Korrekturbegehren

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Ein Korrekturbegehren ist ein Bürgerbegehren, das darauf zielt, einen bereits gefassten Ratsbeschluss rückgängig zu machen oder zu ändern. Der Gegenbegriff dazu ist das Initiativbegehren. Die Mehrzahl der Bürgerbeghren in Deutschland sind Korrekturbegehren.

Bei Korrekturegehren gilt zumeist eine Frist, innerhalb der die notwendige Zahl von Unterschriften (Einleitungsquorum) gesammelt werden muss. Diese Frist (zumeist acht Wochen bis 3 Monate) kann ein Hindernis für den Erfolg von Korrekturbegehren sein, auch weil der Zeitdruck die Gefahr formaler oder inhaltlicher Fehler fördert. In Bayern, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein gibt es keine solche Frist.

Gelegentlich (eher selten) reagiert der Rat auf ein Korrekturbegehren, indem er seinen ursprünglichen Beschluss zurücknimmt oder ändert und das Bürgerbegehren damit überflüssig macht. Immerhin ein kanppes Siebtel aller Bürgerbegehren erledigen sich auf diese Weise. Möglich ist auch, dass der Rat mit einem eigenen Gegenvorschlag reagiert und diesen zur Abstimmung stellt (Ratsreferendum).

Quelle[Bearbeiten]