Kernhaushalt

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Das Schalenkonzept öffentlicher Haushalte

Als Kernhaushalt wird der Haushalt einer Kommune (ähnlich bei Land und Bund) bezeichnet, um ihn von den Haushalten oder Wirtschaftplänen anderer staatlicher Einrichtungen, Unternehmen etc. abzugrenzen, die im volkswirtschaftlichen Sinn auch zum Staatssektor zählen. Der Begriff stammt aus dem "Schalenkonzept", das u. a. in der Finanzstatistik verwendet wird.

Hintergrund[Bearbeiten]

In einer Kommune wird heute - grob geschätzt - nur etwa die Hälfte der wirtschaftlichen Tätigkeit über den Kernhaushalt abgewickelt. Die andere Hälfte findet in ausgegliederten Einheiten statt, beispielsweise Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Sondervermögen. Erst in der Gesamtbetrachtung von Kernhaushalt und weitere kommunalen Einrichtungen ergibt sich die Gesamtheit der finanziellen und wirtschaftlichen Wirkungen des kommunalen Handelns.

Bei einem kameralistisch geführten Haushalt ist eine Gesamtdarstellung nur schwer möglich, da die ausgelagerten Bereiche in der Regel die doppelte Buchführung anwenden. Hier ist lediglich vorgeschrieben, dass die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Sondervermögen dem Haushalt als Anlage beigefügt werden. Die Auslagerung von Tätigkeiten in Einrichtungen mit eigenständiger Buchführung ist daher immer wieder mit dem Verdacht verknüpft, dass Schattenhaushalte geschaffen werden sollen. Das Ziel einer konsolidierten Gesamtdarstellung war eine der Begründungen für die Einführung der Doppik.

Folgerichtig gehört es zu den Regeln doppischer Haushaltsführung, dass die Abschlüsse des Kernhaushalts und der kommunalen Unternehmen zu einem Gesamtabschluss zusammengeführt werden.

Siehe auch[Bearbeiten]