Namenszusatz für Gemeinden

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Neben dem eigentlichen Gemeindenamen tragen einige Gemeinden auch Namenszusätze, die auf eine historische oder kulturelle Besonderheit hinweisen. Daneben gibt es auch Prädikate und Unterscheidungsmerkmale, die nicht Teil des Namens sind (s.u.)

Baden-Württemberg[Bearbeiten]

In Baden-Württemberg erlaubt seit 2020 § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung, dass Gemeinden oder einzelne Ortsteile Bezeichnungen erhalten, "die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen". Die Bezeichnung oder ihre Änderung braucht eine Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat; sie wird dann auf Antrag der Gemeinde von der Landesregierung verliehen.

Somit dürfen 38 anerkannte Kurorte ihre entsprechenden Prädikate auf den Ortsschildern führen. Ebenfalls 2020 erhielt Heilbronn den Zusatz "Universitätsstadt".[1] Im Dezember 2021 erhielten 23 Städte, Kommunen und Ortsteile die Genehmigung, ab 2022 eine Zusatzbezeichnung zu führen, darunter acht den Zusatz "Hochschulstadt".[2] Seit Oktober 2022 führen weitere 19 Gemeinden und Ortsteile Namenszusätze. Die Gemeinden sind Bötzingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) als "Weinbaugemeinde", Daisendorf (Bodenseekreis) als "Erholungsort", Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) als "Stauferstadt", Ettenheim (Ortenaukreis) als "Barockstadt", Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) als "Schenkenstadt", Heitersheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) als "Malteserstadt", Jagsthausen (Kreis Heilbronn) als "Heimat Götz von Berlichingens", Knittlingen (Enzkreis) als "Fauststadt", Künzelsau (Hohenlohekreis] als "Hochschulstadt", Neidenstein (Rhein-Neckar-Kreis) als "Burgdorf", Owingen (Bodenseekreis) als "Erholungsort", Schönau (Rhein-Neckar-Kreis) als "Klosterstadt", Bad Teinach-Zavelstein (Kreis Calw) als "Krokusstadt" und Triberg im Schwarzwald (Schwarzwald-Baar-Kreis) als Wasserfallstadt.[3]

Bayern[Bearbeiten]

Der Freistaat Bayern kennt als amtlichen Namenszusatz "Heilbad", "Kneippheilbad" oder "Schrothheilbad"; der Zusatz wird nach Art. 2 Abs. 3 GO Bayern auf Antrag der Gemeinde vom Land verliehen. Auch Zusätze, die der geografischen Unterscheidung dienen, wie „i.d.OPf.“, sind Namensbestandteil. Weiterhin kann eine Gemeinde bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen den Zusatz "Stadt" oder Markt" führen, München heißt "Landeshauptstadt" (Art. 3 GO Bayern). Weitere "Beifügungen" wie z.B. „Universitätsstadt“, „Hochschulstadt“, „Fachhochschulstadt“, „Wintersportplatz“ oder Hinweise auf die historische, kulturelle oder touristische Bedeutung der Gemeinde sind möglich, sind aber nicht Bestandteil des amtlichen Namens (siehe unten Prädikate). Siehe dazu: Freistaat Bayern, Bekanntmachung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHG-Bek).

Brandenburg[Bearbeiten]

In Brandenburg ermöglicht der 2013 neu hinzugefügte § 9 Abs. 5 der Kommunalverfassung, dass eine Gemeinde "eine zusätzliche Bezeichnung, die auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hinweist, führen" kann. Die Gemeindevertretung kann diesen Zusatz mit Dreiviertelmehrheit beschließen; er gilt, wenn das Innenministerium nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige der Bezeichnung schriftlich Bedenken äußert.

Von der Neuregelung haben seitdem etwa 20 Brandenburgische Gemeinden Gebrauch gemacht. Beispiele sind die Wasserstadt Fürstenberg/Havel, die Glasmacherstadt Döbern, die Fliederstadt Friesack und die Spargelstadt Beelitz. Vor 2013 gab es nur vier Gemeinden in Brandenburg mit Namenszusatz, hierzu zählten die Fontanestadt Neuruppin und die Kleiststadt Frankfurt (Oder).[4]

Hessen[Bearbeiten]

In Hessen wird die Verleihung von Zusatzbezeichnungen durch § 13 Abs. 2 HGO geregelt; die Zusätze werden nach Anhörung der Gemeinde vom Innenministerium verliehen; dies wird an enge Kriterien geknüpft. Am häufigsten wird der Zusatz "Bad" für Kurorte etc. verwendet, den Namenszusatz "Kreisstadt" führen 13 (von 21) Verwaltungsstandorten. Marburg und Gießen verwenden traditionell den Zusatz "Universitätsstadt"; seit Oktober 2015 kann sich Geisenheim im Rheingau "Hochschulstadt" nennen. Seligenstadt heißt seit Januar 2020 "Einhardstadt" (nach Einhard (770-840), Vertrauter und Biograf Karls des Großen).[5] Nach einer Liste[6] des hessischen Innenministeriums tragen 58 hessische Gemeinden (Stand September 2019) eine Zusatzbezeichnung.

Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten]

Mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern tragen einen individuellen Namenszusatz. Zuletzt hat im August 2019 das Innenministerium für die Stadt Neubrandenburg den Zusatz "Vier-Tore-Stadt" genehmigt, da sie die besterhaltene mittelalterliche Stadtbefestigung in Norddeutschland mit vier erhaltenen Stadttoren besitzt.[7]

Niedersachsen[Bearbeiten]

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bestimmt in § 19 (4), dass eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil bei staatlicher Anerkennung als Heilbad, Nordseeheilbad, Nordseebad, Kneipp-Heilbad oder Kneipp-Kurort die Bezeichnung "Bad" im Namen führen darf. Gemeinden können darüber hinaus historische Bezeichnungen weiterhin führen; auf Antrag der Gemeinde kann das Innenministerium Bezeichnungen verleihen oder ändern (§ 20 (2)). Beispielsweise führt die Stadt Uelzen seit dem Januar 2016 - ebenso wie schon zuvor Buxtehude und Stade - die Bezeichnung "Hansestadt".[8]

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]

In NRW können Gemeinden seit 2011 aufgrund von Änderungen der Gemeinde- und der Kreisordnung[9] einen Namenszusatz führen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Notwendig ist dazu ein Beschluss der Vertretungskörperschaft, der mit Dreiviertel-Mehrheit gefasst werden muss, sowie eine Genehmigung des Landes. Das Innenministerium NRW hat dazu ein Informationsblatt herausgegeben.

Sachsen[Bearbeiten]

In Sachsen kann nach § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung "das Staatsministerium des Innern ... auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne bewohnte Gemeindeteile sonstige Bezeichnungen verleihen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden oder Gemeindeteile beruhen." So trägt das mittelsächsische Mittweida seit dem 26.09.2015 offiziell den Titel "Hochschulstadt".[10] Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) nennt sich "Universitätsstadt". Zschopau (Erzgebirgskreis) erhielt im Juli 2021 den Namenszusatz "Motorradstadt", womit an die Produktion von Motorrädern in der Gemeinde bzw. im Nachbarort Hohndorf von 1922 bis 2016 erinnert wird. Frankenberg (Landkreis Mittelsachsen) darf sich ebenfalls seit Juli 2021 "Garnisonsstadt" nennen.[11]

Andere Länder[Bearbeiten]

Andere Bundesländer haben die Bestimmungen über Namenszusätze ganz aus ihren Gemeindeordnungen gestrichen oder auf die Zusatzbezeichnung "Bad" beschränkt; dies gilt z. B. für Thüringen[12].

Prädikate und Unterscheidungsmerkmale[Bearbeiten]

Neben den Namenszusätzen, die Teil des offiziellen Namens einer Gemeinde sind, kann eine Gemeinde auch ein Prädikat wie z.B. "Erholungsort", "Kurort" oder "Luftkurort" tragen. Auch diese Prädikate erfordern eine Anerkennung durch das Land, die zumeist auf einem Gutachten beruht, das die Gemeinde erstellen lässt. Da diese Gutachten Kosten verursachen, haben in den vergangenen Jahrzehnten manche Gemeinden auf ihr Prädikat verzichtet.[13] Eine weitere Kategorie sind sog. Unterscheidungsmerkmale für Gemeinden mit gleichen Namen wie "am Main", "im Taunus" oder "an der Weinstraße".

Weblink[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Innenministerium Baden-Württemberg: Landesregierung ermöglicht Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden, Pressemitteilung vom 17.12.2019
  2. Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg: Zusatzbezeichnungen für 23 Städte und Gemeinden, 09.12.2021
  3. SWR, 19 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bekommen Zusatznamen, 19.09.2022; Stuttgarter Nachrichten, 19 Städte und Kommunen bekommen einen Zusatznamen, 20.09.2022
  4. focus regional, Wenig Interesse an Zusatznamen für Brandenburger Kommunen, 23.08.2015
  5. Hessisches Ministerium für Inneres und Sport: Gemeinden und Landkreise; Süddeutsche Zeitung: Seligenstadt darf sich "Einhardstadt" nennen, 17.01.2020
  6. Hessisches Ministerium für Inneres und Sport: Zusatzbezeichnungen zum Gemeindenamen (pdf-Format, 3 Seiten)
  7. Süddeutsche Zeitung: Neubrandenburg nun offiziell Vier-Tore-Stadt, 12.08.2019
  8. focus regional, Uelzen ist künftig eine Hansestadt, 10.01.2016
  9. vgl. § 13 Abs. 3 GO NW, § 12 Abs. 2 KrO NW
  10. focus regional, Mittweida jetzt offiziell Sachsens erste „Hochschulstadt“, 26.09.2015
  11. Zeit, Zschopau bekommt offiziell Beinamen Motorradstadt verliehen, 08.07.2021; Frankenberg ist jetzt auch offiziell Garnisonsstadt, 19.07.2021
  12. Vgl. für Thüringen: § 4 (3) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung; beispielsweise erhielt im März 2017 die Gemeinde Tabartz den Namenszusatz "Bad", vgl. focus regional, Tabarz darf sich jetzt „Bad Tabarz“ nennen, 09.03.2017
  13. Beispielsweise ist die Zahl der Gemeinden mit dem Prädikat "Luftkurort" in Hessen seit den 80er Jahren von 360 auf 146 (Stand Oktober 2017) gesunken; vgl. Frankfurter Neue Presse: Weniger Luftkurorte im Land: Kommunen sparen an Prädikaten, 01.10.2017