Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (nationale Biodiversitäts-Strategie, NBS) ist das deutsche Regierungsprogramm zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention, CBD). Die UN-Konvention trat 1993 in Kraft, die nationale Biodiversitäts-Strategie wurde von der Bundesregierung 2007 beschlossen.

Die Strategie formuliert rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020, durch die der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden soll. Die Umsetzung der Strategie wird im Bundesumweltministerium gesteuert. Die Entwicklung wird durch Indikatoren verfolgt. Hierzu enthält die NBS ein eigenes Indikatorenset. Ein erster Indikatoren-Trendbericht wurde im November 2010 durch das Bundeskabinett beschlossen und wurde Ende 2010 in Form einer Broschüre publiziert.

Wesentliches Kennzeichen der Strategie ist, dass eine Vielzahl weiterer Akteure eingebunden werden soll. Hierzu wird jährlich ein nationales Forum, seit 2008 auch weitere Foren (regional, länder- oder akteursspezifisch) abgehalten. Seit 2011 werden die Ziele der nationalen Strategie auch durch Förderprogramme unterstützt.

Kritik der Naturschutzverbände[Bearbeiten]

In einer gemeinsamen Analyse haben sich die Naturschutzverbände Nabu und BUND mit den bisherigen Ergebnissen der Nationalen Strategie auf Länderebene kritisch auseinandergesetzt. Ihre Thesen:

  1. Ein umfassender, ressortübergreifender Ansatz zum Biodiversitätsschutz liegt in den Bundesländern zumeist nicht vor.
  1. Die Inhalte und Zeitvorgaben der Nationalen Strategie werden auf Länderebene meist weder aufgegriffen noch konkretisiert.
  1. Die vorliegenden Ansätze verzichten überwiegend auf das Adressieren derjenigen, die direkten Einfluss auf die biologische Vielfalt haben.
  1. Die Strategien zeigen keinen Finanzierungsbedarf und keine Fördermöglichkeiten auf. Sie verzichten auf die Benennung möglicher Unterstützungen für wirtschaftlich Betroffene, Grundeigentümer, das Ehrenamt und die Bürgergesellschaft.
  1. Die bisherigen Anstrengungen der Bundesländer bei der konkreten Umsetzung des Naturschutzes zeigen oft keine ausreichenden Ergebnisse.

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]