Kommunen in der Corona-Krise

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In der Corona-Krise stehen die Kommunen vor besonderen Herausforderungen. In erster Linie gilt es, die Verwaltung trotz weitgehender Arbeit im Homeoffice funktionsfähig und für die Bürger/innen erreichbar zu halten. Besonders im Fokus sind dabei natürlich die Gesundheitsämter und die Behörden, die für Sicherheit und Ordnung zuständig sind. Aus grüner Sicht müssen jetzt aber vor allem die sozial Schwächsten in den Blick genommen werden. Die Krise und die Maßnahmen zu ihrer Bewältigung gefährden nicht zuletzt Wohnungs- und Obdachlose, Menschen in Einrichtungen wie Werkstätten für Behinderte oder Pflegeheime oder auch Eltern mit niedrigem Einkommen, zumal auch Leistungen für Kinder (Betreuung, Mittagessen, Sportangebote) wegfallen.

Noch wenig diskutiert werden die Langzeitfolgen. So gilt als sicher, dass die Corona-Krise in eine Wirtschaftskrise münden wird, die kommunale Einnahmen wegbrechen und zugleich Ausgaben ansteigen lässt. Siehe hierzu den Artikel Corona und die Folgen – neue Finanzkrise und Bundeshilfen.

In diesem Artikel sammeln wir alfabetisch geordnet Stichworte zum kommunalen Umgang mit der Corona-Krise. Eine erstrangige Quelle für solche Informationen ist die Online-Ausgabe der Zeitschrift KOMMUNAL, die eng mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zusammenarbeitet, aus der viele der hier versammelten Hinweise stammen (siehe unten unter Weblinks). Außerdem finden sich im Corona-Dossier der Fachzeitschrift Alternative Kommunalpolitik Links auf nachahmenswerte Anträge und weitere hilfreiche Infos. Dieses Dossier wird regelmäßig ergänzt. Dennoch beziehen sich viele Abschnitte auf die "erste Welle" im Zeitraum März bis Mai 2020. Die Aktualität der Abschnitte lässt sich zumeist aus den Fußnoten ersehen. Aktualisierungen sind jederzeit willkommen.

Abfallaufkommen[Bearbeiten]

Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise führen zu vermehrtem Kauf von Speisen und Getränken "to go" und zu mehr Online-Bestellungen. Eine Folge daraus ist ein höheres Aufkommen von Verpackungsabfällen und Plastikmüll. Vorsichtig geschätzt mussten die Entsorger im Jahr 2020 rund 10% mehr Verpackungsabfälle entsorgen als ohne die Corona-Krise angefallen wären.[1] Hessische Kommunen registrierten zugleich ein deutlich höheres Aufkommen von Bauschutt und Sperrmüll - vermutlich wurden die Zeiten der Ausgangsbeschränkungen mancherorts zum Aufräumen genutzt. Fulda beispielsweise meldete laut dpa für 2020 eine Erhöhung der Sperrmüllmenge um 35% gegenüber 2019.[2] Zugleich stellen Kommunen auch eine stärkere Vermüllung von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen durch Verpackungsabfälle fest.

Alkoholverbote[Bearbeiten]

Als Teil der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Infektionen haben einige Bundesländer landesweite Verbote von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Von Verwaltungsgerichten wurden diese teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), so z.B. der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern, biete dazu keine hinreichende Grundlage. Es ermögliche "ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen", so der Wortlaut aus § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG. Ein flächendeckendes Verbot für ein gesamtes Bundesland ist auf Grundlage dieser Bestimmung nicht möglich. Die betroffenen Bundesländer arbeiten seitdem an Regelungen, die es den Kommunen ermöglichen, örtliche Alkoholverbote auszusprechen. Ein solches zeitlich und örtlich begrenztes Verbot hat z.B. München ab 08.12.2021 für bestimmte Bereiche der Innenstadt ausgesprochen.[3]

Siehe auch Verweilverbote

Ambulante Pflege[Bearbeiten]

Die Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten kommen häufig mit besonders gefährdeten Personen in Kontakt und sind dabei selbst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie benötigen ebenso dringend Schutzkleidung und Atemschutzmasken wie das Personal in stationären Einrichtungen, in Arztpraxen und Krankenhäusern. Soweit Kommunen über solches Material verfügen oder an der Beschaffung mitwirken, müssen sie die ambulante Pflege dabei mit berücksichtigen.

Anfragen von Bürger/innen[Bearbeiten]

Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL Ende März 2020 (siehe unter Weblinks) betreffen die meisten Anfragen von Bürger/innen an die Verwaltung das Problem der Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen und Kitas. An zweiter Stelle stehen finanzielle Sorgen. Hier gibt es jedoch ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: In Großstädten wird zu 89% von Sorgen um die finanzielle Situation berichtet, in Gemeinden unter 5.000 Einw. zu 47%. Anfragen betreffen weiterhin Versorgungsengpässe sowie Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen.

Ausgangsbeschränkungen[Bearbeiten]

Vom 1. bis zum 19. April 2022 galten in Bayern aufgrund einer Rechtsverordnung[4] zeitweilig Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung war nur bei Vorliegen "triftiger Gründe" erlaubt. Zu diesen gehörten berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche, Einkaufen, Besuche bei engen Angehörigen sowie "Sport und Bewegung an der frischen Luft" alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Gegen diese Verordnung stellten zwei Privatpersonen einen Normenkontrollantrag, über den das Bundesverwaltungsgericht am 22.11.2022 in letzter Instanz entschied. Laut BVerwG war die Verordnung unverhältnismäßig und damit unwirksam.[5] Das Gericht stellte fest, dass z.B. auch das Verweilen (nicht nur die Bewegung) an der frischen Luft allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands keine besondere zusätzliche Infektionsgefahr bedeutete. Damit war die Verordnung zu eng gefasst und somit nicht verhältnismäßig.

Diese Entscheidung hat Konsequenzen: Die Kommunen in Bayern hatten während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkungen rund 22.000 Bußgeldbescheide verhängt. Aus der Unwirksamkeit der Verordnung können jetzt Ansprüche auf Rückerstattung folgen. Nach Aussagen aus der Landesregierung könnte eine Rückzahlung "unter bestimmten Voraussetzungen" möglich sein. Die Kommunen fordern jetzt schnellstens Klarheit von der Staatsregierung. Der Geschäftsführer des Bayerische Städtetages Bernd Buckenhofer sagte der Presse: "Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und der Landratsämter benötigen dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen. ... Zu klären ist hierbei nicht zuletzt die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen." Auch der bayerische Landkreistag erwartet von der Staatsregierung eine einheitliche Empfehlung, wie die Kommunen mit den Bußgeldern aus dem ersten Lockdown umgehen sollen. Bislang (Stand Ende 2022) beabsichtigen betroffene Kommunen nicht, gezahlte Bußgelder zu erstatten.[6] Anfang Januar 2023 kündigte die Landesregierung einen "Leitfaden" zur Frage der Erstattung von gezahlten Bußgeldern in Ausnahmefällen an. Dieser könne aber erst erstellt werden, wenn die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen.[7]

Autokino[Bearbeiten]

Nachdem Kinos zeitweilig geschlossen wurden und auch viele andere Kulturangebote ausfielen, hat die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld im nördlichen Rheinland-Pfalz ein kommunales Autokino gegründet. In Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden und privaten Firmen fanden im Sommer 2020 im "Wäller Autokino" ("Wäller" werden in der Region die Bewohner*innen des Westerwaldes genannt) mehrere Veranstaltungen mit insgesamt rund 6.000 Besucher*innen statt. Der Kinosommer kostete die Gemeinde ca. 125.000 €, Fördermittel konnten vom Fonds "Kultursommer" des Landes eingeworben werden.[8]

Autokino-ähnliche Veranstaltungen dienten vereinzelt auch zur Durchführung Corona-gerechter Versammlungen. So wählte die Papenburger SPD ihre Bürgermeister-Kandidatin in einer Art Autokino auf dem Marktplatz. Die Teilnehmenden fuhren in Autos vor, Reden wurden auf die Autoradios übertragen, Meinungsbilder per Lichthupe oder Blinker eingeholt und Stimmzettel von Helfer*innen per Eimer eingesammelt.[9]

Baumaßnahmen[Bearbeiten]

Das Baugewerbe leidet ebenfalls unter der Corona-Krise: Ein Teil der Arbeitskräfte steht nicht zur Verfügung, weil ausländische Beschäftigte nicht einreisen können und einheimische teilweise durch Quarantäne oder Kinderbetreuung zu Hause gebunden sind. Zugleich stornieren private und gewerbliche Auftraggeber Bauaufträge oder zögern neue Aufträge hinaus, weil sie ihre finanziellen Perspektiven kritisch sehen. Die Bauwirtschaft hofft jetzt darauf, dass die öffentliche Hand ihre Bautätigkeit beibehält oder im Rahmen eines Konjunkturprogramms sogar ausweitet. Dementsprechend hat sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) den Forderungen nach einem kommunalen Schutz- bzw. Rettungsschirm angeschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) fordert einen kommunalen Investitionsfonds, der u.a. ein Schulsanierungsprogramm im Volumen von jährlich 2 Mrd. € über 10 Jahre hinweg beinhalten soll, weiterhin einen forcierten Breitbandausbau sowie eine Fortsetzung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.[10]

Aus der Flaute für die Bauwirtschaft können für die Kommunen Vorteile entstehen: In den vergangenen Jahren waren Bauaufträge wegen der Auslastung des Baugewerbes stark im Preis gestiegen und konnten teilweise gar nicht mehr realisiert werden, weil auf Ausschreibungen keine oder keine akzeptablen Angebote eingingen. In der Krise ist das Baugewerbe zunehmend auf öffentliche Auftraggeber angewiesen. Sofern es gelingt, die finanzielle Situation der Kommunen zu stabilisieren, können Bauvorhaben in den kommenden Monaten möglicherweise leichter und zu annehmbaren Kosten umgesetzt werden.[11] Allerdings könnten die wegbrechenden Einnahmen der Kommunen einen Strich durch diese Rechnung machen. Im Mai 2020 registreitere der Verband der Bauindustrie einen Rückgang von Ausschreibungen und Aufträgen seitens der Kommunen; auch das DIW erwartet einen Einbruch bei den kommunalen Aufträgen und Ausschreibungen. Dieser dürfte bei den Gemeinden schnell eintreten, bei den Kreisen später, da hier die Einnahmeausfälle überwiegend erst 2021 erwartet werden. Auch Aufträge von Privaten verzögern sich in der Corona-Krise, wenn Bauanträge in den Ämtern langsamer als sonst bearbeitet werden, beispielsweise weil Personal für andere Behörden abgezogen wurde.[12]

Streitpunkt coronabedingte Mehrkosten[Bearbeiten]

Bauunternehmen argumentieren, dass das Bauen unter Pandemiebedingungen mit Mehrkosten verbunden ist, beispielsweise für Anfahrt, Unterbringung, Hygiene und Arbeitsschutz. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat bereits im Juni 2020 per Erlass[13] geregelt, dass solche Mehrkosten bei öffentlichen Baumaßnahmen berücksichtigt werden können. Auch Länder haben solche Regelungen getroffen, Kommunen wehren sich jedoch - zum Leidwesen der Bauwirtschaft - noch gegen die systematische Einbeziehung von Pandemiekosten in die Preiskalkulation.[14]

Beerdigungen[Bearbeiten]

In vielen Kommunen wurden Beerdigungen im März 2020 zunächst ausgesetzt, dies ist aber nur für wenige Tage tragbar. Auch für Beerdigungen gelten Beschränkungen der Zahl der Teilnehmenden.

Im Dezember 2020 und Januar 2021, als die "zweite Welle" zu besonders vielen Verstorbenen führte, wurde aus Teilen Deutschlands über ausgelastete Bestattungsunternehmen und Krematorien berichtet. Umstritten ist, ob dabei auch das zeitweilige Verbot der Verbrennung von Deutschen in tschechischen Krematorien zu den Engpässen beitrug.[15]

Besprechungen[Bearbeiten]

Besprechungen in Verwaltung und Politik werden, wo sie noch stattfinden, häufig auf zwei bis drei Personen beschränkt oder in größeren Räumen abgehalten, so dass ein Abstand zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann. Viele alltägliche Besprechungen werden derzeit über Online-Tools wie "Zoom" oder "Microsoft Teams" geführt. Dienstleister für Videokonferenz-Lösungen berichten, dass sich die kommunale Nutzung von Videokonferenzen im Laufe der Pandemie etwa verzehnfacht hat.[16]

Bürger*innen-Dialoge[Bearbeiten]

Für die Bedingungen in der Pandemie hat die Bertelsmann Stiftung ein Konzept für "digitale Bürgerdialoge" entwickelt und mit zehn Pilotkommunen durchgeführt. Das Konzept steht im Netz zur Verfügung, zusammen mit weiteren Materialien wie Ablaufplan und Moderationsfolien.

Bürgerforen und -räte zur Corona-Politik[Bearbeiten]

In Baden-Württemberg und Sachsen wurden Bürgerforen bzw. Bürgerräte eingerichtet, die Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen der Corona-Politik zogen und entsprechende Handlungsempfehlungen gaben. Das Bürgerforum in Baden-Württemberg beendete seine Arbeit Ende 2021, der Bürgerrat in Sachsen drei Monate später. Die Empfehlungen in Stichworten (B = Empfehlung des Bürgerforums in Baden-Württemberg; S = Empfehlung des Bürgerrats in Sachsen):

  • Ausweitung der Teststrategie (B)
  • Bessere Impfaufklärung (B, S)
  • Ausweitung der Impfkapazitäten (B)
  • Niedrigschwellige Impfangebote (S)
  • Allgemeine Impfpflicht (B)
  • Kein verstärkter gesellschaftlicher Druck auf Ungeimpfte(B)
  • Klare, bundes- oder EU-weit gültige Regeln zu Kontakt- und Reisebeschränkungen (B)
  • Maßnahmen regional abstimmen; bessere Vernetzung zwischen Bund und Ländern (S)
  • Keine weiteren Lockdowns (B)
  • Bessere Kontrollen von Impf- und Testnachweisen (B) und der Einhaltung von Pandemieregeln (S)
  • Bessere Krankenhauspolitik, Aufwertung des Pflegeberufs (B, S)
  • Psychische Gesundheit stärker berücksichtigen (S)
  • Keine generellen Schulschließungen (B)
  • Digitale Didaktik und Methodik in der Lehreraus- und Fortbildung berücksichtigen (S)
  • Breitbandanschluss und moderne technische Ausstattung an allen Schulen (S)
  • Bessere Betreuung von Schüler*innen in Krisensituationen, mehr Unterstützung für Eltern (S)
  • Flexiblere Angebote für Kinderbetreuung bis 18 Uhr (S)
  • Finanzielle Unterstützung stärker an Bedarf ausrichten (S)
  • Stetiger, wechselseitiger Informationsfluss zwischen Politik, Verwaltung und Bürger*innen (S)
  • Krisenkommunikation soll transparent, sachlich und nachvollziehbar sein (S)
  • Förderung des Zusammenhalts der Gesellschaft, mehr Zutrauen in die Eigenverantwortung (B)
  • Klare Positionierung von Politik und Verwaltung gegen demokratiefeindliche Bestrebungen (S)

Die Abschlussberichte[Bearbeiten]

Bußgelder[Bearbeiten]

Die Überwachung von Corona-Maßnahmen und die Ahndung von Verstößen beschert Kommunen viel Arbeit, aber teilweise auch zusätzliche Einnahmen. So hat sich in München (Bayern) das Aufkommen von Anzeigen verglichen mit der Zeit vor der Krise mehr als verdoppelt. Nicht wenige Kommunen mussten daher das entsprechende Personal aufstocken. In Bayreuth führten rund 1.500 Verstöße zu Einnahmen von gut 300.000 €, woraus sich ein durchschnittliches Bußgeld von ca. 200 € errechnet. In Einzelfällen - beispielsweise von Gewerbetreibenden, die ihr Geschäft trotz Verbots geöffnet hatten - wurden Bußgelder von 10.000 € oder mehr verhängt.[17] Aus Baden-Württemberg wird berichtet, dass Stuttgart fast 2,9 Mio. € einnahm, Karlsruhe über 800.000 € und Ulm rund 300.000. Die hohe Arbeitsbelastung der Kommunen durch diese Verfahren resultiert auch daraus, dass sich die Corona-Regeln laufend änderten und so keine Routine entwickelt werden konnte.[18]

Eilentscheidungen[Bearbeiten]

Zum Recht von Bürgermeister/in bzw. Landrat/Landrätin, Eilentscheidungen anstelle des Rates oder eines Ausschusses zu treffen, siehe den Artikel Eilentscheidung.

Digitale Dienstleistungen[Bearbeiten]

Die Verlagerung von Verwaltungsarbeiten ins HomeOffice und die Einschränkung von Öffnungszeiten der Ämter führen zu einer stärkeren Nutzung digitaler Dienstleistungen, auch beispielsweise in Schulen. In Einzelfällen kam es dadurch zu Problemen mit der Nutzung aufgrund unzureichender Leistungsfähigkeit der digitalen Infrastruktur.[19] In vielen Gemeinden und Regionen führt die Corona-Krise damit auch zu einer Beschleunigung des Trends zur Digitalisierung. Beispielsweise stellte der kommunale IT-Dienstleister ekom21, der u.a. für den Lahn-Dill-Kreis sowie den Main-Taunus-Kreis (Hessen) arbeitet, in kurzer Zeit neue digitale Dienstleistungen online bereit: Meldung von Corona-Verdachtsfällen, ein "digitaler Briefkasten" der Kommunalverwaltung, ein Service für Unternehmen, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz über das Internet beantragen wollen, sowie ein Online-Service für private Hilfsangebote.[20]

Umfrage von DStGB und Bitkom zum Digitalisierungsschub[Bearbeiten]

Nach einer im Dezember 2020 veröffentlichten Umfrage sehen der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen durch die Corona-Krise beschleunigten Digitalisierungsschub in den Kommunen. Die Mehrzahl der befragten Kommunen hat als Reaktion auf die Krise neue Digitalisierungsprojekte gestartet und die entsprechenden Budgets für 2021 erhöht. Für die befragten Kommunen steht die Digitalisierung (von 31% genannt) an Platz 5 der aktuellen Herausforderungen - nach der Finanzsituation (68%), Wohnen (39%), Kinderbetreuung (34%) und der Demografie (32%). Als ein Vorbild für andere Kommunen sieht der Bitkom-Verband neben Hamburg auch Darmstadt mit seiner Digitalstrategie.

Digitale Dörfer[Bearbeiten]

Im Projekt "Digitale Dörfer", das vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE geschaffen wurde, wurden u.a. die Anwendungen "DorfFunk" und "DorfNews" speziell zur Vernetzung kleiner Kommunen entwickelt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat mit einer finanziellen Förderung erreicht, dass im Zusammenhang mit der Corona-Krise diese Anwendungen sowie die entsprechenden Apps jetzt kostenlos zur Verfügung stehen, um in kleinen Kommunen des Landes insbesondere Hilfebedarf und Hilfsangebote zusammenzubringen.

Expertenkommission[Bearbeiten]

Die Ampel-Koalition hat zur Beratung der Politik eine Expertenkommission gebildet, in der - neben Vertreter*innen aus der Wissenschaft - auch Stefan Sternberg, Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) die Perspektive der Kommunen und insbesondere des ländlichen Raumes einbringt.

Finanzielle Risiken der Gemeinden[Bearbeiten]

Viele Kommunen sind besorgt wegen der Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre finanzielle Situation. 33% befürchteten bereits Ende März 2020 langfristige negative Folgen, 30% einen unmittelbaren finanziellen Schaden. Auch dies ergab die Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL. Die Hälfte aller Kommunen - schwerpunktmäßig in Ostdeutschland und in NRW - wünschten sich mehr finanzielle Unterstützung durch Bund und Land. Schon Ende März forderten viele Kommunen, Spitzenverbände und Expert*innen einen "Schutzschirm" für die Kommunalfinanzen. [22] Gefordert wurde teilweise auch die Einführung eines "Corona-Soli" und haushaltsrechtliche Erleichterungen.

Viele Kommunen haben auf die absehbare neue Finanzkrise reagiert und Haushaltssperren erlassen. Die Übersichten der Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" führen hierzu 24 Beispiele an (Stand Anfang Juni 2020).[23] Andere bereiten Nachtragshaushalte vor, viele verzichten aber vorerst auf Einschränkungen und nehmen Defizite in Kauf, zumal einige Bundesländer signalisiert haben, diese vorerst zu tolerieren.

Mit dem Konjunkturpaket des Bundes vom 3.6.2020 steht jetzt ein Programm, das - im Unterschied zu den ersten Hilfsmaßnahmen - auch für die Kommunen Finanzhilfen in Höhe von ca. 30 Mrd. € vorsieht. Neben Investitionsfördermaßnahmen und anderen zweckgebundenen Hilfen beinhaltet es vor allem einen hälftigen Ausgleich der Gewerbesteuer-Ausfälle sowie eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose.

Siehe hierzu ausführlich[Bearbeiten]

Fütterungsverbot für Tauben[Bearbeiten]

Da Tauben in Lockdown-Zeiten weniger Nahrung finden, haben einige Städte auf entsprechende Forderungen von Tierschutzverbänden hin Ausnahmen vom Fütterungsverbot für Tauben zugelassen, jedoch nur für Mitglieder entsprechender Vereine mit artgerechtem Körnerfutter. Siehe ausführlicher im entsprechenden Abschnitt des Artikels "Fütterungsverbot für Tauben".

logo "Darf ich rein?"

Gäste- und Kundenregistrierung[Bearbeiten]

Gastronomiebetriebe, aber auch kommunale Einrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, sind angehalten, ihre Gäste zu registrieren, damit ggf. Infektionsketten nachverfolgt werden können. Wo dies durch Listen in Papierform geschieht, entstehen Datenschutzprobleme, weil diese Listen offen ausliegen und für die Gäste nicht nachvollziehbar ist, wer Einsicht nimmt und wann die Liste vernichtet wird.

Um eine einfache Lösung zu schaffen, die dem Daten- und dem Infektionsschutz gerecht wird, hat die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) in München gemeinsam mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern die "darfichrein GmbH" gegründet, die mit einem Entwicklerteam und mit Unterstützung der Bundesregierung eine Registrierungsmethode für Mobilgeräte entwickelt hat. Gastronomiebetriebe oder kommunale Einrichtungen können unter www.darfichrein.de ein Konto anlegen und erhalten einen QR-Code, der am Eingang ausgehängt wird und den die Gäste mit dem Smartphone scannen. Sie werden unmittelbar auf ein Formular geleitet, in dem sie ihre Kontaktdaten eingeben können, ohne etwas herunterladen und installieren zu müssen. Gäste ohne Smartphone können sich über ein Gerät der Einrichtung oder durch das Servicepersonal eintragen.

Wesentlicher Vorteil neben dem Infektionsschutz (kein Stift geht von Hand zu Hand) ist, dass die Einrichtung keinen Zugriff auf die Nutzer*innen-Daten hat; diese werden direkt im deutschen Rechenzentrum der AKDB gespeichert, das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert ist, und nach vier Wochen sicher gelöscht. Für den Betrieb oder die Einrichtung kostet der Service monatlich 10 Euro, DEHOGA-Mitglieder und AKDB-Kunden zahlen die Hälfte.

Weblinks[Bearbeiten]

Geflüchtete[Bearbeiten]

Unter den in Unterkünften untergebrachten Geflüchteten ist die Impfquote häufig sehr niedrig. So schätzt der Regierungsvizepräsident Klemens Ficht (Regierungsbezirk Freiburg, Baden-Württemberg), dass im Januar 2022 in dieser Bevölkerungsgruppe kaum mehr als 20% der Personen geimpft seien. Trotz Aufklärungskampagnen sei es "schwer, an die Menschen heranzukommen", Wechsel in der Belegung erschwerten die Arbeit zusätzlich.[24]

Gemeinderatssitzungen[Bearbeiten]

Sitzungen von Gemeinderäten und Kreistagen werden häufig ausgesetzt, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Als Videokonferenz wären sie technisch manchmal möglich, doch ist dies nach bisheriger Rechtslage nicht erlaubt, bei Ratssitzungen gilt eine Präsenzpflicht. Einige Bundesländer haben durch entsprechende Gesetze inzwischen auch Ratssitzungen per Videokonferenz und Übertragung bestimmter Angelegenheiten auf Ausschüsse ermöglicht:

  • Baden-Württemberg hat im Mai 2020 eine entsprechende Verordnung beschlossen, die auch für Ortschaftsräte gilt; siehe Süddeutsche Zeitung, Gemeinderäte sollen künftig per Videokonferenz tagen dürfen, 21.04.2020.
  • In Bayern muss (Stand Februar 2021) mindestens der*die Vorsitzende des Gemeinderates persönlich im Sitzungsraum anwesend sein. Die weiteren Gemeinderatsmitglieder sollen jedoch in der Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich per Video zuzuschalten und an Abstimmungen teilzunehmen. Die Regelung wird damit begründet, dass kein Gemeinderatsmitglied gezwungen werden soll, auf körperliche Anwesenheit zu verzichten. Auch der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen spielt eine Rolle.[25]
  • Das Brandenburgische kommunale Notlagegesetz (BbgKomNotG), in den Landtag eingebracht Anfang April 2020, erlaubt der Landesregierung, durch entsprechende Verordnung Sitzungen kommunaler Gremien auch als Video- oder Telefonkonferenz zu ermöglichen, Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen oder Befugnisse auf den Hauptausschuss zu übertragen; außerdem kann die Pflicht zur Öffentlichkeit von Sitzungen eingeschränkt werden. Nach Auslaufen der Pandemiebestimmungen bleibt jedoch die Möglichkeit erhalten, einzelne Ratsmitglieder per Video zu Präsenzsitzungen hinzuzuschalten.[26]
  • Rheinland-Pfalz hat durch eine Gesetzesänderung ab 9.6.2020 Beschlüsse in Video-/Telefonkonferenzen oder im Umlaufverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, siehe den neu gefassten § 35 (3) der Gemeindeordnung sowie den neu gefassten § 7 der Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz. Die Landtagsfraktion der Grünen hat die neuen Regelungen in einer FAQ zusammengestellt.

Bei dringlichen Maßnahmen wird gelegentlich eine Sitzung des Hauptausschusses einberufen, sofern dieser die entsprechenden Entscheidungen treffen darf. Generell sind jedoch trotz der Corona-Beschränkungen Gemeinderatssitzungen, natürlich unter Einhaltung von Abstandsgeboten (also ggf. in größeren Räumen) erlaubt und sollten im Sinne der kommunalen Demokratie, wo immer möglich, auch stattfinden.[27] Für beschließende Ausschüsse gilt dasselbe, während beratende Ausschüsse zumeist nicht tagen.

Maskenpflicht[Bearbeiten]

In Präsenzsitzungen von Gemeinderäten und anderen kommunale Gremien besteht häufig eine Maskenpflicht. In Eisenach (Thüringen) führte diese Anfang Februar 2021 zu einem Konflikt: Je vier Stadtratsmitglieder der NPD und der AfD weigerten sich, eine Maske in der Sitzung zu tragen. Die Mehrheit beschloss daraufhin den Ausschluss dieser Ratsmitglieder aus der Sitzung. Die AfD-Vertreter*innen kamen der Aufforderung, den Raum zu verlassen, nach, die der NPD nicht. Die Sitzung wurde zunächst unterbrochen, schließlich vertagt.[28]

Erschwerung für Präsenz seit 31.03.2021[Bearbeiten]

Am 31. März 2021 änderte das Robert-Koch-Institut die Regeln für die Einstufung von Kontaktpersonen. Die Einteilung in zwei Kategorien wurde aufgegeben, stattdessen gilt jetzt jede Person, die sich mit einer anderen länger als 10 Minuten im gleichen Raum aufgehalten hat, als "enge Kontaktperson". Wird eine Infektion bekannt, kann dies für alle Teilnehmenden an einer Sitzung Quarantänepflicht bedeuten, unabhängig vom Abstand. Das Gesundheitsamt hat aber bei der Beurteilung Spielräume. Seitdem gehen einige Gemeinderäte dazu über, von allen Teilnehmenden und Zuschauer*innen vor Betreten des Sitzungsraumes einen Schnelltest zu verlangen.[29]

Siehe auch[Bearbeiten]

Gesundheitsamt[Bearbeiten]

Hierzu gibt es einen eigenen, ausführlichen Artikel: Gesundheitsamt

Grundsicherung[Bearbeiten]

Für einen begrenzten Zeitraum wurden die Regeln zur Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II gelockert:

  • Wer zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 Grundsicherung neu beantragt, muss lediglich erklären, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist; die weitere Vermögensprüfung entfällt dann für die ersten sechs Monate des Bezugs.
  • Die Ausgaben für Miete und Heizung werden ebenfalls in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt, die Angemessenheitsprüfung für die Wohnung entfällt. (Für die Kommunen bedeutet dies einen finanziellen Mehraufwand, der auf mehr als 2 Mrd. € geschätzt wird.)
  • Bei einem Antrag auf Kinderzuschlag anstelle von Grundsicherung ist jetzt das Einkommen des letzten Monats, nicht des letzten halben Jahres ausschlaggebend. Falls z.B. selbstständige Eltern Einkommensverluste erleiden, entsteht damit dieser Anspruch früher.
  • Siehe auch: DGB, Info-Blatt Einkommenssicherung in der Corona-Krise mit weiteren Hinweisen (pdf-Format, 7 Seiten)

Häusliche Gewalt[Bearbeiten]

Die Ausgangsbeschränkungen können dazu führen, dass häusliche Gewalt zunimmt. Zum einen verbringen Familien, in denen Gewalt eine Rolle spielt, häufig den gesamten Tag in der Wohnung, zum anderen ist die Möglichkeit, Hilfe zu holen, eingeschränkt, wenn der Täter ständig in der Nähe ist und übliche Ansprechpersonen (Lehrer/innen, Erzieher*innen, Eltern anderer Kinder) nicht verfügbar sind. In China verzeichneten Frauenrechtsorganisationen eine Verdreifachung der Anrufe wegen häuslicher Gewalt.[30] Das tatsächliche Maß der Zunahme in Deutschland ist noch nicht klar, die Berichte darüber gehen auseinander. Einige Frauenhäuser kommen jedoch derzeit an ihre Kapazitätsgrenzen, wenn sie es nicht schon zuvor waren. Teilweise werden zurzeit leerstehende Räumlichkeiten wie Hotels oder Ferienwohnungen in die Diskussion gebracht; dies kann helfen, wenn die Anonymität der Betroffenen gewahrt bleibt und Personal zur Betreuung vorhanden ist, woran es jedoch häufig fehlt. Die Frauenministerin von Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel (Grüne), hat angekündigt, aus Landesmitteln bis Ende Juni 2020 eine Notunterbringung für betroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen.

Handlungsmöglichkeiten von Kommunen können sein:

  1. Verbreitung von Notrufnummern und Hilfsangeboten für Fälle häuslicher Gewalt
  2. Kontaktaufnahme und Abfrage nach Unterstützungsmöglichkeiten bei lokalen Frauenhäusern
  3. Bereitstellung von Hotels, Pensionen und Wohnungen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sowie Obdachlose.

Siehe auch[Bearbeiten]

Heizpilze[Bearbeiten]

Heizpilze sind in einigen Städten Deutschlands verboten. Grund ist der hohe Verbrauch von Brennstoff - ein gasbetriebener Heizpilz erzeugt in einer Woche deutlich über 100 kg CO2. Auch strombetriebene Heizpilze tragen zu einer negativen CO2-Bilanz erheblich bei, solange sie nicht mit Ökostrom betrieben werden. Die Verbote werden durch die Kommunen ausgesprochen und sind unterschiedlich ausgestaltet: In Hannover gilt das Verbot nur auf öffentlichen Flächen, in Stuttgart und München zu bestimmten Zeiten. In Corona-Zeiten drängt die Gastronomie auf ein Aussetzen solcher Verbote. Wegen der Abstandsregeln ist die Zahl der Plätze in Innenräumen begrenzt, zudem meiden viele Gäste geschlossene Räume wegen der höheren Infektionsgefahr. Eine erweiterte Nutzung von Außenflächen könnte die Zahl der Plätze auch in der kälteren Jahreszeit erweitern und in Einzelfällen Betriebe vor der Schließung bewahren.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fordert daher, Verbote von Heizpilzen zeitweilig auszusetzen, ebenso die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges. Die CSU-Fraktion im Stadtrat München fordert eine ganzjährige Genehmigung ausschließlich für strombetriebene Heizpilze, wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Sogar Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, schließt sich solchen Forderungen an. Zwar ist er grundsätzlich ein Gegner von Heizpilzen, doch hält er in der Corona-Krise Ausnahmen für sinnvoll: "Bevor alle pleitegehen, sollen sie in Gottes Namen Heizpilze aufstellen." Da dürfe man jetzt "nicht päpstlicher als der Papst" sein. Teile der Grünen und beispielsweise auch der Umweltverband BUND sind jedoch weiterhin strikt gegen die Genehmigung von Heizpilzen.[31]

Hochzeiten[Bearbeiten]

Mit Hochzeiten gehen Kommunen sehr unterschiedlich um; einige haben sie ausgesetzt, andere führen sie weiter durch, lassen jedoch außer dem Brautpaar keine weiteren Gäste zu.

Honorarkräfte[Bearbeiten]

Honorarkräfte, die z.B. in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Einrichtungen arbeiten, können nach Schließung dieser Einrichtungen ihre Leistungen nicht mehr erbringen; die Kommunen müssen entscheiden, ob sie ihnen dennoch die Honorare zahlen. Wo bereits ein Vertrag besteht, sollte dies geschehen. In Berlin wird laut einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 27.03.2020 das Honorar ausnahmsweise auch dann gezahlt, wenn durch "bereits festgelegte organisatorische Maßnahmen wie z.B. Termine und Veranstaltungspläne ... vorvertragliche Bindungen eingegangen wurden". Wenn möglich, sollen die Dozent/innen aber ihre Leistungen in anderer Form, z.B. online, erbringen, ggf. auch in geringerem Umfang. Sofern sie selbst z.B. durch Quarantäne-Anordnungen an der Arbeit gehindert sind, steht ihnen kein Honorar, sondern eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu.

Homeoffice[Bearbeiten]

Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL Ende März 2020 haben 97% aller Kommunen Mitarbeiter/innen ins Homeoffice geschickt, davon 78% einen Teil und 19% alle. Die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen waren ganz überwiegend vorhanden.

Illegale Müllentsorgung[Bearbeiten]

Während der Coronakrise nimmt nach Feststellung einiger Kommunen die Menge an illegal entsorgtem Müll zu. Als Grund wird genannt, dass im Haushalt mehr Müll anfällt, wenn die Menschen zu Hause bleiben. Auch die verkürzten Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe spielen eine Rolle.[32] Dennoch passen groß angelegte "Putzaktionen", wie sie viele Kommunen im Frühjahr starten, nicht zu den Kontaktbeschränkungen. Kommunen und Umweltverbände fordern Bürger*innen stattdessen auf, einzeln, zu zweit oder als Familie Müll in der Öffentlichkeit, in Parks und Wäldern zu beseitigen.[33]

Impfaufklärung über mobile Teams[Bearbeiten]

Mit der Freigabe von Impfstoffen für alle und der Aufhebung der Priorisierung ist die Frage aufgekommen, ob Kommunen nicht einen Teil der Bevölkerung aufsuchen sollten, anstatt darauf zu warten, dass diese in Impfzentren oder Arztpraxen Termine ergattern. Nach Auskunft von Intensivmediziner*innen infizieren sich in sozialen Brennpunkten überdurchschnittlich viele Menschen, so dass es im Sinne der ganzen Gesellschaft wie auch im Sinne des Schutzes der besonders Verletzlichen wäre, dort bevorzugt Impfungen anzubieten. Hierfür müssten mobile Impfteams gebildet und ausgerüstet werden.[34]

In Brandenburg wird mit etwas anderer Begründung diskutiert, mobile Impfteams auch in die Dörfer fahren zu lassen, aus denen Impfzentren schlecht erreichbar sind. Der Städte- und Gemeindebund fordert in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung landkreisbezogener Daten. Vielerorts wüssten die Kommunen nicht, wie es mit der Impfung einzelner Altersgruppen im Kreis steht.[35]

In Rheinland-Pfalz hat die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz das Projekt Impflotsen Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen. Koordiniert durch die Gesundheitsämter suchen Impflotsen teilweise ehrenamtlich, teilweise gegen Aufwandsentschädigung oder als Ergänzung ihrer Arbeit die Menschen in den Kreisen und Gemeinden persönlich auf, um sie vom Impfen zu überzeugen und auf freie Impftermine aufmerksam zu machen.[36]

Impfpflicht[Bearbeiten]

Zur Debatte um eine einrichtungsbezogene oder allgemeine Impfpflicht gehört auch die Frage, wie diese vor Ort durchgesetzt und administriert werden soll.

Ab 15.03.2022 gilt für bestimmte Einrichtungen (Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, Pflegedienstleister, Rettungsdienste, Geburtshäuser u.a.) eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für das dort beschäftigte Personal. Arbeitgeber sollen dem zuständigen Gesundheitsamt Beschäftigte melden, die keinen Impfnachweis erbringen; das Gesundheitsamt spricht daraufhin ein Beschäftigungsverbot aus. Der stellvertretende Vorsitzende des Städtetages NRW und Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) fürchtet einen "irren Verwaltungsaufwand". Wie das Zusammenspiel von Arbeitgebern und Gesundheitsämtern im Umgang mit personenbezogenen Daten ausgestaltet werden und ein Beschäftigungsverbot durchgesetzt werden soll sei völlig unklar. Allein in Essen sei mit einer Zahl von 2.500 bis 3.000 ungeimpften Beschäftigten in den genannten Einrichtungen zu rechnen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund weist darauf hin, dass die Fragen der Umsetzung vor der Einführung einer Impfpflicht geklärt sein müssen.[37] Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg sieht ebenfalls in der Durchführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine große Belastung für die Gesundheitsämter in den Kreisen und Städten. Das Verfahren müsse so gestaltet werden, dass die Gesundheitsämter möglichst wenig Einzelfallentscheiden treffen müssen. In Bayern sagten der Bayerische Landkreistag, das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern übereinstimmend, die einrichtungsbezogene Impfflicht könne so wie vom Bund beschlossen nicht umgesetzt werden.[38] Der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag sehen übereinstimmend "sehr große Herausforderungen".[39] Auch in anderen Bundesländern sehen Landkreise große Probleme bei der Umsetzung.[40] Der Deutsche Landkreistag hält sie für "äußerst anspruchsvoll", betont aber, "dass diese gesetzliche Regelung umgesetzt werden muss und auch umgesetzt wird".[41]

Zu Irritationen hatte eine Ankündigung des Vize-Landrats Udo Witschas (Landkreis Bautzen, Sachsen) vom 24.01.2022 geführt, das Gesundheitsamt werde ungeimpften Mitarbeiter*innen in der Pflege und im medizinischen Bereich "kein Berufsverbot, kein Betretungsverbot erteilen". Nach Protesten und einem Eingreifen der Landesdirektion erklärte der Landkreis, die Impfpflicht werde umgesetzt - allerdings stehe die Versorgungssicherheit in Kliniken, Heimen und beim ambulanten Pflegedienst an erster Stelle.[42] Während Bayern ankündigte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst nicht umzusetzen, versprach das Land Sachsen-Anhalt den Kommunen Unterstützung bei diesem Vorhaben; u.a. wird die Einrichtung einer IT-Plattform vorbereitet, die den Gesundheitsämtern ihre Arbeit erleichtern soll.[43] Das Land NRW hat den Kommunen einen "Fahrplan" zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Verfügung gestellt; eine inhaltlich sehr ähnliche Handreichung gibt es vom Land Sachsen.[44]

Der Tübinger OB Boris Palmer hält eine allgemeine Impfpflicht für leicht administrierbar, wie er in einem Schreiben an Bundeskanzler Scholz im Januar 2022 ausführt. Im ZDF bekräftigte er seine Position: "Die deutschen Kommunen können das", sagte er in der Talkshow "Markus Lanz" am 25.01.2022. Die Kommunen könnten über ihre Einwohnermeldeämter alle Bürger*innen anschreiben, sie auf die Impfpflicht hinweisen und auffordern, einen Impfnachweis vorzulegen. Wer diesen Nachweis nach einer gewissen Frist nicht erbringt erhalte einen Bußgeldbescheid. "Da brauche ich noch nicht mal Personal einstellen". Palmer plädiert stark für die allgemeine Impfpflicht, die nach seiner Erwartung ermöglichten würde, alle anderen Corona-Maßnahmen aufzuheben. Umstritten ist allerdings, ob die Einwohnermeldedaten, die für andere Zwecke erhoben wurden, datenschutzrechtlich für diesen Zweck verwendet werden dürfen und wie ein Umgang von Einwohnermeldeämtern mit Gesundheitsdaten zu beurteilen ist. Bei Ungeimpften wäre in einem Bußgeldverfahren zu klären, ob es dafür medizinische Gründe gibt.[45]

Kurz vor Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erneuerte der Deutsche Städtetag seine Kritik: Der Bund habe "viel Bürokratie und damit zusätzliche Arbeit" für die Gesundheitsämter geschaffen.[46] Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf die Kritik aus den Kommunen reagiert und stellt 16 Mio. € für Personal zur Verfügung; damit sollen die Gesundheitsämter in die Lage versetzt werden, die Verfahren zügig zu erledigen. Woher das Personal kommen und wie es derart schnell verfügbar sein kann, war der Meldung nicht zu entnehmen.[47]

Ofterdingen und Goslar: Spendenkampagne[Bearbeiten]

Als Reaktion auf die "Spaziergänge" von Impfgegner*innen hat die Gemeinde Ofterdingen (Baden-Württemberg) eine Spendenkampagne zur Unterstützung der internationalen Impfkampagne Covax gestartet, die Menschen in armen Ländern den Zugang zu Corona-Impfstoffen ermöglichen will. Diesem Vorbild folgte Goslar (Niedersachsen). Bis zum 18.02.2022 waren in Goslar 17.500 € zusammengekommen.[48]

Innenstädte[Bearbeiten]

Schon vor der Pandemie gab es eine Krise der Innenstädte, insbesondere des dortigen Einzelhandels; durch Corona hat sich die Situation jedoch verschärft, Insolvenzen und Schließungen drohen und Zentren könnten zunehmend veröden. Siehe dazu den Artikel Innenstadt.

Jugendherbergen[Bearbeiten]

Jugendherbergen und andere gemeinnützige Beherbergungs- und Tagungsstätten stehen vor besonderen Problemen, hierauf weist der Grüne Bundestagsabgeordnete Markus Tressel hin. Viele Bundeshilfen sind Unternehmen vorbehalten und stehen daher gemeinnützigen Einrichtungen nicht zur Verfügung (Ausnahme: Kurzarbeitergeld); zugleich sind kaum Rücklagen vorhanden, schon weil das Gemeinnützigkeitsrecht dies nicht zulässt. Für diese Einrichtungen, die eine wichtige Rolle für das öffentliche Leben spielen, müssen schnell Lösungen gefunden werden.

Kinderbetreuung[Bearbeiten]

Nach der Schließung von Kitas und Schulen haben weiterhin einige Eltern dringenden Betreuungsbedarf, vor allem solche, deren Arbeit "systemrelevant" ist und nicht im Homeoffice erledigt werden kann (Krankenhäuser, Arztpraxen, Polizei, Rettungsdienst, Ver- und Entsorgung etc.) Ziel der Kommunen ist, möglichst nur max. 10% der Kinder weiterhin in den Einrichtungen zu betreuen, auch um die Gruppengröße klein zu halten. Viele Landkreise haben für den Antrag auf Betreuung trotz Corona-Maßnahmen Formulare ins Netz gestellt und Mitarbeiter/innen abgestellt, um diese schnellstmöglich zu bearbeiten.

Kita-Gebühren[Bearbeiten]

Weil die Schließung der Kitas auf Allgemeinverfügungen und der Pandemie-Situation beruht, müssen rechtlich gesehen die Gebühren weiter gezahlt werden. Insbesondere Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden oder einen Konsolidierungsvertrag abgeschlossen haben, müssen ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen und dürfen diese Gebühren deshalb nicht einfach erlassen. In Bayern wurde eine Petition gestartet mit dem Ziel, diese Gebühren zurückzuerstatten. Einige finanziell gut gestellte Gemeinden, beispielsweise alle Kommunen im Landkreis Tuttlingen, haben frühzeitig angekündigt, die Gebühren im Monat April 2020 nicht einzuziehen. Um dies im gesamten Bundesland zu ermöglichen, hat das Land Baden-Württemberg ein 100 Mio. € schweres Hilfsprogramm aufgelegt, das den Kommunen die ausfallenden Kita-Gebühren ersetzen soll. Die Mittel sind auch für kommunale Maßnahmen vorgesehen, mit denen Familien z.B. weiter zu zahlende Kita-Gebühren an freie Träger oder Beiträge für den Schulbus erstattet werden.[49] Anders in NRW, wo sich Land und kommunale Spitzenverbände zwar ebenfalls über die Aussetzung der Kita-Gebühren im April 2020 einigten, ohne jedoch den Kommunen die Ausfälle unmittelbar zu ersetzen.

Für den Januar 2021 beschlossen Landesregierung und kommunale Spitzenverbände in Baden-Württemberg erneut, für einen Monat auf den Einzug der Kita-Beiträge zu verzichten. Das Land versprach, den Kommunen 80% der Kosten zu erstatten, löste dies jedoch zumindest bis April 2021 nach Presserecherchen nicht ein.[50] Hessen hat Kitas nicht geschlossen, sondern richtete nur einen dringenden Appell an die Eltern, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen; für die hälftige Erstattung nicht eingenommener Kita-Gebühren hat das Land 12 Mio. € bereitstellt.[51] Auch in NRW und Sachsen werden Kita-Gebühren für den Januar 2021 nicht eingezogen, das Land ersetzt die Differenz zur Hälfte.[52] Aufgrund neuer Kita-Schließungen im April 2021 im Rahmen der "Bundesnotbremse" entstand in NRW eine neue Auseinandersetzung zwischen Land und Kommunen um den Verzicht der Kommunen auf Kita-Beträge und Ausgleichszahlungen des Landes.[53] Erst im Juni 2021 einigten sich beide Seiten darauf, dass das Land sich für den Zeitraum von Februar bis Mai mit rund 110 Millionen Euro an der Finanzierung ausgefallener Elternbeiträge beteiligt, dabei werden die Kita-Beiträge für den Februar vollständig, für März bis Mai hälftig erstattet. Das Land hat damit sein ursprüngliches Angebot um 22 Mio. € aufgestockt. Sollten erneut Kita-Schließungen notwendig werden, wird das Land keine einseitigen Zusagen ohne Verständigung mit den Kommunen machen.[54] Sachsen-Anhalt erstattet den Kommunen die Ausfälle aufgrund des Aussetzens der Kita-Beiträge für den Monat Januar 2021 komplett.[55] In Niedersachsen gab es bis Ende Februar 2021 noch keine entsprechende Zusage des Landes.[56]

Logo des Netzwerk Kommunen

Kommunale Austauschplattform[Bearbeiten]

Das vom Deutschen Städte- und Gemeindebund betriebene Netzwerk Kommunen hat eine eigene Austauschplattform zur Covid-19-Situation für kommunale Beschäftigte eingerichtet, auf der Fragen gestellt, Dokumente und Links geteilt und Expert/inn/en zu bestimmten Themen direkt kontaktiert werden können. Der Zugang erfordert eine persönliche Anmeldung (eMail an erik.sieb@dstgb.de mit dem Betreff „Coronavirus“ und Angabe von Vorname, Name, Stadt oder Gemeinde und Dienststelle). Für Mitarbeiter/innen aus dem Personal- und Organisationsmanagement gibt es eine eigene Plattform der KGSt, die Anmeldung erfolgt über diesen Link.

Kultur[Bearbeiten]

Auch für den Kultursektor werden negative Entwicklungen erst noch für die Zukunft erwartet. "Es wird Auseinandersetzungen geben um die knapper werdenden Haushaltsmittel" sagt z. B. der Berliner Kultursenator Klaus Lederer, ab Januar 2021 auch Vorsitzender der Kulturministerkonferenz der Länder, zu dpa. Freiberufler und Selbständige ständen in einer solchen Krise schutzlos da. Wenn einzelne sich entscheiden, in einen anderen Bereich zu wechseln, würde dies "einhergehen mit einer Verarmung im Kultursektor, denn Kultur, Kunst und Künstler sind etwas Kollaboratives." Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters warnte die Kommunen vor einer Haushaltssanierung auf Kosten der Kultur nach der Corona-Krise. Die finanzielle Entlastung durch den Bund "schafft Bewegungsspielraum für die Kommunen, so dass wir mit Fug und Recht erwarten können, dass sie beim Kassensturz am Jahresende nicht ausgerechnet die Kultur bluten lassen." Ähnlich äußerte sich im Juni 2021 der Deutsche Kulturrat.[57] Der Präsident des Deutschen Museumsbundes, Eckart Köhne, sagte der dpa: "Kommunen müssen Handlungsspielraum und Möglichkeiten verschafft werden, weiter lebenswerte Städte zu betreiben, indem man in Museen, Theater, Musikschulen, in die freie Szene investiert, in diesen ganzen Bereich, der eine Stadt erst lebenswert macht." Er befürchtet, dass kommunale Sparmaßnahmen den Kulturbereich stark treffen werden. Museen müssten die Erfahrungen der Corona-Krise nutzen, um sich für die Zukunft aufzustellen.[58]

Siehe auch[Bearbeiten]

Kurzarbeit im öffentlichen Dienst[Bearbeiten]

Kurzarbeit hat sich in der Corona-Krise erneut als Instrument bewährt, Betriebe für eine befristete Zeit am Leben zu halten und insbesondere die Arbeitsplätze zu halten. In weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der Kinderbetreuung, in sozialen Diensten, in Jobcentern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder in der Verwaltung) ist dies kein Thema, weil mindestens so viel Arbeit anfällt wie in "normalen" Zeiten. Doch andere öffentliche Bereiche, z.B. Nahverkehrsbetriebe, Sparkassen, Versorgungsbetriebe, Kulturbetriebe (Theater, Museen etc.) sowie Bäder, Bibliotheken, Musikschulen etc., geraten in finanzielle Bedrängnis und können die laufenden Gehälter aus eigenen Mitteln nicht unbegrenzt weiterzahlen. Eine Kurzarbeitsregelung für den öffentlichen Dienst existierte jedoch bislang nicht (Kurzarbeit erfordert eine Vereinbarung entweder über einen Tarifvertrag oder - auf der Ebene eines Betriebes oder einer Behörde - eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit dem Betriebs- bzw. Personalrat).

Durch einen in Rekordzeit abgeschlossenen Tarifvertrag ist Kurzarbeit seit April 2020 auch im öffentlichen Dienst der Kommunen möglich. Am 30.03.2020 unterzeichnete die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie die ver.di (auch in Vertretung für weitere Gewerkschaften) sowie der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) das Vertragswerk. Die Regelungen in Kürze:

  • Der Tarifvertrag gilt für kommunale Beschäftigte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), sowie im TV-V (Versorgung) und im TV-N (Nahverkehr); für die kommunale Kernverwaltung und den Sozial- und Erziehungsdienst wird er jedoch nicht angewandt.
  • Kurzarbeit kann für Betriebe und Dienststellen oder deren Teile durch die Arbeitgeber angeordnet werden, sofern Betriebs- oder Personalräte beteiligt werden.
  • Möglich ist teilweise oder vollständige Kurzarbeit (null Stunden) nach entsprechender Ankündigungfrist maximal bis zum Ende des Jahres 2020.
  • Das Kurzarbeitergeld (gesetzlich 60% oder - bei Unterhaltspflicht - 67% der ausfallenden Nettovergütung) wird bis zur Entgeltgruppe 10 auf 95%, in den höheren Entgeltgruppen auf 90% aufgestockt, dies gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (6.900 € im Monat in den alten, 6.450 € im Monat in den neuen Bundesländern).
  • Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung und weitere Sonderzahlungen werden ungekürzt weitergezahlt.
  • Kurzarbeit wird mit einer Arbeitsplatzgarantie verbunden: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, ist für den entsprechenden Zeitraum und drei weitere Monate lang vor betriebsbedingter Kündigung geschützt. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag aufgrund der Kurzarbeit nicht verlängert, so ist der/die Beschäftigte vorrangig zu berücksichtigen, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Überstunden und Mehrarbeitszeiten sind während der Kurzarbeit weitgehend ausgeschlossen, Guthaben auf Arbeitszeitkonten müssen zuvor abgebaut werden.
  • Der Tarifvertrag trat am 01.04.2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.

Eine der ersten Kommunen, die von der Regelung Gebraucht machten, war Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach, Bayern), das Anfang Mai 2020 fast ein Drittel seiner rund 270 Beschäftigten in Kurzarbeit schickte.[59] Insgesamt blieb das Ausmaß der Kurzarbeit in den Kommunen aber überschaubar; so gab es in Bayern bis zum 9. Mai weniger als 3.000 Kurzarbeitende im öffentlichen Dienst.[60]

Weblink[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Notfallpläne[Bearbeiten]

Eine Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL Ende März 2020 ergab, dass drei Viertel aller Kommunen keinen Notfallplan besaßen. 20% der befragten Kommunen gaben an, einen Notfallplan zu haben; dies gilt überwiegend für Großstädte, hier besitzen fast 80% einen solchen Plan,während nur jede 8. Gemeinde unter 5.000 Einw. einen hat. Wo jedoch Notfallpläne existieren, erwiesen sie sich nur in einem Viertel aller Fälle als vollständig anwendbar, 6% aller Kommunen mit Notfallplänen gaben an, diese seien nicht im geringsten nützlich gewesen. Ein wesentlicher Grund ist, dass viele Notfallpläne nicht auf Epidemien, sondern nur auf Ereignisse wie Hochwasser oder Großbrände ausgelegt waren, andere waren wegen zwischenzeitlicher Veränderung der Verwaltungsstrukturen veraltet.

Obdachlose[Bearbeiten]

Obdachlose gehören zweifellos zu den besonders bedrohten Gruppen in der Pandemie. Viele Gemeinden haben für diese Gruppe besondere Hilfsprogramme aufgelegt. Beispiel Hannover: Dort wurden zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 eine Jugendherberge und das Naturfreundehaus angemietet, um Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Zugleich wurde versucht, den Betroffenen weitere Unterstützung wie die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder eine dauerhafte Wohnung zu geben. Während des zweiten Lockdowns wurde Mitte November 2020 ein Anschlusskonzept unter dem Namen "Plan B - OK" mit einer anderen Liegenschaft aufgelegt.Es bietet zunächst 21 Plätze in einer Liegenschaft und soll durch Anmietung eines weiteren Hauses auf 70 Plätze erweitert werden.[61]

Die Angebote für Obdachlose stehen in Pandemiezeiten unter einem Dilemma: Übernachtungsangebote und Tagesaufenthalte können gerade im Winder lebenswichtig sein, doch können sie gleichzeitig ein Ort erhöhter Ansteckungsgefahr sein. Abstandsregelungen in den Einrichtungen führen zu einer Verknappung des Angebotes. Die BAG W hat im Herbst 2020 Einrichtungen bundesweit gefragt, ob sie sich auf den Winter und eine mögliche zweite Coronawelle ausreichend vorbereitet sehen. Von den 500 Einrichtungen, die antworteten, sahen 40% ihre Kommune nicht ausreichend vorbereitet. Weitere 40% kannten die entsprechenden Planungen ihrer Kommune nicht.

Siehe dazu:[Bearbeiten]

Öffentlicher Nahverkehr[Bearbeiten]

Zu Beginn der Corona-Beschränkungen gingen viele Verkehrsbetriebe dazu über, ihr Fahrpersonal zu schützen, indem sie den vorderen Einstieg in Busse oder Straßenbahnen sperrten. Teilweise führte dies - zusätzlich zum geringeren Fahrgastaufkommen - zu weiteren Ausfällen beim Ticketverkauf. Einzelne Verkehrsbetriebe konnten einige Wochen lang sogar kostenlos genutzt werden, weil der Ticketkauf erschwert und Kontrollen nicht möglich waren. Auch weitere Hygienemaßnahmen wie kürzere Reinigungsintervalle oder zusätzliche Desinfektionen wurden eingeführt.

Einnahmerückgang im ÖPNV[Bearbeiten]

Der Beginn der Kontaktbeschränkungen führte im ÖPNV zu einem massiven Rückgang der Ticketeinnahmen. Verbreitete Homoffice-Arbeit, Kurzarbeit und die Furcht vor Ansteckung in öffentlichen Verkehrsmitteln wirkten hier zusammen. Beispielhaft berichten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von Einbrüchen zwischen 45 und 90% im ersten Monat; anschließend stiegen die Einnahmen langsam, waren bis zum Beginn der Sommerferien jedoch noch nicht wieder auf einem "normalen" Niveau angelangt.[62] Der Nahverkehrsverbund VVS im Raum Stuttgart verzeichnete in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Rückgang der ÖPNV-Fahrten gegenüber den Vorjahreszeitraum um 43%, im Folgejahr um weitere 4%.[63]

In einigen Bundesländern entstanden auch Diskussionen über Maßnahmen, die die Ansteckungsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich reduzieren können. Das Land Niedersachsen stellte hierfür den Kommunen rund 30 Mio. € aus einer Corona-Sonderfinanzhilfe zur Verfügung, die vom Ende der Herbstferien am 26. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 finanziert werden. Als mögliche Maßnahmen wurden genannt: Anmietung von Reisebussen oder Kauf zusätzlicher Fahrzeuge, zusätzliche Fahrten, Taktverdichtungen im Fahrplan und besondere Infektionsschutzmaßnahmen, etwa verbesserte Lüftungsanlagen, aber auch Kontrollaktionen der Maskenpflicht im ÖPNV.[64] Seit Januar 2021 gilt im ÖPNV generell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Auslastung des ÖPNV ist im Jahr 2020 auf 40% gesunken. Gründe waren die Angst vor Ansteckung in vollen Bussen und Bahnen, aber auch die vermehrte Nutzung von Homeoffice und die Schließungen von Läden und kulturellen Einrichtungen, die ja auch eine Reduzierung der Mobilität zum Ziel hatten. Die Verkehrsunternehmen erwarteten für 2020 Ticketeinnahmen von ca. 9,7 Mrd. € nach 13,3 Mrd. € im Vorjahr (zuzüglich 9,4 Mrd. € öffentlicher Mittel).[65] Den Wünschen nach einer Erstattung für nicht oder kaum genutzte Jahreskarten des ÖPNV hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, in einem SWR-Interview eine Absage erteilt. Der Wunsch sei verständlich, die Kommunen hätten aber zu wenig Einnahmen aus dem Ticketverkauf, um dies zu leisten.[66]

Für das Jahr 2021 hat der Bund ein Hilfspaket für den Öffentlichen Personennahverkehr aufgelegt, das die Hilfen des Jahres 2020 (5 Mrd. €) in Höhe von einer Mrd. € fortsetzt. Die kommunalen Spitzenverbände zeigen sich "erleichtert"; sie beziffern die finanziellen Schäden des ÖPNV aus der Pandemie für beide Jahre zusammen auf ca. 7 Mrd. €, die damit weitgehend abgedeckt wären. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erwartet, dass die fehlende Milliarde von den Ländern in ergänzenden Programmen beigesteuert wird.[67] Im November 2021 forderten die Verkehrsunternehmen jedoch weitere Finanzhilfen. Die Fahrgastzahlen lägen immer noch bei 70 bis 80% der Auslastung vor der Pandemie; das Infektionsgeschehen mache es schwierig, die Fahrgäste zurückzugewinnen.[68] Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wurde im November 2021 festgelegt, dass die pandemiebedingten Einnahmeausfälle des ÖPNV auch im Jahr 2022 ausgeglichen werden.[69]

Kaum höhere Infektionsrisiken im ÖPNV[Bearbeiten]

Eine Studie der Research Organisation der Berliner Charité, die ab Februar 2021 fünf Wochen lang im Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit 681 freiwilligen Teilnehmer*innen durchgeführt wurde, kam zum Ergebnis, dass die Nutzung des ÖPNV im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln (PKW, Fahrrad) nicht zu einem erhöhten Infektionsrisiko führt. Das gilt allerdings unter der Voraussetzung, dass die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden: Mund-Nasen-Schutz, Abstand, gute Lüftung und, soweit möglich, Abstand halten. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) will die Studienergebnisse breit bekannt machen und hat dazu das Portal "gemeinsam #besserweiter" eingerichtet. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Untersuchungen vor der Verbreitung von Virusvarianten mit höherer Infektiosität wie Beta oder Omikron stattfanden.

2021: Noch weniger Fahrgäste[Bearbeiten]

Im zweiten Pandemiejahr 2021 ging die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV weiter zurück und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Messungen 2004. Im Fernverkehr mit Bus und Bahn war der Rückgang allerdings noch stärker als im Nahverkehr.[70]

Im November und Dezember 2021 schlug sich die Corona-Lage auch in höheren Ausfällen von Fahrpersonal durch Erkrankung oder Quarantäne nieder. So fehlte in Chemnitz und Dresden zeitweilig 18% des Personals, was zu einem ausgedünnten Fahrplan führte. Auch auf zwei Strecken der Mitteldeutschen Regiobahn galt zeitweilig ein eingeschränkter Fahrplan.[71]

Öffnungszeiten der Verwaltung[Bearbeiten]

Laut der schon genannten Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Zeitschrift KOMMUNAL Ende März 2020 haben in der Corona-Krise zu diesem Zeitpunkt 40% aller Kommunen ihre Ämter für den Publikumsverkehr ganz geschlossen, 55% haben eingeschränkt geöffnet, 5% hatten keine Einschränkungen vorgenommen.[72] In der "vierten Welle" ab November 2021 begannen Behörden in einzelnen, stark betroffenen Regionen erneut, den Publikumsverkehr einzuschränken oder ganz einzustellen.[73]

Pressearbeit der Kommunen[Bearbeiten]

In Thüringen hat ein Erlass der Landesregierung zu politischem Streit über die eigenständige Pressearbeit der Kommunen geführt. Im Erlass der Landesregierung über die Arbeitsweise der unteren Gesundheitsbehörden und weitere Infektionsschutzmaßnahmen vom 01.12.2020 heißt es dazu (unter Punkt II. 5):

"Die Pressearbeit leisten die Landkreise und kreisfreien Städte bei rein örtlichen oder regional bedeutsamen Infektionsvorkommnissen, aber auch dann stets in Abstimmung mit der Landesebene ...; die TMASGFF-Pressestelle ist vorher zu unterrichten."

Die kommunalen Spitzenverbände protestierten dagegen: Der Austausch der Kommunen mit den Medien müsse frei sein von staatlichen Vorgaben; das Ministerium zeige ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Die Rede war von einem "Maulkorb". Zwischen Land und Kommunen gebe es kein Unterordnungsverhältnis. Auch die CDU in Thüringen schloss sich der Kritik an. Für das Gesundheitsministerium dagegen "gehört (es) zum Kerngeschäft im Pandemiemanagement, dass man sich in der Kommunikation abstimmt"; dies gelte für das Land sowohl im Verhältnis zum Bund wie zu den Kommunen. In der Praxis sei der Umgang zwischen Land und Kommunen, auch bezüglich der Pressearbeit, kollegial.[74]

Private Sicherheitsdienste[Bearbeiten]

Nach einer Pressemeldung hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, zur Kontrolle der Einhaltung von Corona-Regeln private Sicherheitsdienste heranzuziehen, da den Ordnungsämtern die Kapazitäten fehlen. Möglich sei dies auf dem Wege der "Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben". Dazu müssten die Länder die Rechtsgrundlage schaffen.[75] Dass die Heranziehung von Privatfirmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben problematisch sein kann zeigen die Urteile zum Thema Verkehrsüberwachung; siehe dazu den Artikel Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister ist unzulässig".

Reisebeschränkungen[Bearbeiten]

Innerhalb und zwischen den deutschen Bundesländern gelten unterschiedliche Reisebeschränkungen. So hat Schleswig-Holstein jede Einreise aus anderen Bundesländern - auch im Rahmen kurzzeitiger Ausflüge - untersagt. Brandenburg dagegen hat nur empfohlen, dass Berliner/innen in ihrer Stadt bleiben sollten.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde mit dem nachträglich eingefügten § 4a in der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung (Fassung vom 03.04.2020) für die Osterfeiertage ein Verbot touristischer Reisen auch für Einwohner/innen Mecklenburg-Vorpommerns innerhalb des Bundeslandes ausgesprochen. Dieses wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Greifswald in einer Eilentscheidung am 09.04.2020 gekippt. Die Bestimmung sei "nicht verhältnismäßig im sogenannten 'engeren Sinne'". Zum einen können sie nicht verhindern, dass sich große Bevölkerungsteile auf zum Teil vergleichsweise engem Raum aufhalten könnten. Dass von der Verordnung Schwerin und Umgebung ausgenommen seien, sei nicht nachvollziehbar. Zum anderen sorgte bereits das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern[76] dafür, dass die weitergehenden Kontaktbeschränkungen (hier dürften insbesondere die Sicherheitsabstände gemeint sein) ausreichen sollten.[77] Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung, appellierte aber dennoch an die Bürger/innen, auf touristische Reisen an Ostern zu verzichten.[78]

Schutzmasken[Bearbeiten]

Die Stadt Jena (Thüringen) hat für ihr Stadtgebiet mit Wirkung vom 06.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken erlassen. Dabei geht es nicht um medizinische Masken, sondern um einen einfachen Atemschutz, selbst das Bedecken von Mund und Nase mit einem Schal reicht aus.[79] Ein Eilantrag gegen die Maskenpflicht scheiterte am 04.04. vor dem Verwaltungsgericht Gera.[80] DieEntscheidung wird kontrovers diskutiert. Zum einen wird die Wirksamkeit der Maßnahme bezweifelt. Sofern nicht medizinische Masken verwendet werden, kann eine Maske nur teilweise wirken - wie stark, ist unklar. Zudem besteht die Gefahr, dass auch Masken, die im medizinischen und pflegerischen Bereich dringend benötigt werden, aufgekauft und verknappt werden. Einige Kommunen empfehlen zumindest das Tragen von Masken, andere halten dies nicht für sinnvoll.

Schwimmbäder[Bearbeiten]

Kommunale Schwimmbäder leiden besonders unter dem Ausfall von Einnahmen. Auch nach der Öffnung kommen deutlich weniger Gäste als in normalen Jahren; die zusätzlichen, pandemiebedingten Verluste werden je Einrichtung auf 100.000-150.000 € geschätzt. Da Schwimmbäder zumeist ohnehin nur mit Zuschüssen betrieben werden können und keine kommunale Pflichtaufgabe darstellen, wird teilweise befürchtet, dass noch mehr Kommunen als bislang ihr Bad auf den Prüfstand stellen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Landesverband Deutscher Schwimmmeister warnen vor einer solchen Entwicklung. Schwimmbäder seien wichtig für die Gesundheit der Bevölkerung, sie dienen auch dem Schwimmunterricht. Wenn Menschen auf unbewachte Badestellen ausweichen, könnten mehr Badeunfälle die Folge sein.[81]

Im Verlauf der Corona-Pandemie sind viele Schwimmkurse für Kinder ausgefallen; dadurch steigt die Zahl der Kinder, die nicht schwimmen können, noch weiter. Den Rückstand aufzuholen wird Jahre dauern. Siehe dazu: Deutschlandfunk Kultur, Ausfall von Schwimmkursen - Der Rückstau wächst in der Pandemie immer weiter, 23.05.2021 (wahlweise als Text oder als Sendung zum Hören, ca. 23 min.)

Sonntagsöffnung[Bearbeiten]

Aufgrund seiner prekären Lage drängt der Einzelhandel auf eine Aufweichung der Kriterien für zusätzliche Sonntagsöffnungen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat zwei kommunalen Verordnungen, die zusätzliche Sonntagsöffnungen erlaubten, eine Absage erteilt. Siehe hierzu den Abschnitt Neue Diskussion in der Corona-Krise im Artikel Ladenöffnungszeiten.

Soziale Medien[Bearbeiten]

Viele Kommunen kommunizieren in der Corona-Krise verstärkt über soziale Medien. Nach Ansicht beispielsweise des Freiburger Bürgermeisters Martin Horn hat sich das bewährt: Freiburg im Breisgau habe im März und April 2020 nahezu die Hälfte der Bevölkerung über Facebook und Instagram erreicht. Allerdings muss das Medium adäquat eingesetzt werden. So sollten Kommunen auf Anfragen schnell reagieren und sich auf den Dialog mit den Bürger/innen einlassen. Auch Erklärungen und Hintergründe, die über die eigentliche Neuigkeit hinausgehen, seien gefragt, so Horn. "Entscheidend ist, dass die Nachrichten echte Botschaften enthalten und nicht der Inszenierung dienen." Neben dialogorientierten Medien spielen auch die herkömmlichen Websites der Kommunen eine wichtige Rolle, daneben setzen Verantwortliche oft auch auf Video-Botschaften.[82]

Stickoxide[Bearbeiten]

Eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) fand Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang besteht zwischen einer erhöhten Stickoxid-Belastung und höheren Zahlen von Todesfällen aufgrund einer Corona-Infektion.[83]

Tageseltern/Tagespflegepersonen[Bearbeiten]

Im Unterschied zur Kinderbetreuung in Kitas dürfen und sollen Tageseltern, die nur 2 oder 3 Kinder betreuen, zunächst weiterhin ihre Dienste anbieten. Im Einzelfall können Kommunen aber anders entscheiden.

Tarifauseinandersetzung[Bearbeiten]

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) in den Kommunen läuft Ende August 2020 aus, so dass ab Sommer 2020 Neuverhandlungen anstehen. Diese gestalten sich in der Corona-Zeit schwierig, da viele kommunale Beschäftigte unter einen besonderen Belastung stehen und die Kommunen wenig Klarheit über ihre finanzielle Zukunft haben. Daher haben die beteiligten Gewerkschaften (ver.di und dbb-Beamtenbund) im Juni 2020 vorgeschlagen, eine Übergangsvereinbarung ("Kurzläufer-Tarifvertrag") abzuschließen und die eigentlichen Verhandlungen auf das Jahr 2021 zu verschieben.

Die Arbeitgeberseite wollte sich jedoch darauf nicht einlassen, vermutlich weil sie bei Verhandlungen ab September 2020 die Vorteile auf ihrer Seite sieht: Die finanziellen Spielräume der Kommunen sind denkbar schlecht, die Beschäftigten der Kommunen zugleich wegen der besonderen Belastungen schwerer als sonst mobilisierbar. Die Gewerkschaften hingegen verweisen auf die Erfahrung, dass öffentliche Dienste gerade in der Krise "systemrelevant" sind und Beschäftigte z.B. in Gesundheitsämtern, Krankenhäusern oder in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen mehr Wertschätzung verdienen, was sich auch in realen Einkommenszuwächsen ausdrücken müsse. Ab September werden deher "harte Tarifauseinandersetzungen" erwartet.[84]

Tourismus, Zweitwohnsitz[Bearbeiten]

Während touristische Reisen bis Ende Juni weitgehend untersagt oder zumindest unerwünscht waren, gingen Kommunen und Länder mit dem Thema Zweitwohnsitz unterschiedlich um. Die Befürchtung, durch Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnsitz könnten Infektionsgefahren steigen, liegt nahe.

  • So waren in Bayern private Reisen nicht generell untersagt, sie durften aber nur mit "triftigem Grund" stattfinden. Dies galt auch für Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz.
  • Der Kreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) hatte alle touristischen Reisen in sein Gebiet untersagt. Reisende, die sich dort noch aufgehalten haben, mussten den Landkreis bis zum 28.03.2020 verlassen. Zwei Betroffene konnten allerdings vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erreichen, dass für sie diese Verbote zunächst außer Vollzug gesetzt werden.[85] Die Uckermark beließ es bei einem Appell insbesondere an Berliner/innen, zu Hause zu bleiben. Hintergrund für solche Maßnahmen ist u.a., dass in diesen ländlichen Räumen Krankenhaus- und insbesondere Intensivbetten knapp sind und ansteigende Fallzahlen daher schwerer aufzufangen sind als in der Großstadt. Das Land Brandenburg erklärt dagegen, der Aufenthalt in der eigenen Zweitwohnung sei weiterhin erlaubt. Verboten hingegen ist, sie anderen zur Verfügung zu stellen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern wurden Deutsche mit Zweitwohnsitz im Land aufgefordert, abzureisen, sofern sie nicht dort arbeiten.
  • Niedersachsen erlaubte den Aufenthalt in einer Zweitwohnung, das Reisen zwischen Erst- und Zweitwohnsitz war aber untersagt.
  • Nordrhein-Westfalen hatte Übernachtungen aus touristischen Gründen untersagt, Reisen zur Zweitwohnung aber erlaubt.
  • Sachsen-Anhalt erlaubte Fahrten zum Zweitwohnsitz. Touristische Tagesausflüge waren untersagt, Reisen aus familiären, gewerblichen oder beruflichen Gründen jedoch nicht.
  • Schleswig-Holstein erlaubte Menschen, die bei Beginn der Kontaktbeschränkungen in ihrer Zweitwohnung lebten, dort zu bleiben; reisten sie jedoch ab, durften sie nicht zurückkehren.
  • Siehe hierzu: KOMMUNAL, Coronavirus: Streit um Regeln zum Zweitwohnsitz, 26.03.2020

Im Ergebnis sind viele Betriebe der Tourismusbranche durch die Corona-bedingten Einschränkungen wirtschaftlich gefährdet. Die CDU im Landtag Thüringen hat daher eigene Hilfen für Thüringens Kurorte gefordert.[86]

Veranstaltungs- und Versammlungsverbote[Bearbeiten]

Vereine[Bearbeiten]

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen ist ein Großteil des Vereinslebens zum Erliegen gekommen. Versammlungen und Veranstaltungen sind teilweise nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Viele Vereine haben in der Zeit der Pandemie Mitglieder verloren. Die Stadt Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) hat im Frühjahr 2021 Finanzhilfen für Vereine beschlossen: Vereine aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport können je Verein bis zu 1.000 € zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen wie bei Mieten und Betriebskosten, für Werbekampagnen oder sogenannter Mitgliedsstartgelder beantragen. Weitere Mittel können für Aktionen wie Kulturevents beantragt werden. Insgesamt stellt die Stadt 150.000 € zur Verfügung.[87]

Vergaberecht[Bearbeiten]

Um notwendige Investitionen im Sinne der Konjunkturförderung zu beschleunigen, hat die Bundesregierung "Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge" erlassen, die ab dem 09.07.2020 bis Ende 2021 befristet gelten. Dabei wird insbesondere die "Unterschwellenvergabe" erleichtert; so können Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 € netto durchgeführt werden. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 3.000 € netto sind Direktaufträge möglich. Bei Bauaufträgen werden die entsprechenden Schwellen auf 1 Mio. € für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, 100.000 € für Freihändige Vergaben bzw. 5.000 € für Direktaufträge angehoben. Ausdrücklich wird darauf hngewiesen, dass die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) weiter gelten, ebenso die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention. Die Handlungsleitlinien gelten zunächst nur für die Bundesverwaltung. Länder und Kommunen werden ausdrücklich aufgefordert, zur Gewährleistung zügiger Planungs- und Genehmigungsverfahren die entsprechenden Verwaltungseinheiten mit ausreichenden personellen und materiellen Ressourcen auszustatten.

Siehe dazu[Bearbeiten]

Vertrauen in die Kommunen[Bearbeiten]

In der Corona-Krise ist das Vertrauen der Bürger*innen in die Kommunen, ihre Institutionen sowie in die (Ober-)Bürgermeister*innen deutlich gestiegen, das zeigen Umfragen des FORSA-Instituts. Dabei offenbaren sich aber auch deutliche Unterschiede: In kleineren Gemeinden ist dies Vertrauen meist höher als in größeren, in Bayern ist es am höchsten und in Berlin am niedrigsten.

Verwaltung[Bearbeiten]

Die Verwaltung arbeitete unter der Corona-Krise gezwungenermaßen völlig anders als zuvor. Sehr viele Mitarbeiter/innen wechselten ins HomeOffice, Meetings wurden durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt, und wo die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen bereits weitgehend vorbereitet war wurde sie häufig beschleunigt, um die Verwaltung ohne Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen und ohne die Mitarbeiter/innen ins Büro zu zwingen erreichbar zu halten. Diese Erfahrung wird die Verwaltungskultur in Deutschland verändern. Auch wenn nicht alle Mitarbeiter/innen die Veränderungen positiv sehen, werden doch viele das Gelernte auch in Zukunft mehr oder weniger gern anwenden.

In der "zweiten Welle" im Herbst/Winter 2020/2021 wurden wiederum vermehrt Mitarbeiter*innen ins HomeOffice geschickt, insbesondere nachdem Ende Januar 2021 in einer neuen Arbeitsschutzverordnung bestimmt wurde, Arbeitgeber sollten überall wo es möglich ist HomeOffice anbieten.[89] Dies ist jedoch in der Praxis der Kommunalverwaltungen nicht überall umgesetzt worden.[90]

Neben dem Digitalisierungsschub führte die Coronakrise auch dazu, dass viele Verwaltungsmitarbeiter/innen die Tätigkeit wechselten: Einige Aufgaben fielen zeitweilig ganz oder teilweise weg, in anderen musste das Personal verstärkt werden. So wurden nach einer Recherche der KOMMUNAL in Löhne (Kreis Herford, NRW) Anfang April 2020 rund 12% der Mitarbeiter/innen in einer anderen als ihrer eigentlichen Tätigkeit eingesetzt.[91]

Die besonderen Anforderungen der Corona-Krise und die Umsetzung immer neuer Verordnungen belastet die Verwaltung stark. Immer wieder wird von Überlastung bis hin zur Gesundheitsgefährdung und von aufgelaufenen Überstunden berichtet, die kaum noch abzubauen sind. In einem Offenen Brief vom 31.12.2020 schildern 12 Bürgermeister*innen aus kleineren Gemeinden in Baden-Württemberg diese Situation und beklagen zugleich, dass Landesverordnungen regelmäßig sehr kurzfristig bei den Kommunen eintreffen, die sie umsetzen müssen, oft nur Stunden oder gar Minuten vor dem Inkrafttreten.[92]

Laut dem "Kommunal-Barometer 2021" der Commnex mit der TU Darmstadt[93], das sich hauptsächlich mit dem Digitalisierungsgrad der kommunalen Finanzverwaltungen und Unternehmen und der kommunalen Finanzmittelbeschaffung beschäftigt, haben 86% der Kommunen auf die Corona-Krise mit der Ermöglichung von HomeOffice reagiert; rund drei Viertel führen Videomeetings, Webinare oder Telefonkonferenzen durch, mehr als die Hälfte hat ihre IT-Infrastruktur ausgebaut, und mehr als ein Drittel berichtet von Schichtdiensten, Spät- und Wochenend-Diensten aufgrund der Pandemie.

Verweilverbote[Bearbeiten]

Da sich zu bestimmten Zeiten an öffentlichen Orten wie Plätze, Fußgängerzonen, Flussufern etc. viele Menschen aufhielten und dabei Mindestabstände nicht beachtet wurden, haben einige Städte auf dem Weg der Allgemeinverfügung ein "Verweilverbot" erlassen. Danach war an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten ein längerer Aufenthalt nicht zulässig. So hat z.B. Düsseldorf am 24.02.2021 eine entsprechende Verfügung erlassen, die bis zum 14.03. galt. Für Teile des Stadtgebietes, darunter die betroffenen Bereiche, galt zugleich eine verschärfte Maskenpflicht. Ein Eilantrag gegen diese Verfügung blieb vor Gericht erfolglos.[94] Am 26.05.2021 wurde dieses Verbot, verbunden mit einem Alkoholverbot, erneut eingeführt; es gilt an Wochentagen von 20 Uhr bis 01.00, Freitags, Samstags, Sonntags und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages.[95] Einen Eilantrag gegen diese Maßnahme verwarf das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 28.05.2021.[96] Die Durchsetzung verlief nicht ohne Konflikte: Insbesondere die Sperrung der bei "Autoposern" beliebten Königsallee wurde von einigen Menschen nicht akzeptiert, Sperren eigenmächtig beiseitegeschoben. Die Polizei leitete nach eigenen Angaben drei Verkehrsstrafverfahren und 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, zwei Fahrzeuge wurden sichergestellt und in 113 Fällen Verwarngelder erhoben. Der NRW-Innenminister Reul informierte sich vor Ort.[97] Um die Zufahrt zur Königsallee sicher sperren zu können, installierte die Stadt anschließend mobile Poller.[98] Verweil- und Alkoholverbot wurden wegen sinkender Inzidenzen am 11.06.2021 aufgehoben.[99] Nach Ausschreitungen erließen auch Stuttgart, Heidelberg und Tübingen zeitweilig Verweil- bzw. Alkoholverbote.[100]

Siehe auch Alkoholverbote

Wirtschaftliche Auswirkungen[Bearbeiten]

Wirtschaftlich beeinträchtigt die Corona-Krise die Regionen und Kreise in Deutschland unterschiedlich, je nach der Brancenzusammensetzung vor Ort. Die Prognos-AG hat dies analysiert und stellt in einer Kurzexpertise sowie auf interaktiven Karten dar, welche Bundesländer und welche Landkreise mit stärkeren, welche mit schwächeren Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die heimische Wirtschaft rechnen können.[101]

  • Zu den Auswirkungen auf die Bauwirtschaft siehe oben unter Baumaßnahmen.

Zweitwohnungsteuer[Bearbeiten]

In der Zeit der Reisebeschränkungen im Frühjahr 2020 konnten viele Eigentümer*innen von Zweitwohnungen (meist Ferienwohnungen) diese nicht für sich selbst nutzen und auch über längere Zeit nicht vermieten. Während nach Angaben des NDR einige Gemeinden in Schleswig-Holstein aus diesem Grund Nachlässe bei der Zweitwohnungsteuer gewähren, beabsichtigen dies Gemeinden in Niedersachsen nicht.[102]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Zeit: Stadtreiniger müssen wegen Corona mehr Plastikmüll entsorgen, 01.12.2020
  2. Zeit, Kommunen registrieren teils mehr Müll im Corona-Jahr, 22.03.2021
  3. Zeit, München verbietet Alkoholkonsum in der Fußgängerzone, 07.12.2021
  4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV); der strittige § 4 ist in der Pressemitteilung des Gerichts (folgende Fußnote) zitiert.
  5. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2022, Az.: BVerwG 3 CN 2.21; siehe auch die Pressemitteilung des Gerichts vom 22.11.2022.
  6. Zeit, Klarheit bei Rückerstattung von Corona-Bußgeldern, 01.12.2022; BR24, Kommunen zahlen Corona-Bußgelder vorerst nicht zurück, 22.12.2022
  7. Bayerische Staatszeitung, Ministerium kündigt Leitfaden zur Erstattung von Corona-Bußgeldern an, 02.01.2023
  8. KOMMUNAL: Kommune kann Autokino!, 26.10.2020
  9. Zeit, Papenburger Bürgermeisterkandidatin im Autokino-Stil gewählt, 14.02.2021
  10. B_I Medien: Konjunkturprogramm für Kommunen soll Baunachfrage stabilisieren, 15.05.2020
  11. Bayerischer Rundfunk, Wegen Corona könnte Bauen für Kommunen wieder leichter werden, 15.04.2020; Westfälische Nachrichten: NRW-Bauwirtschaft drängt Kommunen zu rascher Auftragsvergabe, 12.05.2020
  12. finanzen.net: Klamme Kommunen bereiten Baubranche Kopfzerbrechen, 22.05.2020
  13. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes, 17.06.2020 (pdf-Format, 4 Seiten)
  14. B_I Medien, Bauindustrie fordert Fairness von den Kommunen in Hessen, 21.06.2021
  15. Zeit, Bestattungsdienste wegen Corona komplett ausgelastet, 30.12.2020
  16. Kommune21: Anstieg der Zoom-Nutzung in Kommunen, 28.01.2021
  17. TV Aktuell, Bayern: Corona-Verstöße bringen Kommunen Arbeit und Geld, 02.08.2021; BR, Corona-Pandemie: Was Kommunen durch Bußgelder einnehmen, 03.08.2021; Zeit, Corona-Verstöße bescheren Kommunen Arbeit und viel Geld, 08.08.2021
  18. SWR: Corona-Verstöße in Baden-Württemberg: Bußgelder in Millionenhöhe verhängt, 09.08.2021
  19. Beispiel Kreis Viersen: Ende März kam es dort zu Ausfällen bei der Nutzbarkeit verschiedener digitaler Dienste aufgrund unzureichender Bandbreite; siehe RP online: Ausfälle bei Computern der Kommunen, 24.04.2020
  20. eGovernment-Computing: ekom21 baut Online-Service für Kommunen aus, 27.03.2020
  21. Pressemeldungen dazu: KOMMUNAL, Corona und Konsequenzen: Umfrage unter Kommunen, 02.12.2020; Handelsblatt: Coronakrise zwingt Kommunen zur Digitalisierung, 02.12.2020
  22. Ein Beispiel von vielen: Achim Truger, "Wirtschaftsweiser" und Professor an der Universität Duisburg-Essen, und Carsten Kühl, Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Urbanistik: Corona-Schutzschild für Kommunen, Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau, 03.04.20202
  23. Aachen, Bremerhaven, Castrop-Rauxel, Datteln, Dresden, Essen, Frankfurt (Oder), Halle an der Saale, Jena, Konstanz, Main-Kinzig-Kreis, Minden, Mülheim, Neu-Ulm, Nordenham, Peine, Sindelfingen, Bad Soden, Sylt, Unna, Velbert, Wedel, Weimar, Zwickau; vgl. Der Neue Kämmerer: Übersichten "Sparsame Kommune" und "Haushaltssperre: Was Kämmerer wissen müssen", angesehen am 08.06.2020
  24. Süddeutsche Zeitung, Behörde: Nur etwa jeder fünfte Flüchtling geimpft, 24.01.2022
  25. Zeit, Gemeinderäte dürfen auch künftig nicht rein virtuell tagen, 07.02.2021
  26. Heiner Klemp: Digitale Teilnahme an Ratssitzungen in Brandenburg: Von der Corona-Notlösung zur dauerhaften Option, in: Alternative Kommunalpolitik 4/2021, Juli 2021
  27. Siehe Beispiele für Bayern, wo es keine Regelung für Videokonferenzen gibt: Pfaffenhofener Kurier, Die Politik in Zeiten der Pandemie, 13.01.2021. Beispiele aus dem Landkreis Diepholz (Niedersachsen): Kreiszeitung, Räte in Lemförde, Rehden und Wagenfeld wollen von Angesicht zu Angesicht tagen, 03.02.2021
  28. Zeit: Abgeordnete tragen keine Masken: Stadtratssitzung vertagt, 02.02.2021
  29. BR, Kommunen kritisieren verschärfte Kontaktregeln, 22.04.2021
  30. Süddeutsche Zeitung: Gefangen auf engstem Raum, 31.03.2020
  31. KOMMUNAL: Warum man Heizpilze erlauben sollte, 23.08.2020; Welt, Und dann spricht sich Grünen-Politiker Hofreiter für Heizpilze aus, 02.10.2020
  32. Hannoversche Allgemeine, Mehr wilde Müllkippen in Corona-Krise, 09.05.2020
  33. Welt, Frühjahrsputz: Kommunen setzen auf Einsatz von Kleingruppen, 20.03.2021
  34. Ärzteblatt, Forderungen nach verstärktem Impfen in sozialen Brennpunkten, 30.04.2021
  35. Zeit, Städte-und Gemeindebund fordert Ergänzung von Impfangeboten, 02.05.2021
  36. siehe auch KOMMUNAL, Wo Impflotsen erfolgreich im Einsatz sind, 29.03.2022
  37. Zeit: Bericht: NRW-Städte fürchten Impfpflicht-Bürokratie, 24.01.2022; onvista, Kommunen fordern bei Impfpflicht konkrete Regelungen, 25.01.2022. Siehe zu den Umsetzungsproblemen in den Kommunen auch: Handelsblatt, Städtetag fordert Klarheit bei einrichtungsbezogener Impfpflicht, 29.01.2022; Redaktionsnetzwerk Deutschland, Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kritik an Umsetzung wird lauter, 02.02.2022
  38. PNP: Streit um Teil-Impfpflicht: Das sagen Verbände und Kommunen in Bayern, 11.02.2022
  39. hessenschau, Kommunen in Hessen vermissen klare Vorgaben, 11.02.2022
  40. Zeit, Verband: Kontrolle bei Impfpflicht kaum umsetzbar, 27.01.2022
  41. DEMO, Landkreistag: Umsetzung für Verwaltung äußerst anspruchsvoll, 27.01.2022
  42. Siehe dazu ausführlich KOMMUNAL, Anweisung: Landrat muss Impfpflicht durchsetzen, 25.01.2022
  43. Zeit, Impfpflicht: Grimm-Benne sagt Kommunen Unterstützung zu, 03.02.2022
  44. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungsbezogene Impfpflicht, 18.02.2022; KOMMUNAL: Handreichung: So sollen die Kommunen die Impfpflicht durchsetzen, 21.02.2022
  45. #stadtvonmorgen: Umsetzung der Impfpflicht: Palmer schreibt an Scholz, 24.01.2022; ZDF, Palmer für Impfpflicht - und sonst nichts, 26.01.2022; siehe auch Merkur, Palmer schlägt plötzlich neue Impfpflicht-Töne an - und berichtet von Corona-Protest vor seinem Haus, 31.01.2022
  46. Deutscher Städtetag, Städtetag kritisiert praxisferne Umsetzung, 16.03.2022
  47. Zeit, Ministerium stellt Geld für Teil-Impfpflicht in Aussicht, 16.03.2022
  48. Zeit, Impfkampagne: Landkreis überrascht von Spendenbereitschaft, 19.02.2022
  49. STIMME.de: Land zahlt 100 Millionen Euro Soforthilfe für Kommunen, 27.03.2020; filstalwelle: Land und Kommunen schaffen Hilfsnetz für Familien, 27.03.2020
  50. Badische Neueste Nachrichten: Kommunen erhalten vom Land nicht die versprochenen 80 Prozent für erlassene Kita-Beiträge, 28.04.2021
  51. HNA, Kommunen kritisieren Betreuungsregeln für Kitas im Lockdown, 13.01.2021; Frankfurter Rundschau, Viele Kommunen in Hessen planen Verzicht auf Kitagebühren, 13.01.2021
  52. Aachener Zeitung: Keine Elternbeiträge im kommenden Monat, 10.01.2021; Stadtspiegel: Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag im Januar erlassen, 10.01.2021; General-Anzeiger: Linksrheinische Kommunen wollen Kita-Gebühren erlassen, 14.01.2021; Freie Presse: Gebühren für Kita und Musikschule: Das gilt jetzt, 13.01.2021
  53. Zeit, Kommunen fordern Klarheit bei Erstattung von Kita-Beiträgen, 25.04.2021; SuperTipp, Kita-Beiträge: Spitzenverbände fordern “tragfähige Lösung” für Eltern und Kommunen, 25.04.2021
  54. General-Anzeiger: Land und Kommunen einigen sich auf Erstattung von Elternbeiträgen, 18.06.2021; RP online, Zweieinhalb Monate Elternbeiträge werden erstattet, 18.06.2021
  55. Land Sachsen-Anhalt: Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge, 12.01.2021
  56. PressePortal: Geschlossene Kitas: Kommunen in Niedersachsen befürchten Beitragsausfälle in Millionenhöhe, 25.02.2021 (Artikel ursprünglich aus: Neue Osnabrücker Zeitung)
  57. Marbacher Zeitung: Kulturpolitiker fürchten "dickes Ende" nach Corona, 26.12.2020; Osnabrücker Zeitung (zitiert aus Presseportal): Deutscher Kulturrat: Kulturbereich muss vor Einsparungen geschützt werden, 05.06.2021
  58. Frankfurter Rundschau, Wie geht es weiter? Museumsbund befürchtet Sparpolitik, 06.02.2021
  59. Donaukurier: Lockdown zwingt Kommunen zum Sparen, 03.05.2020
  60. Süddeutsche Zeitung, Immer mehr Kommunen melden Kurzarbeit an, 10.05.2020. Zum Beispiel des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Hessen) siehe HNA, Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg nutzen Einsparpotenzial, 21.05.2020
  61. Zeit, Hannover will Obdachlosen helfen, 17.11.2020; Schutz vor Kälte und Hilfsangebote: Projekt für Obdachlose, 19.01.2021
  62. Süddeutsche Zeitung: Weiterhin weniger Fahrgäste im Nahverkehr als vor Corona, 04.07.2020
  63. Zeit, Fahrgastzahlen im Nahverkehrsverbund VVS weiter gesunken, 06.08.2021
  64. regionalHeute.de: Schülerbeförderung entzerren: Verkehrsminister will Kommunen mit 30 Millionen Euro unterstützen, 12.11.2020
  65. tagesschau, Nicht einmal halbvolle Busse und Bahnen, 23.12.2020
  66. Siehe das SWR-Interview mit Gerd Landsberg vom 10.04.2021 im Wortlaut (pdf-Format, 4 Seiten); siehe auch tagesschau, Städte gegen Jahreskarten-Erstattung, 09.04.2021
  67. OBM, Eine Milliarde Euro für den ÖPNV: Corona-Rettungsschirm soll 2021 fortgesetzt werden, 12.05.2021; OBM, Weitere Coronahilfen für den ÖPNV: Städte „erleichtert“, 27.06.2021
  68. Der Neue Kämmerer, Dritter Rettungsschirm für den ÖPNV?, 12.11.2021; #stadtvonmorgen: Verkehrsunternehmen fordern dritten Rettungsschirm, 11.11.2021
  69. Siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (pdf-Format, 178 Seiten), S. 50, Zeile 1613
  70. heise: Statistik der Woche: Noch weniger Fahrgäste im ÖPNV im zweiten Pandemie-Jahr, 12.04.2022
  71. Zeit, Corona-Ausfälle bei Verkehrsunternehmen gehen zurück, 06.01.2022
  72. Siehe als Beispiel für einige Thüringer Kommunen: Zeit, Coronavirus-Krise: Thüringer Kommunen laufen auf Sparflamme, 27.03.2020
  73. Süddeutsche Zeitung: Landratsamt Bautzen schließt wegen Corona Besucherverkehr, 04.11.2021; Süddeutsche Zeitung, Landratsamt Nordsachsen schließt wegen Corona für Besucher, 11.11.2021
  74. mdr, Kommunen beklagen "Medien-Maulkorb" durch Landesregierung, 03.12.2020
  75. Siehe Oldenburger Online-Zeitung, Kommunen wollen Sicherheitsfirmen für Corona-Kontrollen heranziehen, 12.10.2020
  76. § 4 der Verordnung; dieser wurde in weiteren Eilverfahren am selben Tag (Az. 2 KM 280/20 OVG und 2 KM 293/20 OVG) vom OVG Greifswald bestätigt, siehe OVG Greifswald: Pressemitteilung Nr. 3/2020 vom 09.04.2020
  77. OVG Greifswald, Beschlüsse vom 09.04.2020 (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG), siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 4/2020 vom 09.04.2020 des Gerichts
  78. Spiegel online, Gericht kippt Osterreiseverbot für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns, 09.04.2020
  79. Spiegel online, Die Stadt der schönen Muster, 06.04.2020
  80. mdr, Klage abgelehnt - Maskenpflicht für Jena kommt, 04.04.2020
  81. Süddeutsche Zeitung: Hohe Verluste wegen Corona bei Bädern erwartet, 08.07.2020
  82. Süddeutsche Zeitung: Instagram und Chatbot: Wie Regierende kommunizieren, 07.05.2020
  83. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU): Corona und Luftverschmutzung: Welchen Einfluss hat Stickstoffdioxid auf den Krankheitsverlauf?, Pressemitteilung vom 20. April 2020; die Studie: Assessing nitrogen dioxide (NO2) levels as a contributing factor to coronavirus (COVID-19) fatality (englisch). Siehe auch: mdr Wissen, Wie Stickoxide Corona gefährlicher machen, 20.04.2020
  84. Handelsblatt: Gewerkschaften erwarten harte Tarifauseinandersetzung bei Bund und Kommunen, 16.06.2020; FinanzNachrichten: Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020/ Materielle Wertschätzung im Herbst notfalls erkämpfen, 16.06.2020
  85. VG Potsdam, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VG 6 L 302/20 und VG 6 L 308/20, siehe dazu die Pressemitteilung des Gerichts vom 01.04.2020
  86. Süddeutsche Zeitung, CDU-Fraktion fordert Finanzhilfen für Thüringer Kurorte, 01.06.2020
  87. Zeit: Neubrandenburg beschließt 150 000-Euro-Hilfe für Vereine, 22.04.2021
  88. NDR, Kommunen setzen auch nach Corona auf Homeoffice, 12.06.2020
  89. Bundesregierung, Homeoffice überall da, wo es möglich ist, 27.01.2021
  90. Beispielhaft für Baden-Württemberg: SWR, Homeoffice in Behörden und Verwaltung: "Uns werden Steine in den Weg gelegt", 19.01.2021
  91. KOMMUNAL, Corona wirbelt Verwaltung durcheinander, 06.04.2020
  92. Der Offene Brief im Original: Bürgermeister Martin Aßmuth (Hofstetten) u.a., Offener Brief zum Umgang mit der Corona-Pandemie in den Kommunalverwaltungen sowie über die Kontrollmaßnahmen im Lockdown, 31.12.2020 (pdf-Format, 3 Seiten)
  93. Commnex und TU Darmstdt, Kommunal-Barometer 2021, März 2021, S. 12. Das Kommunal-Barometer kann kostenlos hier bestellt werden (pdf-Format, 57 Seiten). Siehe auch Der Neue Kämmerer, Kommunen verlieren Planungssicherheit, 03.03.2021
  94. Stadt Düsseldorf: Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARSCoV-2 (sog. »Corona-Virus«) vom 24.02.2021, hier: Verweilverbot in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets (Az. 07-30 Corona 04) (pdf-Format, 7 Seiten) sowie Anlage 1 mit Markierung des betroffenen Bereichs auf einer Innenstadtkarte; siehe auch: Stadt Düsseldorf, Coronaschutz: Erweiterte Maskenpflicht und Verweilverbot, 24.02.2021; Westfälische Nachrichten: Bürger scheitert mit Eilantrag gegen «Verweilverbot», 26.02.2021
  95. Zeit, Alkohol- und Verweilverbot für Düsseldorfer Altstadt, 26.05.2021
  96. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2021, Aktenzeichen 7 L 1159/21; siehe dazu die Pressemitteilung des Gerichts vom 28.05.2021
  97. Polizei Düsseldorf: Altstadtgeschehen in der Landeshauptstadt - Einsatzintensives Wochenende - Polizei zeigt starke Präsenz, Pressemitteilung vom 30.05.2020; Zeit, Reul kontrolliert Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt, 30.05.2021
  98. Zeit, Nach Ärger um "Auto-Poser": Poller an der Kö installiert, 01.06.2021
  99. Zeit, Alkohol- und Verweilverbot in Düsseldorf wird aufgehoben, 09.06.2021
  100. Südkurier, Kommunen ziehen Konsequenzen aus Wochenend-Krawallen, 01.06.2021
  101. Prognos-AG: Wie wirkt der Lockdown auf Branchen und Regionen? mit interaktiven Karten, Kurzexpertise und weiteren Materialien. Artikel dazu: KOMMUNAL, Diese Regionen trifft die Corona-Krise wirtschaftlich besonders stark, 14.04.2020
  102. NDR: Trotz Corona: Kommunen erstatten keine Zweitwohnungssteuer, 20.03.2021

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]