Neu im Rat: (Rechts-)Grundlagen

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Drei Rechtsgrundlagen sollten alle Kommunalis unbedingt kennen: Die Kommunalverfassung ihres jeweiligen Landes (die heißt in vielen Bundesländern Gemeinde- bzw. Kreisordnung) sowie Hauptsatzung und Geschäftsordnung, die sich ihr Kommunalparlament gegeben hat. Hier steht, welche Rechte sie und die diversen Gremien haben.

  Literaturtipp


Kommunalverfassungen der Länder[Bearbeiten]

Die Kommunalverfassungen sind meist auf der Website des jeweiligen Innenministeriums zu finden. Sie werden mancherorts auch zu Beginn der neuen Wahlperiode an die MandatsträgerInnen verteilt. Zusätzlich ist ein Kommentar der Gemeinde- oder Landkreisordnung des eigenen Bundeslandes sinnvoll – er sollte zumindest im Fraktionsbüro stehen.

Auch wenn sich mit den Jahren die Gemeinde- und Landkreisordnungen der einzelnen Bundesländer einander angeglichen haben, gibt es doch Unterschiede. So kennen beispielsweise nur das Land Hessen sowie die Stadt Bremerhaven einen Magistrat als Kollegialorgan an der Verwaltungsspitze.

Beispiel Brandenburg[Bearbeiten]

Hier hat der Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg (GBK) die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) als kleines Büchlein aufgelegt, das es zu bestellen sowie als PDF gibt. Zusätzlich gibt es eine landesspezifische Einführungsbroschüre: GBK Brandenburg, Kommunalrecht für EinsteigerInnen, 60 Seiten, Potsdam 2014

Hauptsatzung und Geschäftsordnung[Bearbeiten]

In der Hauptsatzung einer Gemeinde steht nicht nur, wie das Stadtsiegel aussieht oder welche Ortsteile zu einer Gemeinde gehören. Sie enthält auch grundlegende Regelungen über die Zuständigkeiten und Aufgaben von (Ober-)BürgermeisterIn beziehungsweise Landrat/Landrätin, des Kommunalparlaments und seiner Ausschüsse sowie weiterer Institutionen wie etwa der Gleichstellungsbeauftragten oder eines Integrationsrates. Nicht unwichtig: Hier ist festgelegt, welche Institution über welche Rechtsgeschäfte und Summen entscheidet.

Weitere Konkretisierungen finden sich in der Geschäftsordnung des Rates: Wann und wie zu den Sitzungen eingeladen wird, wie Anfragen und Anträge zu stellen sind, wie die BürgerInnen-Fragestunde abläuft oder was die Sitzungs-Niederschriften (Protokolle) enthalten müssen. Sie wird jeweils in der konstituierenden Sitzung für die Dauer einer Wahlperiode beschlossen.

Beides ist meist auf der Homepage der eigenen Kommune zu finden.

Einzelne Fachgebiete[Bearbeiten]

Hier wird es schnell unübersichtlich und ausufernd: Baugesetzbuch (BauGB), Sozialgesetzbuch (SGB), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) et cetera, dazu noch die Vorgaben des jeweiligen Landesrechtes … Den ersten Zugang zu den Mikrokosmen der einzelnen Fachgebiete verschafft ein Seminar zum Thema. Anbieter sind die Kommunalpolitischen Vereinigungen (siehe: Neu im Rat: Wo wird mir geholfen?) oder die Heinrich-Böll-Landesstiftungen (siehe ebenda). Über die wichtigsten Entwicklungen in allen Fachbereichen informiert die Alternative Kommunalpolitik.

Beispiel Planungsrecht Brandenburg[Bearbeiten]

Der BUND Brandenburg und der Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg (GBK) haben sich die Mühe gemacht und einen Wegweiser zur kommunalen Planungshoheit entwickelt.

Siehe auch[Bearbeiten]


Die Ursprungsversion dieses Artikels wurde erstellt von Rita A. Herrmann, AKP-Redaktion, April 2019