Hundesteuer

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Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den örtlichen Aufwandsteuern. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer, auf deren Grundlage die Gemeinden eine Hundesteuersatzung verabschieden; nur in den Stadtstaaten gibt es stattdessen Hundesteuergesetze. Die Hundesteuer darf nicht für Hunde erhoben werden, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. gewerbliche Hundezucht, Handel); oft sehen die kommunalen Satzungen Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für weitere Kategorien von Hunden vor (siehe unten).

In den meisten Flächenländern steht es den Gemeinden frei, ob sie die Hundesteuer erheben wollen; vereinzelt haben kleine Gemeinden darauf verzichtet.[1] Ausnahmen sind hier Baden-Württemberg und das Saarland, wo die Gemeinden die Hundesteuer erheben müssen.[2]

In Europa gibt es insgesamt einen Trend zur Abschaffung der Hundesteuer. In Dänemark wurde sie 1972 aufgehoben, 1975 in Frankreich, 1987 in Großbritannien. Seit 1995 gibt es sie in Schweden nicht mehr, später folgten Belgien, Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und Ungarn.[3] In Deutschland fordert der Bund der Steuerzahler regelmäßig die Abschaffung der Hundesteuer.[4]

Politische Einordnung[Bearbeiten]

Im Haushalt gehört die Hundesteuer, wie alle Steuern, zu den allgemeinen Deckungsmitteln, d.h. sie ist nicht zweckgebunden und dient zur Deckung des Haushalts insgesamt. Politisch wird sie dennoch oft damit begründet, dass Hunde für die Gemeinde auch ein Kostenfaktor sind. Viele Besitzer*innen beseitigen die Hinterlassenschaften der Tiere oder die gefüllten Kotbeutel nicht ordnungsgemäß, die Kosten, die dadurch der Stadtreinigung entstehen, übersteigen oft die Einnahmen aus der Steuer.[5]

Höhe und Aufkommen der Steuer[Bearbeiten]

Bundesweit gibt das Statistische Bundesamt das Aufkommen aus der Hundesteuer für das Jahr 2022 mit rund 414 Mio. € an, das sind 0,34% der kommunalen Steuereinnahmen und 0,12% der kommunalen Gesamteinnahmen, bei einem Zuwachs von 3,3% gegenüber dem Vorjahr (401 Mio. € 2021).[6] Damit gehört die Hundesteuer zu den sog. Bagatellsteuern. Im Zehn-Jahres-Vergleich stiegen die Einnahmen aus der Hundesteuer um 44% an, 2012 hatten sie bei 288 Mio. € gelegen. Das lässt sich nur teilweise durch einen Anstieg der Zahl der gehaltenen Hunde (von ca. 6 auf ca. 8 Mio.) erklären; hinzu kommen Steuererhöhungen in vielen Gemeinden sowie die Tatsache, dass mehr Menschen mehr als einen Hund haben und der zweite Hund oft höher besteuert wird.[7]

Die Höhe der Hundesteuer unterscheidet sich je nach Gemeinde stark; tendenziell ist sie dabei in Großstädten höher. Die Zeitschrift KOMMUNAL gibt hier für 2020 eine Spanne zwischen etwa 90 bis 200 € jährlich an, Spitzenreiter ist Mainz. In Kleinstädten und ländlichen Regionen liegen die Jahresbeträge für den ersten Hund zwischen 12 und 120 €.[8] Einige Kommunen erheben höhere Sätze pro Hund, wenn mehr als ein Hund gehalten wird. Die Zulässigkeit einer solchen progressiven Besteuerung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1990 bejaht.[9] Zunehmend beschließen Kommunen besondere, hohe Steuersätze für "Kampfhunde" oder "gefährliche Hunde", siehe unten.

Eine Analyse von mdr Data in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bestätigt diese Zahlen. In dem Bundesland wurden für den ersten Hund Steuern zwischen 12 und 104 € jährlich gezahlt, tendenziell waren sie in größeren Städten höher als in kleinen Gemeinden. Der landesweite Durchschnitt wurde mit 45 € ermittelt. Ein zweiter Hund kostet durchschnittlich 64 €, ein dritter 84 €. Von den 218 erfassten Gemeinden erheben allerdings 56 keine gestaffelten Sätze. Insgesamt nahmen die Kommunen in Sachsen-Anhalt aus der Hundesteuer etwa 11,5 Mio. € ein.[10]

Für Nordrhein-Westfalen hat der Bund der Steuerzahler NRW zuletzt 2019 einen Hundesteuer-Vergleich erstellt. Danach liegen die Sätze für einen Hund zwischen 24 und 180 €. 304 von 396 Kommunen erheben eigene Steuersätze für die Haltung gefährlicher Hunde; dafür werden jährlich zwischen 120 und 1.200 € (für einen Hund) fällig. In 310 Kommunen erhalten Empfänger/innen von Leistungen zum Lebensunterhalt eine Vergünstigung für den ersten gehaltenen Hund. Einige Kommunen verzichten für einige Zeit (ein Jahr oder länger) auf die Hundesteuer, wenn ein Hund aus dem Tierheim aufgenommen wird; dies liegt durchaus im Interesse der Kommunen, da diese einen Teil der Tierheim-Kosten tragen.[11] Die Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW 2022 unter seinen Mitgliedsgemeinden ergab eine sehr ähnliche Spanne der Hundesteuer zwischen 25 und 168 € je Hund und Jahr, der Durchschnitt liegt bei gut 77 € - bei gefährlichen Hunden, für die 268 der befragten 361 Kommunen eine sogenannte Kampfhundesteuer erheben, liegt der Durchschnitt bei 539 € jährlich.[12]

Für Niedersachsen ermittelte das Landesamt für Statistik für das Jahr 2018 insgesamt ca. 39 Mio. € Steuereinnahmen, dabei wurden landesweit für ca. 520.000 Hunde Steuern gezahlt. Daraus ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Steuer von 75 €; in dieser Zahl sind jedoch erhöhte Steuern für gefährliche Hunde bereits enthalten. Beim zentralen Hunderegister sind lediglich ca. 400.000 Hunde gemeldet, was darauf hindeutet, dass vielen Hundebesitzer/inne/n die Meldepflicht nicht bekannt ist.[13]

Eine Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach für Thüringen hat 2016 ergeben, dass dort die Hundehalter/innen in den 32 betrachteten größeren Städten zwischen 35 und 108 € im Jahr berappen müssen, im Durchschnitt 64,26 €.[14] Für Rheinland-Pfalz ermittelte der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 eine Spanne zwischen 45 und 186 € für den ersten gehaltenen Hund (bei gefährlichen Hunden bis zu 1.680 €) und veröffentlichte eine umfassende Liste für das Bundesland. In diesem Zusammenhang forderte er erneut die Abschaffung der Hundesteuer.[15] In München (Bayern) liegt die Steuer seit 2011 pro Jahr bei 100 Euro je Hund und bei 800 Euro für einen Kampfhund, in Nürnberg beträgt sie 132 Euro.[16] In kleinen Gemeinden im Erzgebirge (Sachsen) liegt die jährliche Steuer zwischen 40 und 60 €, in Chemnitz beträgt sie 100 €. Für die Haltung gefährlicher Hunde wurde eine Spanne zwischen 214 und 750 € ermittelt.[17]

Eine ältere bundesweite Umfrage des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2010 zeigt durchschnittliche Steuersätze in ähnlicher Größenordnung, die vor allem mit der Gemeindegröße steigen: In kleinen Gemeinden bis 20.000 Einwohner/innen lag die Steuer durchschnittlich bei 43 €, in den größten Städten ab 500.000 Einwohner/innen bei 120 €. Die Umfrage enthält viele weitere Daten wie z.B. zur Staffelung bei mehreren Hunden, zu Befreiungstatbeständen, zur Gesamtzahl der gehaltenen Hunde oder zum Gesamtaufkommen der Hundesteuer.[18]

Steuerbefreiung für bestimmte Kategorien[Bearbeiten]

Viele Hundesteuersatzungen sehen Ausnahmen von der Hundesteuer für bestimmte Kategorien von Hunden vor. Dazu zählen u.a.:

  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder in ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;[19]
  • Hunde, welche die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen;
  • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden;
  • Schutzhunde;
  • Hunde, die der Bewachung von Gebäuden dienen, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mehr als eine bestimmte Anzahl von Metern entfernt liegen;
  • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen;
  • Hunde von Empfängern von Sozialleistungen;
  • Rassezuchthunde von Hobbyzüchtern ("Zwingerprivileg");
  • Jagdgebrauchshunde.

Alle diese Befreiungstatbestände wurden von der Rechtsprechung als zulässig erachtet;[20] die Gemeinden sind grundsätzlich frei darin, wie sie die Hundesteuer ausgestalten und welche Gründe für eine Befreiung von der Hundesteuer gelten sollen.

Gemeinden können in ihrer Hundesteuersatzung auch Menschen mit geringem Einkommen von der Hundesteuer befreien; dies gilt beispielsweise seit Anfang 2022 in Berlin für Rentner*innen und Empfänger*innen von Transferleistungen. Zugleich wurde die Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen von einem auf fünf Jahre verlängert. Bis Mitte April 2022 machten aufgrund dieser Regelungen knapp 7% der Steuerzahler*innen von der Steuerbefreiung Gebrauch, bis März 2023 weitere 15%.[21]

Erfassung der Hunde[Bearbeiten]

Die Mehrzahl der Hundehalter/innen melden ihren Hund von sich aus an. Wo Gemeinden dies nicht weiter kontrollieren, gilt dies schätzungsweise für 80-95% der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Einige Kommunen beauftragen z.B. private Firmen damit, alle Haushalte aufzusuchen und nach gehaltenen Hunden zu fragen. Wird dies in der Lokalpresse angekündigt, so führt schon dies dazu, dass sich die Mehrzahl der säumigen Halter/innen bei den Behörden melden; die beauftragten Firmen finden dann nur noch sehr wenige nicht versteuerte Hunde.[22] Beispielsweise haben im Frühjahr 2018 Zählungen in Neubrandenburg und Malchow (Mecklenburg-Vorpommern) ergeben, dass jeder zehnte bzw. im zweiten Fall sogar fast jeder vierte Hund nicht angegeben war. In Bad Friedrichshall (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) führte eine Hundezählung im Jahr 2016 zu ca. 100 zusätzlich angemeldeten Hunden.[23]

Erhöhte Steuer für "Kampfhunde"[Bearbeiten]

In vielen kommunalen Satzungen ist eine höhere Steuer für "Kampfhunde" bzw. "gefährliche Hunde" vorgesehen; als solche gelten entweder bestimmte Hunderassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen) oder Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Nach der Untersuchung der Berufsakademie in Eisenach (s.o.) liegt die Steuer für Kampfhunde in Thüringen zwischen 150 und 720 € im Jahr, im Landesdurchschnitt beträgt sie 458 €.[24] Sie ist damit im Schnitt rund sieben mal so hoch wie die "normale" Hundesteuer. Die oben erwähnte Erhebung des Bundes der Steuerzahler für NRW ergab, dass in 304 der untersuchten 396 Kommunen eine erhöhte Steuer für Kampfhunde erhoben wird; diese liegt zwischen 120 und 1.200 €; in der oben genannten Haushaltsumfrage 2022 des Städte- und Gemeindebundes NRW wird ein Durchschnitt von 539 € angegeben. Einige Kommunen bieten Kampfhundebesitzern einen reduzierten Steuersatz an, wenn sie einen Nachweis gemäß Landeshundegesetz NRW erbringen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist[25].

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.01.2000 eine erhöhte Steuer für Kampfhunde für zulässig erklärt.[26] Allerdings hat das Verwaltungsgericht Schleswig im Juli 2016 in zwei Verfahren eine erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen, "die lediglich auf polizeirechtliche Regelungen anderer Bundesländer und nicht auf nachvollziehbare konkrete Tatsachenfeststellungen gestützt ist", für unzulässig erklärt.[27] Die Steuer hatte im einen Fall 400 € statt 75 €, im anderen 800 € statt 110 € jährlich betragen. Die Besitzer der Hunde der Rasse "Bullmastiff" hatten argumentiert, dass von ihren Hunden keine erhöhte Gefahr ausgehe und die erhöhte Hundesteuer nicht nur auf Rassezugehörigkeit oder Größe gestützt werden könne. Gegen das Urteil ist noch ein Rechtsmittel möglich. Am 20.10.2016 wurde daraufhin in das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein dem § 3 ein neuer Absatz 6 hinzugefügt, der bestimmt, dass "die Höhe des Steuersatzes ... nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden" darf. Höhere Steuersätze können in Schleswig-Holstein danach nur noch nach Prüfung des Einzelfalls festgesetzt werden.[28]

Hunderegister[Bearbeiten]

Einige Bundesländer (Berlin, Hamburg, Niedersachsen) führen zusätzlich ein landesweites Hunderegister und haben hierfür eine Meldepflicht eingeführt; sie dient u.a. dazu, entlaufene Hunde anhand eines eingepflanzten Chips zu identifizieren. Die Anmeldung eines Hundes ist dort - neben der Anmeldung bei der Gemeinde - verpflichtend; sie kostet eine Gebühr (ca. 15 €). In Hamburg dient sie gleichzeitig als Anmeldung zur Hundesteuer, sofern noch nicht geschehen.

Hunderegister der Länder[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Siehe das Beispiel der Gemeinde Siedenbrünzow (Amt Demmin-Land, Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern), wo die Hundesteuer im September 2022 abgeschafft wurde. Begründung: Die Kosten der Erhebung überstiegen die Einnahmen, es gebe auch keine Steuergerechtigkeit, weil der Aufwand für die Ermittlung nicht angemeldeter Hunde zu hoch sei. Quellen: Nordkurier, Hundesteuer erhöhen oder abschaffen – zwei Dörfer, zwei Wege, 23.02.2022; Darum schafft die erste Gemeinde jetzt die Hundesteuer ab, 12.09.2022
  2. KOMMUNAL, Kommune nimmt mehr Hundesteuer als Gewerbesteuer ein, 15.09.2020
  3. Nordkurier, Hundesteuer erhöhen oder abschaffen – zwei Dörfer, zwei Wege, 23.02.2022
  4. Beispiel Rheinland-Pfalz: Welt: Steuerzahlerbund für Abschaffung der Hundesteuer, 14.12.2023
  5. Siehe den Abschnitt Hundekot im Artikel Littering
  6. destatis: Zahl der Woche Nr. 40 vom 4. Oktober 2023, 04.10.2023. Das Statistische Bundesamt weist zugleich darauf hin, dass auch andere Kosten der Tierhaltung angestiegen sind, so wurde Hunde- und Katzenfutter im Vorjahresvergleich um 11,8% teurer.
  7. KOMMUNAL: Rekordeinnahmen: Alles, was Sie zur Hundesteuer wissen müssen, 16.09.2021
  8. KOMMUNAL: Kommune nimmt mehr Hundesteuer als Gewerbesteuer ein, 15.09.2019
  9. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Oktober 1990, Aktenzeichen: 8 B 72/90; der Beschluss im Wortlaut ist kostenlos im Internet nicht verfügbar.
  10. mdr, So viel zahlen Herrchen und Frauchen für ihre Hunde, 26.01.2023
  11. Bund der Steuerzahler NRW: Der große Hundesteuer-Vergleich für NRW mit Links auf die Einzelergebnisse (Tabellen)
  12. Städte- und Gemeindebund NRW: Entwicklung der kommunalen Aufwandsteuern, Teil 2 der Haushaltsumfrage 2022, April 2022
  13. Das Niedersächsische Hundegesetz bestimmt u.a., dass Hunde ab dem siebten Lebensmonat an das zentrale Hunderegister gemeldet werden müssen; siehe auch: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Das Niedersächsische Hundegesetz, sowie Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Informationen zum Hundegesetz mit weiteren Links. Zur Hundesteuer vgl. ntv, Kommunen steigern Hundesteuer-Einnahmen: 39 Millionen Euro, 04.05.2019
  14. Vgl. Thüringische Landeszeitung, Hundehaltung in Erfurt am teuersten, 28.06.2016
  15. Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, Wo Fiffi richtig teuer ist, Pressemitteilung, 06.08.2021; siehe auch Der Neue Kämmerer, Große Unterschiede bei der Hundesteuer, 09.08.2021
  16. nordbayern: Immer mehr Hunde in Bayern: Geldsegen für Kommunen, 02.03.2019
  17. Freie Presse: Alles für den Hund: So hoch sind die Steuern im Erzgebirge, 17.03.2019
  18. Die Umfrage ist nur noch auf der - mit Werbung gespickten - Yumpu-Seite auffindbar: Ergebnisse der Hundesteuer-Umfrage 2010 des Deutschen Städtetages
  19. Die Zulässigkeit dieses Befreiungstatbestandes hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 24. März 2011, Aktenzeichen: 14 A 2394/10, bejaht: "Ob und wie eine Gemeinde durch hundesteuerrechtliche Anreize die Abgabe von Hunden aus Tierheimen fördert oder den Anfall solcher Tiere in Tierheimen eindämmt, ist in keiner Weise durch die Verfassung vorgeschrieben."
  20. Siehe dazu: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 7/5096 vom 11.03.2022, Antwort auf Frage 7
  21. BZ: Rentner sollen keine Steuer mehr für Hunde zahlen, 25.06.2022; Die große Berliner Hundesteuer-Pleite, 18.04.2022; rbb, Zahl der Befreiungen von Hundesteuer in Berlin stark gestiegen, 15.04.2023
  22. Beispielhaft für den Landkreis Gießen und weitere hessische Landkreise: Gießener Allgemeine, Wohl jeder sechste Hund nicht steuerlich gemeldet, 16.5.2017
  23. KOMMUNAL, Kommune nimmt mehr Hundesteuer als Gewerbesteuer ein, 15.09.2020
  24. Thüringische Landeszeitung, Steuer für Kampfhunde: Kommunen setzen auf Abschreckung, 25.07.2016
  25. Vgl. § 6 Landeshundegesetz NRW
  26. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.01.2000, Az. 11 C 8.99
  27. VG Schleswig, Urteil vom 15.07.2016, Az. 4 A 86/15 und 4 A 71/15
  28. Hamburger Abendblatt, Kommunen regeln Hundesteuer neu, 12.11.2016

Siehe auch[Bearbeiten]