Pferdesteuer

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Seitdem das Bundesverwaltungsgericht im August 2015 eine kommunale Pferdesteuer für zulässig erklärt hat,[1] denken einige Kommunen in Deutschland über die Einführung einer solchen Steuer nach.

Vorreiter Bad Soden-Allendorf[Bearbeiten]

Die Stadt Bad Sooden-Allendorf hatte Ende 2012 eine Pferdesteuersatzung[2] erlassen. Danach müssen private Pferdehalter, aber auch z.B. Reitvereine je Pferd und Jahr eine Steuer in Höhe von 200 € an die Gemeinde zahlen. Mehrere Pferdehalter hatten hiergegen geklagt. Nachdem schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klagen Ende 2014 abgewiesen hatte, scheiterten die Kläger auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.[3]

Rechtliche Bewertung[Bearbeiten]

Eine Steuer "auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf" (also nicht für den Erwerb, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft) ist nach dem Bundesverwaltungsgericht als örtliche Aufwandsteuer zu sehen. Diese soll "die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners treffen". Das Halten und Nutzen von Pferden "geht ... über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen zusätzlichen Vermögensaufwand". Dafür spielt es auch keine Rolle, dass die Steuer beim Halter erhoben wird, auch wenn letztlich andere (entgeltlich) die Pferde nutzen, denn der Halter kann die Steuer über seine Preisgestaltung auf die Nutzer überwälzen.

Die kommunalen Satzungen schränken die Steuer zumeist auf Pferde ein, die zu Freizeitzwecken dienen, wozu aber auch beispielsweise therapeutisch eingesetzte Pferde gezählt werden. Ausgeschlossen von der Besteuerung sind zum Beispiel Holzrückepferde für Waldarbeiten und Polizeipferde, außerdem „Pferde die nachweislich zum Haupterwerb eingesetzt werden“ - ein Kriterium, das aber meist eng ausgelegt wird.[4] In Kirchheim und Schlangenbad werden außerdem nicht mehr reitbare Pferde ("Gnadenbrotpferde") nicht besteuert.[5]

Nur wenige Gemeinden erheben Pferdesteuer[Bearbeiten]

Im Sommer 2016 gab es bundesweit nur drei Gemeinden, die eine Pferdesteuer erheben, alle in Hessen. Im Sommer 2017 kam eine Gemeinde in Schleswig-Holstein hinzu. Die Situation in einzelnen Bundesländern:[6]

Bayern[Bearbeiten]

Eckersdorf in Oberfranken hatte die Einführung Ende 2015 erwogen, die Entscheidung darüber aber zunächst vertagt.[7] In Lauf an der Pegnitz fand der Vorschlag, eine Pferdesteuer in Höhe von 250 Euro je Tier und Jahr zu erheben, keine Mehrheit.[8]

Hessen[Bearbeiten]

Bis zum Sommer 2016 haben in Hessen drei Kommunen eine Pferdesteuer eingeführt: Neben dem schon erwähnten Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis; 200 Euro pro Jahr und Pferd) auch Kirchheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg; 90 Euro) und Schlangenbad im Taunus (300 Euro).[9] Das nordhessische Weißenborn hatte 2015 eine Pferdesteuer in Höhe von 80 € beschlossen, jedoch nicht erhoben und im im Dezember 2015 wieder abgeschafft. Viele Kommunen haben auch angesichts der Verwaltungskosten und der Lobby-Arbeit der Reitervereine auf die Pferdesteuer verzichtet.[10] 2019 beschloss Bad Sooden-Allendorf, die Steuer ab 2021 wieder abzuschaffen. Hierzu könnte die Hessenkasse beigetragen haben, die auch in Bad Sooden-Allendorf zum Abbau von Altschulden geführt hat.[11]

Niedersachsen[Bearbeiten]

In Northeim gab es 2015 Vorüberlegungen zu einer Pferdesteuer, während andere Gemeinden im Kreis Northeim wie Uslar und Moringen dies ablehnten: Die Pferde seien ein Wirtschaftsfaktor und außerdem touristisch interessant, so Uslars Bürgermeister Torsten Bauer.[12] In Sehnde bei Hannover hatte die Verwaltung eine entsprechende Entscheidungsvorlage erarbeitet, die jedoch bislang nicht beschlossen wurde.[13]

Schleswig-Holstein[Bearbeiten]

Im Juni 2017 beschloss die Gemeindevertretung in Tangstedt (Kreis Stormarn) die Einführung einer Pferdesteuer in Höhe von 150 Euro im Jahr pro Pferd. Die Entscheidung war kontrovers diskutiert und von öffentlichen Protesten begleitet.[14] Nach der Landtagswahl im Mai 2017 hat die neue Landesregierung eine Änderung im Kommunalabgabengesetz auf den Weg gebracht, mit dem den Kommunen die Einführung einer Pferdesteuer untersagt werden soll.[15]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.08.2015, Az. 9 BN 2.15
  2. Bad Sooden-Allendorf: Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf vom 14.12.2012 (pdf-Format, 5 Seiten)
  3. vgl. Handelsblatt, Kommunen dürfen Pferdesteuer erheben, 02.09.2015
  4. Vgl. Deutsche Reiterliche Vereinigung, Fragen und Antworten zur Pferdesteuer, Stand Februar 2017
  5. wikipedia, Pferdesteuer, Stand August 2017
  6. Die Angaben sind - bis auf Schleswig-Holstein - auf dem Stand von Sommer 2016, Aktualisierungen willkommen
  7. focus regional: Gemeinde vertagt Entscheidung über Pferdesteuer, 23.09.2015, sowie: Fränkische Gemeinde will im Frühjahr über Pferdesteuer entscheiden, 23.12.2015
  8. focus regional, Fränkische Gemeinde will im Frühjahr über Pferdesteuer entscheiden, 23.12.2015
  9. Main-Echo: Pferdesteuer, nein danke! Nur drei Kommunen erheben die Abgabe, 04.09.2016. Nach diesem Bericht fallen in Bad Sooden-Allendorf derzeit 97 Pferde unter die Steuer, die somit knapp 20.000 € im Jahr einbringt.
  10. Main-Echo: Pferdesteuer, nein danke! Nur drei Kommunen erheben die Abgabe, 04.09.2016
  11. KOMMUNAL, Pferdesteuer wieder abgeschafft, 27.03.2019
  12. HNA, Pferdesteuer in den meisten Kommunen in Northeim kein Thema, 26.11.2015
  13. focus regional, Sehnde will Pferdebesitzer zur Kasse bitten, 28.11.2015
  14. focus: Pferdesteuer in Tangstedt eingeführt, 14.06.2017
  15. shz.de, Kieler Regierung bringt Verbot der Pferdesteuer auf den Weg, 25.07.2017

Siehe auch[Bearbeiten]