Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

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Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, kurz GRW oder auch GA, ist eine Maßnahme des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Förderung der Wirtschaft insbesondere in strukturschwachen Gebieten.

Geschichte[Bearbeiten]

Die ersten Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung – Kabinettsbeschluss vom 3. Juli 1951: Abgrenzung der Sanierungsgebiete – enthielt ein 100-Millionen-DM-Förderprogramm, dem der Bundestag am 2. Juli 1953 zustimmte. Als Sanierungsgebiet wurden hierbei die sogenannten Notstandsgebiete und das sogenannte Zonenrandgebiet bezeichnet. Zwischen 1954 und 1959 wurden diese Gebiete in dem neuen „regionalen Förderungsprogramm der Bundesregierung“ zusammengefasst.

Die heutige GA hat ihren Ursprung allerdings im „zentralen Orteprogramm“ des Jahres 1959. Hier wurde erstmals die Wirtschaftsförderung als räumlich und punktuell geordnete Förderung nach Schwerpunkten vorgenommen. Der eigentliche Durchbruch der GRW erfolgte 1968, als das BMWi Vorschläge zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik erarbeitete, die am 18. August 1969 im Investitionszulagengesetz mündeten und im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW vom 6. Oktober 1969 ihre gesetzliche Grundlage erfuhren.

Beschränkte sich die Wirtschaftsförderung – bis zur Verabschiedung vorgenannter Gesetze – auf zinsverbilligte Kredite, so wurden nunmehr Investitionszulagen bzw. -zuschüsse für die einzelnen Investitionen gewährt. Dieses hatte für den Unternehmer steuerliche Vorteile, gleichzeitig wurde mit dieser Art der Förderung – bei gleich hohen Einsatz der verfügbaren Finanzmittel – eine wesentlich zielgenauere Förderung erreicht.

Der durch Inkrafttreten des Gesetzes über die GRW eingerichtete Planungsausschuss entwickelte zunächst jedes Jahr einen „Rahmenplan“, in dem die einzelnen Fördergebiete und Fördermaßnahmen festgelegt wurden. Die heutigen Rahmenpläne haben üblicherweise eine Laufzeit von drei bis vier Jahren.

Die Förderung erfolgte und erfolgt noch heute in unterschiedlicher Höhe, aufgeteilt nach Wichtigkeit der sogenannten Schwerpunktorte (wobei ein Schwerpunktort auch eine Region umfassen kann). Die einzelnen Fördersätze wechselten der Höhe nach in der Geschichte der GA. Die aktuellen (Stand: November 2007) Fördersätze betragen in Prozent der Investition für kleine/mittlere/sonstige Betriebsstätten:

  • Schwerpunktorte mit der Kennziffer A: 50 % / 40 % / 30 %
  • Schwerpunktorte mit der Kennziffer C: 35 % / 25 % / 15 %
  • Schwerpunktorte mit der Kennziffer D: 20 % / 10 % / max. 200.000 Euro in drei Jahren

Zusätzlich können im Rahmen der Neufassung/Überarbeitung der Förderrichtlinien zum 1. Januar 2007 nunmehr auch Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern im Rahmen von Investitionsvorhaben von großen Unternehmen maximal bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden (vorher bis zu 25 Prozent).

Zonenrandförderung[Bearbeiten]

Als „Zonenrandförderung“ wurden alle Gebiete entlang der ehemaligen Grenze zur DDR bezeichnet. Diese Gebiete wurden innerhalb eines gemeindescharf abgegrenzten Streifens mit einer Breite von 50 Kilometern entlang der ehemaligen Grenze zur DDR grundsätzlich mit der höchsten Förderstufe (A) gefördert. Hierdurch sollte ein Abwandern der Bevölkerung in die industriealisierten Gebiete Westdeutschlands verhindert werden. Da es innerhalb der Zonenrandförderung noch weitere Dauersubventionen wie einen Zuschuss für Dieselkraftstoff gab, führte die Zonenrandförderung zunächst zu der Situation des völlig legalen Subventionsbetruges. Dieses wurde erst einige Jahre später durch Gesetzesanpassungen geändert.

Insgesamt war es möglich, innerhalb der Zonenrandförderung – unter Ausschöpfung aller Nischen und Gesetzeslücken – auf einmalige Förderungen von rund 55 Prozent der gesamten Investition zu kommen und des Weiteren Dauersubventionen in Höhe von bis zu 25 Prozent zu erhalten.

Europäische Union[Bearbeiten]

Die GRW wurde mit den Förderprogrammen der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Den Mitgliedsländern verbleibt die Ausgestaltung und Durchführung der Förderprogramme, die aber im Rahmen der von der Kommission gesetzten Vorschriften verbleiben müssen und im Einzelfall zu einer deutlich erhöhten Förderung führen können.

Quellen[Bearbeiten]

  • Hans Hermann Eberstein (Hrsg.): Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung. Loseblattsammlung. Schmidt, Köln ab 1971. Hauptband: ISBN 3-504-40000-5.

Weblinks[Bearbeiten]