Eine Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, mit der die Mitglieder (zumindest auch) wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Innerhalb der Genossenschaft gelten dabei Grundsätze von Selbstverwaltung und demokratischer Entscheidungsfindung. Das deutsche Genossenschaftsgesetz definiert Genossenschaften als "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern".
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Verschiedene Prinzipien gelten als charakteristisch für den Genossenschaftsgedanken, hier sollen einige aufgezählt werden:[1]
Mit ihrer Orientierung auf Gemeinschaftlichkeit, Soidarität und Abkehr von der Marktlogik zeigt der Genossenschaftsgedanke starke Überschneidungen zur Idee der Commons. Welche Bedeutung diese Prinzipien in den einzelnen Genossenschaften haben und wie sie umgesetzt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere bei sehr großen Genossenschaften treten sie eher in den Hintergrund, und Tendenz ist erkennbar, sich der Konkurrenz anzugleichen und wie ein "normales" Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Dennoch unterscheidet sich die Geschäftspolitik von Genossenschaftsbanken immer noch von der der großen Privatbanken.
Grundlage der Genossenschaften ist in Deutschland das Genossenschaftsgesetz, das zuletzt 2006 grundlegend novelliert wurde. Daneben erlaubt das europäische Recht auch die Gründung grenzüberschreitender Europäischer Genossenschaften (Societas Cooperative Europaea, SCE).
Das Genossenschaftfsgesetz sieht als Organe die Generalversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat vor. Die Organe können nur durch Mitglieder der Genossenschaft besetzt werden.
Die General- oder Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie entscheidet über die Satzung, wählt Vorstand und Aufsichtsrat und kann beide auch abberufen. Weiterhin stellt sie den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Gewinnverteilung.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei, der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, deren Tätigkeit auch vergütet werden kann. Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt sie nach außen, wenn die Satzung dies nicht dem Aufsichtsrat übertragen hat. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands. In Genossenschaften bis 20 Mitgliedern kann auf den Aufsichtsrat verzichtet werden und der Vorstand aus nur einer Person bestehen.
Weitere Organe sind möglich; insbesondere in großen Genossenschaften können auf diese Weise die Partizipationsmöglichkeiten der Mitglieder verbessert werden. Denkbar sind z. B. ein eigenes Partizipationsorgan, Projektgruppen oder Regionalgruppen mit eigenen Kompetenzen.
Vom eingetragenen Verein unterscheidet sich die Genossenschaft vor allem darin, dass sie wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Ein Verein hingegen verfolgt ideelle Zwecke und darf nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet sein; er finanziert seine Arbeit im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen und ggf. Fördermitteln. Seit 2006 ist als Genossenschaftszweck auch die Förderung "sozialer oder kultureller Belange" der Mitglieder zulässig, so dass diese Abgrenzung nicht mehr so trennscharf ist wie früher.
Statt einer Genossenschaft bietet sich als Rechtsform gelegentlich auch die GmbH an, die ihr im formalen Aufbau (Organe) ähnelt, zumal es auch die Form der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gibt. Im Vergleich zur GmbH hat die Genossenschaft spezifische Vor- und Nachteile:
Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass sich die Genossenschaft für eine sozialwirtschaftliche Organisation besser eignet. Stehen wirtschaftliche Motive im Vordergrund, kann die GmbH die geeignetere Form sein.
Im Laufe der Zeit hat sich eine Vielzahl von Genossenschaftstypen herausgebildet, die hier nur aufgezählt werden. Zu den traditionellen Genossenschaften, die im 19. Jahrhundert entstanden, gehören:
Im 20. Jahrhundert kamen neue Formen hinzu, die als "moderne Genossenschaften" bezeichnet werden:
Neben den Wohnungsbaugenossenschaften haben diese modernen Formen eine besondere Bedeutung für die Kommunalpolitik, da sie in klassischen Bereichen der lokalen Daseinsvorsorge tätig sind.
Die Idee der Genossenschaft geht auf den britischen Industriellen Robert Owen (1820) zurück. Erfolgreiche Gründungen datieren jedoch erst aus den Jahren ab ca. 1850. Seitdem entstanden vor allem Einkaufs-, Produktions- und Bankgenossenschaften (erste Grünungswelle). In den 90er Jahren des 19. Jhd. wurde der Genossenschaftsgedanke in der Arbeiterbewegung populär, die zweite Gründungswelle ist durch Konsum- und Baugenossenschaften gekennzeichnet. In der dritten Gründungswelle zu Beginn der Weimarer Republik gab es einen erneuten Aufschwung dieser Genossenschaften, die auch z. B. für Beamte attraktiv wurden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstanden erneut vorwiegend Baugenossenschaften. Die fünfte Gründungswelle wird in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gesehen, als aus der Alternativbewegung heraus Ansätze einer neuen Selbsthilfeökonomie entstanden. Ob die derzeitigen Neugründungen vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge (z. B. Produktion erneuerbarer Energie) als "sechste Gründungswelle" bezeichnet werden kann, wird sich erst aus der Rückschau entscheiden lassen.
Genossenschaften sind ein Ort des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Entscheidungsfindung und tragen allein dadurch zur politischen Kultur bei. Neben der Verfolgung der Eigeninteressen ihrer Mitglieder können sie auch wichtige Funktionen für die Gesellschaft übernehmen, wenn sie z. B. zur sozialen Integration beitragen, die Stadtentwicklung mitgestalten oder die Ökologisierung der Energieversorgung vorantreiben. Diese Gemeinwohlorientierung ist nicht selbstverständlich, folgt aber oft aus dem "Geist", in dem Genossenschaften gegründet werden. Ihre Bedeutung liegt aber auch darin, dass sie punktuell den Ausstieg aus der Marktlogik vollziehen. Sie befreien damit ihre Mitglieder von ökonomischen Zwängen und erweitern ihren Handlungsspielraum. Gemnossenschaften handeln nach außen als Wirtschaftssubjekte, funktionieren jedoch nach innen (im Idealfall) solidarisch und demokratisch. Sie stellen damit ein Drittes in der häufig debattierten Alternative zwischen Markt und Staat dar. Wo diskutiert wird, ob öffentliche Leitungen besser staatlich/kommunal oder privatwirtschaftlich organisiert werden (vgl. Privatisierung, Rekommunalisierung), kann die Idee der Genossenschaft eine zusätzliche Option sein.
Klemisch/Flieger[2] sehen vier besondere genossenschaftliche Potenziale:
Beispiele für Genossenschaften mit kommunalpolitischem Bezug finden sich auf der Homepage des DGRV.
Heute haben die Genossenschaften in Deutschland rund 20 Mio. Mitglieder; davon entfallen jedoch rund 15 Mio. auf Genossenschaftsbanken (z. B. Volks- und Raiffeisenbanken), deren Mitglieder sich in der Praxis vor allem als KundInnen verhalten und sich kaum in der Selbstverwaltung engagieren. In Deutschland gibt es damit viermal so viele Genossenschaftsmitglieder wie Aktionäre.
Zwar hat sich seit 1970 die Zahl der Genossenschaften in Deutschland in etwa halbiert, doch hat sich im gleichen Zeitraum die Mitgliederzahl ungefähr verdoppelt. Ihre wirtschaftliche Bedeutung hat also zugenommen, die reduzierte Anzahl der Genossenschaften erklärt sich aus regionalen und lokalen Fusionen. Es gibt aber Verschiebungen: Die Mitgliederzahl landwirtschaftlicher Genossenschaften nimmt eher ab, während gewerbliche und insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften Mitglieder hinzugewinnen.
Genossenschaften haben in Deutschland eine große Bedeutung als Arbeitgeber und Ausbilder; auch hier spielen die Genossenschaftsbanken sowie die genossenschaftlichen Handelsorganisationen wie Edeka und Rewe die größte Rolle. Das Insolvenzrisiko von Genossenschaften ist gering.