Schattenhaushalt

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Von einem Schattenhaushalt oder auch Nebenhaushalt wird gesprochen, wenn die öffentliche Hand über Mittel verfügt, die nicht Teil des ordentlichen Haushalts sind. Das gilt insbesondere für Sondervermögen oder öffentliche Unternehmen. Auch wenn Haushaltspositionen gebildet werden, deren Zweck nicht näher bestimmt ist (z. B. Verfügungsmittel des Bürgermeisters), kann dies als „Schattenhaushalt“ bezeichnet werden.

Schattenhaushalte werden häufig gebildet (oder stehen zumindest unter diesem Verdacht), um Mittel einer Kontrolle durch das Parlament oder die kommunale Vertretungskörperschaft zu entziehen oder um gesetzliche Beschränkungen wie z B. Verschuldungsgrenzen zu umgehen. Dies kann durchaus legal sein (wie bei Stiftungen, Sondervermögen oder öffentlichen Unternehmen), denn hier ist es immer eine politisch zu entscheidende Frage, wie stark die parlamentarische Kontrolle wirken soll. Der Begriff „Nebenhaushalt“ ist hier eher neutral, wer dagegen von „Schattenhaushalt“ spricht, betont eher den Vorwurf der Verschleierung. Wenn hingegen Amtsträger sich übermäßig hohe Fonds zur freien Verfügung reservieren oder Kämmerer eine hohe Summe bewilligter, aber nicht verausgabter Mittel (siehe hierzu: Haushaltsreste, Übertragbarkeit) ohne regelmäßige Rechenschaftslegung „verstecken“, ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass politische Entscheidungen über Finanzmittel an der Vertretungskörperschaft vorbei getroffen werden sollen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Karolin Herrmann: Kommunale Schattenhaushalte. Versteckte Schulden und Haftungsrisiken, September 2012. Herausgegeben vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V., ISSN 0173-3397 (Download im pdf-Format, 161 Seiten)
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