Mediation

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Bei der Mediation handelt es sich um eine Methode der Konfliktlösung[1], um einen Streit durch Konsens zu beenden[2].

Einleitung[Bearbeiten]

Die Methode kann sich folglich als besonderes Verfahren der Konsensfindung im Rahmen der Freiwilligkeitsphase eignen, wenn eine einvernehmliche Lösung prinzipiell nicht denkbar scheint. In der Regel können hierbei nicht die „Bürgerinnen und Bürger an sich“, sondern nur ihre Vertreterinnen und Vertreter bzw. Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen an gemeinsamen Verhandlungen teilnehmen.

Durch die Mediation wird ein konsensorientierter Lernprozess angestoßen [3], indem die streitenden Parteien durch die Vermittlung eines neutralen Dritten, die Mediatorin bzw. den Mediator, ihre Positionen austauschen und gemeinsam Lösungen suchen[4].

Die Mediatorin bzw. der Mediator sorgt dafür, dass das Verhandeln auf einer rationalen Ebene stattfindet und emotionale Streitigkeiten vermieden werden, damit sachorientiert miteinander und nicht gegeneinander diskutiert wird. Außerdem muss die Mediatorin bzw. der Mediator persönlich unabhängig vom Auftraggeber arbeiten und darf keiner der Konfliktparteien angehören oder eigene Interessen am Ausgang des Konfliktes haben.


Voraussetzungen für eine Mediation[Bearbeiten]

  • Verhandlungs- und Einigungswille bei den Konfliktparteien;
  • Verhandlungsmasse muss konsensualen Gestaltungsraum bieten, da bei Wertkonflikten (z. B. Atomkraft ja oder nein) Verhandlungen nicht möglich sind;
  • fachlich-inhaltliche, aber auch soziale formale Kompetenz bei den Beteiligten;
  • Sicherstellung der Verbindlichkeit der Verhandlungsergebnisse für jede Gruppe;
  • dringender Handlungsbedarf.

Spielregeln[Bearbeiten]

Die Konfliktparteien müssen außerdem folgende Spielregeln akzeptieren[5]:

  • freiwillige Teilnahme;
  • persönliche Integrität, die Wertvorstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden akzeptiert und persönliche Angriffe werden nicht toleriert;
  • alle bemühen sich, die andere Seite ausreden zu lassen und zunächst zuzuhören;
  • Entscheidungen werden von den Konfliktparteien eigenverantwortlich erarbeitet und getroffen;
  • Äußerungen in den Sitzungen werden vertraulich behandelt.

Außerdem müssen die Konfliktparteien selbst ihre Interessen und Positionen kennen. Hier kann die Mediatorin bzw. der Mediator helfen, wenn er nicht nur als neutraler Vermittler, sondern auch als Interessenerforscher tätig wird[6].

Notwendiges Vorwissen[Bearbeiten]

Folgende Wissenselemente müssen bei einer Mediation bekannt sein bzw. erforscht werden[7]:

  • Wissen über den Konfliktgegenstand;
  • Wissen über die Forderungen der Konfliktparteien;
  • Wissen über die Prioritäten der Konfliktparteien;
  • Wissen über die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien;
  • Wissen über die Kosten, die Konfliktparteien entstehen, wenn diese nachgeben.

Die Mediation ist als Verfahren konsequent transparent anzulegen, damit die Beteiligten den Mediationsprozess nachvollziehen können[8].


Vorbereitungsphase[Bearbeiten]

In dieser Phase werden eine Mediatorin bzw. ein Mediator gesucht und Vertragsformalien festgelegt. Außerdem müssen die Konfliktparteien klären, wer genau an der Mediation teilnehmen soll. Die Beteiligten müssen zudem die Spielregeln der Mediation akzeptieren. Die Mediatorin bzw. der Mediator sollte außerdem über die Präferenzen sowie Interessens- und Konfliktlagen informiert werden. Diese Informationen werden daraufhin allen Beteiligten transparent gemacht, um mögliche Gestaltungsspielräume für einen Interessenausgleich vorab ausloten zu können. Außerdem müssen sich die Beteiligten darüber verständigen, was mit den Ergebnissen der Mediation geschieht. Sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich sein? Inwieweit sind die Ergebnisse verpflichtend[9]? Durch die geschlossenen Programmvereinbarungen am Anfang wird erst systematisches Verhandeln möglich, weil sich die Beteiligten selbst einen klaren Orientierungsrahmen erarbeiten[10].


Durchführungsphase[Bearbeiten]

Zunächst werden in der Durchführungsphase Themensammlungen erstellt, über die genau gesprochen werden soll, sowie die Reihenfolge der zu behandelnden Themen festgelegt. Außerdem werden zu diesem Zeitpunkt mögliche Ziele und Kriterien der Zielerreichung erarbeitet, an denen die später getroffenen Ergebnisse gemessen werden können[11]. Zudem sind Konfliktpunkte herauszuarbeiten und auch die „wahren“ Beweggründe für bestimmte Positionen zu erforschen, denn häufig dienen eingenommene Positionen nur als Deckmantel, unter dem sich die wirklichen Interessen verbergen[12]. Im Anschluss werden Handlungsspielräume und Entscheidungsmöglichkeiten zum beiderseitigen Vorteil ausgelotet und die vorgeschlagenen Lösungsoptionen bewertet.


Abschlussphase[Bearbeiten]

Abschließend wird die für beide Seiten beste Lösung gesucht. Diese ist von den Konfliktparteien gemeinsam zu beschließen und auszuformulieren. Der geschlossene „Vergleich“ muss dabei so exakt wie möglich, unumstößlich und zweifelsfrei festgehalten werden. Meist werden in dem Vergleichsvertrag auch Vorsorgeregelungen für das eventuelle Scheitern getroffen sowie Kontrollregelungen, die überprüfen, ob die Umsetzung wirklich stattfindet[13].

Erwartbare Lösungsspielräume[Bearbeiten]

Bei der Mediation suchen die Teilnehmerin und Teilnehmer selbst Lösungen, die sich meist in folgende Gruppen unterteilen lassen[14]:

Vermeidungsmaßnahmen[Bearbeiten]

Wenn der Aushandlungsprozess zu einem frühen Zeitpunkt beginnt, dann können evtl. Belastungen oder Auswirkungen von Maßnahmen vermieden oder abgemildert werden (z. B. können durch regionale Streuung Belastungen verteilt und einzelne Orte entlastet werden).

Schutzmaßnahmen[Bearbeiten]

Der Vorhabenträger willigt ein, dass er Schutzmaßnahmen ergreift, die gesetzliche Vorgaben überschreiten.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen[Bearbeiten]

Der Vorhabenträger ist bereit, über rechtliche Verpflichtungen hinaus Lastenausgleichsmaßnahmen zu leisten (z. B. Bau einer Lärmschutzwand).

Kompensationsleistungen[Bearbeiten]

Die direkten Belastungen werden nicht vermieden, allerdings werden diese durch Vorteile anderer Art ausgeglichen (z. B. Geldzahlungen für Wohnwertverluste).


Vorteile[Bearbeiten]

Gemessen an herkömmlichen Gerichtsverfahren bietet die Mediation einen großen Zeitvorteil, da bei langwierigen Gerichtsverfahren oft Jahre vergehen. Außerdem halten sich die Konfliktparteien nach der Mediation freiwillig an die Durchsetzung der Ergebnisse und unerfreuliche Vollstreckungsakte werden vermieden. Zudem sind die Kosten der Mediation gegenüber den Gerichtsverfahren erheblich geringer und Probleme und Konflikte können offener angesprochen werden[15]. Mediationsverfahren können – je nach Situation – auch mit bis zu mehr als 100 Personen durchgeführt werden[16]. Daneben bietet die Mediation den Vorteil, dass alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können, weil die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine einvernehmliche gemeinsame Lösung entwickelt haben. Dadurch steigt gleichzeitig die Akzeptanz der Lösung[17].


Nachteile[Bearbeiten]

Mediationsverfahren sind nicht für alle Konflikte geeignet, weil Gestaltungsräume und Verhandlungsmöglichkeiten gegeben sein müssen. Außerdem müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereit sein, sich an die Spielregeln der Mediation zu halten[18]. Obwohl ein Verwertungsverbot der in der Mediation erlangten Informationen besteht, könnten diese womöglich hinterher für unlautere Zwecke missbraucht werden. So könnte eine Konfliktpartei beispielsweise zum Schein auf das Mediationsverfahren eingehen und dann abbrechen, um die gewonnenen Informationen zu nutzen.

Eine neutrale Moderatorin bzw. Moderator ist für eine Mediation zwar entscheidend, sie oder er darf allerdings nicht bei Machtasymmetrien eingreifen, wenn eine Partei am „längeren Hebel“ sitzt[19].


Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Sellnow, Reinhard (2003): Mediation. In: Ley, Astrid/Weitz, Ludwig (Hrsg.) (2003): Praxis Bürgerbeteiligung. Ein Methodenhandbuch. Bonn, S. 163
  2. Schillinger, Heike Iris (2003): Mediation im Verwaltungsrecht. Eine Untersuchung der Möglichkeiten mediativer Verfahren in der exekutiven Praxis. Tübingen, 2003. S.9
  3. Märker, Oliver (2005): Online-Meditation als Instrument für eine nachhaltige Stadt- und Regionalplanung. Eine qualitative Untersuchung zur internen und externen Relevanz online-mediierter Verfahren. Aachen, 2005. S.52
  4. vgl. Sellnow 2003: 163
  5. vgl. Sellnow 2003: 165
  6. vgl. Schillinger 2003: 14ff.
  7. vgl. Märker 2005: 52
  8. vgl. Sellnow 2003: 166
  9. vgl. Sellnow 2003: 166
  10. vgl. Schillinger 2003: 30
  11. vgl. Sellnow 2003: 167
  12. vgl. Schillinger 2003: 32
  13. vgl. Schillinger 2003: 34f.
  14. vgl. Sellnow 2003: 168
  15. vgl. Schillinger 2003: 36ff.
  16. vgl. Sellnow 2003: 172
  17. vgl. Schillinger 2003: 40
  18. vgl. Sellnow 2003: 172f.
  19. vgl. Schillinger 2003: 42f.


Quelle[Bearbeiten]

  • Sarcinelli, Ulrich/ König, Mathias/ König, Wolfgang: Bürgerbeteiligung im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Gutachten zur Bürgerbeteiligung in der Freiwilligkeitsphase. Leitfaden für kommunale Gebietskörperschaften. Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Institut für Sozialwissenschaften, Abt. Politikwissenschaft, Juli 2010

Weblinks[Bearbeiten]