein und Naturfreunde, die darauf achten, dass das Wegerechte erhalten bleibt. So heißt es in den Vereinsstatuten der Naturfreunde Österreich: "Der Verein setzt sich für freies Wegerecht im Wald und in Alpinregionen ein." Das ist auch für die Naturfreunde in Deutschland nach wie vor aktuell.

Eng damit zusammen hängt das Recht, Beeren und Pilze für den Eigenbedarf sammeln zu dürfen. Hier ist es in den letzten Jahre häufig zu Missbrauch dieses Rechtes gekommen, indem Menschen in großen Gruppen mit Autos und Funkgeräten die Wälder stürmten, um Pilze und Beeren für den Verkauf auf Märkten zu sammeln. Kein Wunder, dass Grundbesitzer dann versuchen, den Zugang einzuschränken. Es müssen sich eben beide Seiten an die Regeln halten.

Wenn wir unseren Fokus auf Nutzungsrechte anstatt auf Eigentumsrechte legen, dann ist das also nichts Neues, sondern die Wiederbelebung und Ausweitung einer alten Tradition, die auch heute noch ihren Sinn erfüllt. Und gerade was den Zugang zu Seen, Badeplätzen und Wanderwegen betrifft fällt Kommunen eine wichtige Rolle zu, diese zu erhalten.


--Brigitte Kratzwald 14:04, 1. Feb. 2011 (CET)