Nutzung

Aus KommunalWiki

Nutzungsrechte[Bearbeiten]

Das ist ein wichtiger Begriff in der Commonsdiskussion, denn bei Commons sprechen wir nicht von Eigentum, sondern von Besitz.

Eigentum bedeutet, wenn etwas mir gehört, dann kann ich damit machen, was ich will. Ich muss es nicht verwenden, kann es ungenützt herumstehen lassen, kann es auch zerstören oder verfallen lassen und ich kann trotzdem, auch wenn ich das Ding gar nicht brauche, andere von dessen Nutzung ausschließen.

Besitz bedeutet, dass ich ein Ding besitzen kann, solange ich es brauche. Wenn oder solange ich es nicht (mehr) brauche, stelle ich es der Allgemeinheit (wieder) zur Verfügung. Weil mehrere Menschen ein Ding gemeinsam nutzen können, ist das nicht nur ökologisch sinnvoller, sondern auch für die Menschen billiger. Allerdings, sie müssen sich miteinander absprechen, sie müssen das Ding zu ihrem Commons machen.

Solche Nutzungsrechte waren ein Kernstück der historischen Allmenderegelungen, wo es um Landnutzung ging. Sie regeln nicht nur wer ein Ding nutzen kann, sondern können viel komplexer sein. Sie können unterschiedlichen Personen zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Rechte zuteilen und berücksichtigen auch den Erhalt des Gemeingutes, schützen es vor Übernutzung.

Wenn wir von Commons sprechen, sprechen wir daher nicht von Eigentumsrechten, sondern von Nutzungsrechten. Es ist nicht wichtig, wem ein Dinge rein rechtlich gehört, sondern wie seine Nutzung geregelt ist. Kommunen können zum Beispiel als rechtliche Eigentümer von Dingen fungieren, sie können auch deren Nutzung koordinieren, bei Konflikten vermittelnd eingeifen, aber sie ihren BürgerInnen zur selbstbestimmten Nutzung zur Verfügung stellen.

Ein einfaches Beispiel für solche Commons sind Spielplätze und Parks, in denen es immer wieder zu Konflikten zwischen verschiedenen Gruppen von NutzerInnen kommt. Oft greifen Gemeinden dann zu Überwachungsmaßnahmen oder Verboten: Ball spielen verboten, den Rasen betreten verboten, Feuer machen verboten. Eine andere Lösung wäre, die BürgerInnen einzubeziehen und an Stelle von Verboten gemeinsam mit diesen Nutzungsrechte zu erarbeiten. Aber diese Idee ist auch auf andere Dinge anzuwenden, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

--Brigitte Kratzwald 14:02, 1. Feb. 2011 (CET)