Finanzausgleichsumlage (Brandenburg)

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Das Land Brandenburg erhebt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eine Finanzausgleichsumlage von kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl um mehr als 15% übersteigt. Es handelt sich damit um eine reine Abundanzumlage. Die Umlage beträgt 25% des Betrages, um das die Steuerkraft höher ist als 115% der Bedarfsmesszahl, und wird im Folgejahr fällig. Sie fließt teilweise an den Kreis, im Übrigen wird sie vom Land für den kommunalen Finanzausgleich verwendet.

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