Große selbständige Stadt

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Zu den kommunalen Körperschaften zählen in Niedersachsen auch die Großen selbständigen Städte, als da sind: Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Sie sind namentlich in der Niedersächsischen Gemeindeordnung aufgeführt (§ 10 Abs. 2 NGO) und wie die einfachen kreisangehörigen Gemeinden und die Selbständigen Gemeinden kreisangehörig.

Zu ihren Aufgaben äußert sich die Gemeindeordnung in § 11: Neben den Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde übernehmen die sieben Städte vom Landkreis auch die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sofern dies gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Falls es zweckmäßiger ist, dass der Landkreis die Aufgaben erledigt, wird dies von der Landesregierung durch eine Verordnung bestimmt.

Konkret benannt werden die Zuständigkeiten der Großen selbständigen Städte in einzelnen Verordnungen. Die „Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht“ von 2004 etwa legt u. a. Zuständigkeiten im Aufenthalts- und Passrecht, bei Einbürgerungen und für die Durchführung des Wohngeldgesetzes fest. Gegenüber der früheren Fassung der Verordnung von 1998 wurden ihren Zuständigkeiten damit deutlich eingeschränkt.

Die Größenordnung der sieben Kommunen variiert: Die kleinste ist Goslar mit 45.000 EinwohnerInnen, die größte Hildesheim mit 106.000 EinwohnerInnen. Alle waren einst kreisfrei und erhielten ihren Sonderstatus im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform in den 70er Jahren – gewissermaßen als Entschädigung für politische Härten.

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