Kommunaler Entlastungsfonds (Saarland)

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Mit einem Gesetz aus dem Jahr 2011, geändert Ende 2012, wurde im Saarland ein Kommunaler Entlastungsfonds (KELF) gegründet, aus dem überschuldete Kommunen erstmals 2013 Mittel zum Schuldenabbau erhielten. Der Fonds ist als Sondervermögen ausschließlich aus Landesmitteln gebildet; auf die ursprünglich geplante Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung wurde verzichtet. In den Jahren 2013 bis 2019 erhalten Kommunen jeweils rund 17 Mio. €, die sie ausschließlich zur Schuldentilgung verwenden dürfen. Die Mittel werden durch den "Sanierungsrat" vergeben, der paritätisch mit Vertretern des Landes und der kommunalen Spitzenverbände besetzt ist.

Der Entlastungsfonds soll die "kommunale Schuldenbremse" im Saarland flankieren. 2013 erhielten 33 Kommunen Mittel aus dem Fonds[1].

Angesichts einer kommunalen Gesamtverschuldung im Saarland von rund 2 Mrd. € erscheinen 120 Mio, verteilt auf 7 Jahre, wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Die jährlich ausgereichten Mittel reduzieren die kommunale Verschuldung um jeweils weniger als ein Prozent. Deshalb fordern saarländische Kommunen eine bessere Ausstattung des Fonds und zusätzlich eine Altschuldenregelung[2].

Gutachten zu Kommunalfinanzen 2015[Bearbeiten]

Im April 2015 legten Prof. Dr. Junkernheinrich u.a. im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten "Kommunalfinanzen im Saarland"[3] vor. Danach nimmt das Saarland bei den Liquiditätskrediten ebenso wie bei der Gesamtverschuldung - bezogen auf die Bevölkerungszahl - bundesweit den Spitzenplatz ein. Bei Fortschreiben der bisherigen Entwicklung könnten sich die Liquiditätskredite in 10 Jahren verdoppeln. Kennzeichnend für die saarländischen Kommunalhaushalte sind eher zu niedrige Einnahmen als zu hohe Ausgaben; empfohlen werden u.a. Gebühren- und Hebesatzerhöhungen, aber auch Personaleinsparungen. Weiterhin werden Reformen bei der Finanzkontrolle eingefordert. Haushaltsausgleich und Schuldenabbau seinen nur durch ein "schnelles, koordiniertes Zusammenwirken von Kommunen, Land, Bund und Bürgern" zu erreichen. Für ein "temporäres Sanierungsbegleitprogramm" des Landes seien zumindest in den ersten Jahren jeweils 17 Mio. € erforderlich.

Fortschreibung durch Kommunalpakt 2015[Bearbeiten]

Am 03.06.2015 wurde von der Landesregierung und dem Städte- und Gemeindetag Saarland (SSGT) ein Kommunalpakt unterzeichnet, mit dem der Kommunale Entlastungsfonds fortgeschreiben und ausgebaut wird. Seine wesentlichen Elemente sind[4]:

  • Einführung der strikten Konnexität, wie sie in anderen Bundesländern schon besteht
  • Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (finanzielle Unterstützungsleistungen durch das Land)
  • Haushaltskonsolidierung der Landkreise und des Regionalverbandes durch das Land
  • Leistungen laut Eckdatenklausur
  • Vollständige Weiterleitung der Entlastungsleistungen des Bundes (Teilfinanzierung durch einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich)
  • Flüchtlingswohnraumprogramm-Mittel für die Landeshauptstadt Saarbrücken

Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen, ihre "strukturelle Finanzlücke" bis 2024 aus eigenen Anstrengungen (Einsparungen, Mehreinnahmen) zu schließen, so dass sie ab 2014 keine neuen Schulden mehr aufnehmen müssen. Diese Lücke wird - auf Grundlage des Gutachtens "Kommunalfinanzen im Saarland von Prof. Junkernheinrich aus dem Jahr 2015[5] - auf 160 Mio. € beziffert.[6]

Parallel zum Kommunalpakt wird die Kommunalaufsicht des Landes umstrukturiert. Das Sachgebiet „Überörtliche Prüfung“ beim Landesverwaltungsamt des Saarlandes (LaVA) wird personell um sechs Stellen verstärkt. Weiterhin prüft das Land, ob in Zukunft auch die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Haushaltsführung geprüft werden soll - bisher erlaubt das Gesetz nur eine reine Rechtsaufsicht.[7]

Von den 52 Kommunen im Saarland wurde die - auch als Kommunalpaket bezeichnete - Einigung begrüßt, stellt sie doch die Fortführung des KELF sicher. Viele kommunale Vertreter/innen halten ihn jedoch zugleich für unzureichend. Zum einen beruhe die unterstellte Finanzierungslücke auf Daten von 2012, sie betrage jetzt mindestens 180 Mio. €. Zudom hole sich das Land einen Teil seiner Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich wieder zurück. Schließlich seien weitere Kostensteigerungen zu erwarten, z. B. ein Anstieg der zurzeit sehr niedrigen Zinsen, der Kreisumlage oder der Personalkosten.[8] Kritik kam auch vom Landkreistages Saarland und dem Regionalverband Saarbrücken, da der Kommunalpakt nur zwischen Land und Kommunen ohne Beteiligung der Landkreise und des Regionalverbands geschlossen wurde.[9]

Saarland-Pakt (ab 2020)[Bearbeiten]

Als drittes Programm zur Unterstützung der Kommunen wurde Ende 2018 in der Landesregierung der Saarland-Pakt auf den Weg gebracht, der sowohl eine Teilentschuldung der Kommunen wie auch eine Stärkung ihrer Investitionskraft zum Ziel hat. Ab 2020 übernimmt das Land die Hälfte der kommunalen Kassenkredite (diese summieren sich auf ca. 2,1 Mrd. €). Der Pakt ist mit einer Laufzeit von 45 Jahren sehr langfristig angelegt; allerdings stehen jährlich nur 50 Mio. € zur Verfügung.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Zeitbote Saarland: Kommunen erhalten Gelder aus dem Kommunalen Entlastungsfonds, Januar 2013
  2. SR online: Kommunen fordern Hilfe für Altschulden, 23.04.2014
  3. Prof. Dr. M. Junkernheinrich, Dominik Frankenberg, Hendrik Markert, Gerhard Micosatt: Kommunalfinanzen im Saarland. Probleme - Ursachen - Lösungsansätze (April 2015, pdf-Format, 413 Seiten, 8 MB)
  4. laut Landesregierung, siehe Pressemitteilung vom 03.06.2015
  5. Das Gutachten im Wortlaut: Martin Junkernheinrich in Zusammenarbeit mit FORA, Kommunalfinanzen im Saarland. Probleme - Ursachen - Lösungsansätze, 14.04.2015 (pdf-Format, 413 Seiten)
  6. vgl. Saarbrücker Zeitung, Kommunalpakt zum Schuldenabbau an der Saar unterzeichnet, 03.06.2015
  7. Saarland, Ministerium für Inneres und Sport: Neuaufbau der „Überörtlichen Prüfung“. Pressemitteilung vom 30.06.2015
  8. Saarbrücker Zeitung: Bürgermeister glauben nicht an schwarze Null, 05.06.2015
  9. SR online, Landkreise wollen eigenen Kommunalpakt, 11.06.2015

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]