Finanzausgleichsmasse

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Der Begriff Finanzausgleichsmasse bezeichnet beim kommunalen Finanzausgleich die Summe der Mittel, die im Rahmen des Finanzausgleichs an die Kommunen gezahlt werden. Die Finanzausgleichsmasse besteht aus

  • der Verbundmasse, das ist die Summe, die das Land aus den Gemeinschaftsteuern und anderen Steuereinnahmen, in manchen Ländern unter Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs, für die Kommunen bereitstellt (zur Herkunft des Begriffs vgl. Steuerverbund);
  • weiteren Mitteln aus dem Landeshaushalt
  • in einigen Bundesländern Mittel aus der Finanzausgleichsumlage, die besonders finanzkräftige Kommunen beitragen.

Aus der Finanzausgleichsmasse wird die Schlüsselmasse bereitgestellt, also die Summe, die für die Schlüsselzuweisungen verwendet wird, sowie weitere, oft zweckgebundene Zuweisungen an Kommunen.

Die Details zur Zusammensetzung und zur Aufteilung der Finanzausgleichsmasse unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich, hierzu wird auf die Artikel zum Finanzausgleich im jeweiligen Land sowie auf das jeweilige Finanzausgleichsgesetz verwiesen.

Siehe auch[Bearbeiten]