Rechtshandbuch für die kommunale Praxis

Aus KommunalWiki

Angaben zur Literatur:


Autor(en): Friedel Erlenkämper / Uwe Zimmermann

Rechtshandbuch für die kommunale Praxis

Verlag: Nomos-Verlag
Ort: Baden-Baden
Erscheinungsjahr: 2010
Seitenzahl: 753
Preis: 68 €
ISBN 978-3-8329-2485-0


Aus dem Inhalt[Bearbeiten]

  • Baurecht (einschließlich Denkmalschutzrecht)
  • Kommunalrecht
  • Sicherheitsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltrecht (insbesondere Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht)
  • Kommunalabgabenrecht
  • Gebühren- und Kostenrecht
  • kommunale Wirtschaftsförderung
  • Beihilfenrecht
  • wirtschaftliche Betätigung
  • Beteiligungen
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Daseinsvorsorge
  • Outsourcing
  • Sozial- und Jugendhilferecht
  • Dienst-, Arbeits- und Personalvertretungsrecht
  • Ausländer- und Asylrecht
  • Vergaberecht und öffentlich-private Partnerschaften.

Rezension von Christopher Schmidt (Schneverdingen)[Bearbeiten]

Der Titel dieses Sammelwerks hält, was er verspricht – und das zu einem erschwinglichen Preis. Auf insgesamt 753 Seiten stellen zwölf Autoren Grundzüge verschiedener Rechtsgebiet dar. Hierzu zählen u.a. das Kommunalrecht, das Baurecht, das Kommunalabgabenrecht, das Sozialrecht (soweit es die Kommunen betrifft), das Umweltrecht oder das Arbeits- und Dienstrecht. Die einzelnen Teile des Handbuchs sind übersichtlich gegliedert, ein Stichwortverzeichnis erleichtert den schnellen Zugang.

Zielgruppe des Buchs sind Praktiker in den Kommunen, nicht Ratsmitglieder. Entsprechend sind Musterschreiben aus Sicht der Verwaltung verfasst. Aber auch für Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik kann das Werk ein gutes Hilfsmittel sein. Denn oft argumentiert die Verwaltung in Sitzungsunterlagen mit rechtlichen Zwängen, die durch die Kommunalpolitik kaum zu überprüfen sind – und macht damit Politik. Zwar wird das vorliegende Handbuch nicht jede Frage erschöpfend beantworten, zumal Verwaltungsrecht in weiten Teilen Landesrecht ist, und in vielen Fällen sollte ohnehin mehr als eine Quelle zu Rate gezogen werden. Das ändert aber nichts am Fazit: uneingeschränkt empfehlenswert.

Weblink[Bearbeiten]