Hebesatz

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Ein Hebesatz ist ein Faktor, den die Gemeinde festlegt und der dazu dient, die tatsächliche Höhe einer Steuerschuld zu bestimmen. Hebesätze werden auf die Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) angewandt. Sie werden in Prozent (bzw. vH = vom Hundert) ausgedrückt.

Die Gemeinde legt in ihrer Haushaltssatzung die Hebesätze für das jeweilige Haushaltsjahr fest, sie können sich also jährlich verändern. Für die Steuerpflichtigen ermittelt zunächst das Finanzamt den jeweiligen Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit dem entsprechenden Hebesatz.

  • Beispiel: Der Steuermessbetrag für einen Gewerbebetrieb wurde vom Finanzamt auf 100.000 € festgesetzt. Wenn der Hebesatz der Gemeinde 400% beträgt, wird dies mit 4 multipliziert. Der Steuerbescheid der Gemeinde an den Gewerbebetrieb lautet also auf 400.000 €.
     

Über den Hebesatz hat die Gemeinde somit Einfluss auf die Höhe der eingenommenen Steuern. Da die Gemeinden untereinander in Konkurrenz um Gewerbebetriebe und einkommensbeziehende Einwohner/innen stehen, setzen sie die Hebesätze jedoch nicht beliebig hoch an. Sie hängen vor allem davon ab, wie attraktiv die Gemeinde insgesamt für Ansiedlung ist. Im Fall von Haushaltssicherungskonzepten drängt jedoch häufig die Kommunalaufsicht auf höhere Hebesätze.

Der durchschnittliche Hebesatz bei der Gewerbesteuer ist von 2007 bis 2017 eher verhalten von ca. 390 auf knapp über 400 gestiegen. Deutlich stärker war der Anstieg beim Hebesatzen der Grundsteuer B von ca. 400 auf 470 (bei der Grundsteuer A von wenig unter 300 auf ca. 330). Dabei ist die Streuung recht groß, sowohl zwischen den Bundesländern als auch vor allem zwischen Großstädten und ländlichen Regionen. So finden sich bei der Grundsteuer B Hebesätze zwischen unter 200 und über 600 (Durchschnitt in NRW: 567, Stadtstaaten: 685). Absoluter Spitzenreiter ist Offenbach, das 2019 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf spektakuläre 995 Punkte festgesetzt hat.[1] Nicht ganz so groß ist die Streuung bei der Gewerbesteuer, bei der Hebesätze unter 226 ebenso wie solche über 500 selten sind (Stand: 2017)

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Der Neue Kämmerer: Offenbach besiegelt Rekord-Grundsteuer, 01.03.2019

Siehe auch[Bearbeiten]