Kommunalisierungsgrad

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Der Kommunalisierungsgrad beschreibt, in welchem Verhältnis die Aufgaben zwischen einem Land und seinen Kommunen verteilt sind. Dies Verhältnis wird als (Prozent-)Zahl ausgedrückt und wird aus dem Vergleich von Ausgaben in den jeweiligen Haushalten ermittelt. Der Kommunalisierungsgrad kann für eine einzelne Aufgabe oder für die Gesamtheit der Staatstätigkeit ermittelt werden.

Bedeutung[Bearbeiten]

Der Kommunalisierungsgrad wird u. a. herangezogen, um die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung beurteilen zu können. Insbesondere im Ländervergleich besagt eine unterschiedliche Finanzausstattung der Kommunen nicht viel; erst wenn auch der Aufgabenumfang miteinander verglichen wird, lässt sich daraus ableiten, ob eine unterschiedliche Finanzausstattung möglicherweise gerechtfertigt ist.

Betrachtungsweisen und Fragestellungen[Bearbeiten]

Je nach politischer Fragestellung werden Kommunalisierungsgrade nach unterschiedlichen Methoden ermittelt.

Bereinigte unmittelbare Ausgaben[Bearbeiten]

Geht es um die Frage, welche Ebene in welchem Maße für die Ausführung von Aufgaben verantwortlich ist, können die unmittelbaren Ausgaben (ggf. im entsprechenden Aufgabenfeld) verglichen werden. Diese Ausgaben besagen allerdings nichts über die Effizienz oder die Qualität der Leistungserbringung. Niedrige Ausgaben können zudem auf Finanzknappheit statt auf geringere Aufgabenverantwortung zurückzuführen sein. Wenn jedoch alle Kommunen eines Landes gemeinsam betrachtet werden, gleichen sich Unterschiede zwischen ihnen tendenziell aus.

Einem Vorschlag von Junkernheinrich folgend[1] werden bei dieser Betrachtung häufig die "bereinigten unmittelbaren Ausgaben" herangezogen. "Unmittelbare" Ausgaben sind solche, die direkt der Aufgabenerfüllung dienen, also z. B. Personal- und Sachmittel. Zahlungen an andere öffentliche Bereiche wie Zuweisungen, Erstattungen oder Umlagen bleiben dabei außer Betracht; diese erscheinen letztlich bei der jeweils anderen Ebene als unmittelbare Ausgaben und würden somit doppelt gezählt. Weiterhin werden die unmittelbaren Ausgaben um Einnahmen aus Gebühren und anderen Entgelten bereinigt, denn in dieser Höhe sind sie ja bereits finanziert.

Nettoausgaben[Bearbeiten]

Geht es jedoch nicht um die Leistungserbringung, sondern um die Verteilung der finanziellen Lasten, muss der Kommunalisierungsgrad anders ermittelt werden. Hier werden die "Nettoausgaben" verglichen, also die Ausgaben, die aus eigenen Mittel bestritten werden - einschließlich der Zahlungen an andere Ebenen, also unabhängig vom Ort der Leistungsabgabe. Daraus ergibt sich, welche Ebene wie viel zur Finanzierung einer Aufgabe oder der Gesamtheit der Aufgaben beisteuert.

Ein Beispiel[Bearbeiten]

Den Unterschied zwischen diesen Betrachtungsweisen bzw. Fragestellungen erläutern Sebastian Schäfer und Horst Zimmermann[2] am Beispiel der Aufgaben im Passwesen: "Diese werden typischerweise zu nahezu 100% von den Kommunen durchgeführt, was einen Kommunalisierungsgrad nach unmittelbaren Ausgaben von 100% ergäbe. Sie werden aber zu nahezu 100% nicht von ihnen finanziert. Bei einer Vorgehensweise nach den Nettoausgaben würden sie daher mit einem Kommunalisierungsgrad von nahezu 0% erscheinen."

Beispiele für Kommunalisierungsgrade[Bearbeiten]

Nach einer Veröffentlichung des Statitischen Landesamtes Rheinland-Pfalz unterscheidet sich der Kommunalisierungsgrad zwischen den Bundesländern sehr stark. Hierfür wurden die bereinigten unmittelbaren Ausgaben für die Jahre 2000-2004 ermittelt, es wird also nach der Ausführungsverantwortung gefragt.[3] Den höchsten Kommunalisierungsgrad weist mit 48,2% NRW auf, den niedrigsten das Saarland mit 33,8%. Da beide Länder ähnliche finanzielle Probleme haben, ist die Ursache für die Unterschiede eher woanders zu suchen. Die Vermutung liegt nahe, dass das kleine Saarland Aufgaben auf Landesebene bewältigen kann, die im sehr großen NRW eher dezentralisiert werden müssen.[4]

Auch für einzelne Aufgaben lassen sich Kommunalisierungsgrade nach beiden Methoden ermitteln. So zeigen Schäfer/Zimmermann[5], dass der Kommunalisierungsgrad im Aufgabenbereich "Allgemeinbildende und berufliche Schulen", gemessen an den ummittelbaren Ausgaben, zwischen 24,1% (Saarland) und 32,7% (Bayern) liegt. Werden die Nettoausgaben betrachtet, also die tatsächlichen Finanzierunglasten, differieren die Werte zwischen 12,5% (Baden-Württemberg) und 25,8% (Schleswig-Holstein). Hier könnte die Finanzausstattung der Länder eine Rolle spielen: Ein "reicheres" Land ist eher bereit, seinen Kommunen einen Teil der finanziellen Lasten abzunehmen.

Die Bertelsmann Stiftung berechnet im Kommunalen Finanzreport die Kommunalisierungsgrade sowohl auf Basis von Brutto-Ausgaben als auch von Zuschussbedarfen für die wichtigsten Politikfelder (Bertelsmann Stiftung 2015, S. 18ff). Der höchste Kommunalisierungsgrad anhand von Zuschussbedarfen ist in den Bereichen Jugend und Soziales sowie Raumordnung gegeben. Am geringsten ist er bei öffentlicher Sicherheit und Schulden. Die größten Unterschiede liegen im Bereich Jugend und Soziales vor. So tragen die Kommunen NRWs und Hessens 85% der Ausgaben, jene in Thüringen lediglich 38%.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Junkernheinrich, M.: Reform des Gemeindesteuersystems, Bochum 1990, S. 93
  2. Schäfer/Zimmermann: Ausgabenvergleich zwischen Bundesländern. Die Rolle des Kommunalisierungsgrads, in: Wirtschaftsdienst 2011, Heft 4, S. 249-256
  3. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz: Index der kommunalen Finanzausstattung, S. 15 Graphik 2
  4. Die Veröffentlichung von Schäfer/Zimmermann weist insgesamt höhere Zahlen, aber die gleichen Unterschiede aus - hier wurde auf die Bereinigung um Entgelte verzichtet, so dass größere Finanzsummen zugrundegelegt wurden.
  5. Schäfer/Zimmermann, Ausgabenvergleich zwischen Bundesländern, Tabellen 4 und 6

Quellen[Bearbeiten]