Elektromobilität

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Deutschland sei auf einem guten Weg, bis 2020 „Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität“ zu werden. Das sagten die vier Bundesminister für Wirtschaft, Verkehr, Forschung und Umwelt in einer gemeinsamen Pressemitteilung zum dritten Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Er wurde am 20. Juni der Bundesregierung übergeben.

In dieser Plattform sind auch die vier Verbände Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), das Klima-Bündnis, NABU und WWF vertreten – und weniger begeistert vom Ergebnis. Sie kritisieren, dass eine stärkere Förderung von Fahrzeugen und Infrastruktur weiterhin aus Steuergeldern finanziert werden soll: „Wer mehr Elektroautos auf den Straßen sehen möchte, der muss sich für einen ambitionierten CO2-Grenzwert von 80 g CO2/km im Jahre 2020 einsetzen. Jedes Gramm mehr wird dazu führen, dass der Marktdurchbruch der Elektroautos weiter in die Zukunft verschoben wird“, sagte dazu NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.

Forderungen der Verbände[Bearbeiten]

  1. Die NPE braucht mehr Transparenz und muss sich klar zu Klima- und Umweltschutz bekennen.
  2. Elektromobilität muss an den Ausbau erneuerbarer Energien gekoppelt sein.
  3. Es darf nicht nur um Elektroautos gehen – E-Roller und Pedelecs erreichen bereits hohe Absatzzahlen.
  4. Ein umfassendes Mobilitätsverständnis sieht Elektromobilität nicht als Konkurrenz zum Öffentlichen Verkehr, sondern vernetzt die Verkehrsträger.

Elektroautos sollten daher erst nach genauer Prüfung und allenfalls befristete Nutzungsprivilegien erhalten, etwa dass sie auf Busspuren fahren dürfen oder für sie eigens Parkplätze ausgewiesen werden. Die Verbände schlagen vor, dass dies vornehmlich (elektrisch angetriebenen) Carsharing-Fahrzeugen zustehen sollte.

Zeitgleich veröffentlichte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Ergebnisse einer Mitgliederumfrage zu E-Mobilität, an der 273 Unternehmen teilnahmen: Diese haben bereits 900 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet, bis 2014 soll sich diese Anzahl verdoppeln.

AVAS für Elektrofahrzeuge[Bearbeiten]

Die Vorteile der Elektromobilität sind neben der besseren Energiebilanz und der geringeren Emission auch die geringere Lärmbelastung. Motorenlärm kann in stark befahrenen Gebieten die Lebensqualität beeinflussen. Der Geräuschpegel von Elektromotoren ist wesentlich geringer. Dies zieht jedoch eine neue Problematik mit sich. Da Elektromotoren im Straßenverkehr wesentlich ruhiger sind, werden sie von Fußgängern und Radfahrern erst später bemerkt. Laut einer Studie der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NTHSA spielen Elektrofahrzeuge 37 % öfter bei Unfällen mit Fußgängern eine Rolle als Autos mit konventionellen Verbrennungsmotor. So wird beispielsweise ein Auto, das mit 20 km/h unterwegs ist, erst ab einer Entfernung von 8 m wahrgenommen. Besonders für Personen, die auf akustische Signale angewiesen sind, wie es beispielsweise bei sehbehinderten Personen der Fall ist, erhöht dies das Risiko im Straßenverkehr.

Als Reaktion auf diese Problematik haben Blindenverbände sich für den Einsatz eines Warnsignal bei Elektroautos stark gemacht. Ab 2021 müssen per Gesetz alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit dem „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS) ausgestattet sein. AVAS soll nicht nur die Unfallbilanz senken. Ein weiterer Vorteil bietet AVAS bei Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehr. Busse mit Elektromotoren werden von Blinden schwerer zur Kenntnis genommen, da sie beinahe lautlos sind. Mit einem Warnsignal wird sichergestellt, dass auch Blinde sich im ÖPNV besser orientieren können.[1]

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Beitrag "Aktion „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ in dem Kommunalmagazin KOMMUNALtopinform

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]