Regeln

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... oder besser "Gelingensbedingungen"[Bearbeiten]

Mit den Regeln der Commons ist das so eine Sache. Oft kann sie niemand bewusst aufzählen. Sie existierten seit Jahrzehnten, manchmal seit Jahrhunderten, Menschen haben sie in der Sozialisation erlernt und verhalten sich dementsprechend, weil es so "normal" ist. Die Commons-ForscherInnen haben genau analysiert, wie die verschiedenen Commons genutzt werden, wer sie nutzen darf, unter welchen Bedingungen. Und sie sind draufgekommen, dass alle Commons, die überlebt haben, ein - oft sehr komplexes - Regelungssystem hatten. Diese Regeln sind unterschiedlich. Ein wichtiges Merkmal von Commons ist, dass es nicht ein Modell für alle gibt. Die Regeln hängen ab von der Art der Ressource, von den lokalen natürlichen und kulturellen Umständen, von der Größe der NutzerInnengruppe und vielem mehr. Aber die ForscherInnen konnten eine ganze Anzahl von Bedingungen herausfiltern, die in allen Fällen erfüllt sein müssen, damit Commons über lange Zeit erhalten werden können.

Weil diese Regeln oft gar nicht bewusst sind, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn sich die äußeren Umstände ändern, weil z.B. neue Menschen die Commons nutzen wollen. Das gilt für das gemeinsam genutzte Ackerland in Afrika, das von einem Unternehmen gekauft wird, weil es ja scheinbar "niemandem" gehört, genau so wie für den Stadtpark. Wenn Menschen aus anderen Ländern kommen, meist aus südlicheren, dann kennen diese aus ihren Ländern andere Regeln für den Umgang mit öffentlichen Anlagen. Dann kommt es zu Konflikten. In solchen Fällen kann es notwendig sein, dass die öffentliche Hand, Gemeinden, Regierungen die alte NutzerInnengruppe dabei unterstützt, ihre Ansprüche durchsetzen zu können oder als Mediatoren fungieren damit die neue, veränderte NutzerInnengruppe gemeisam neue Regeln entwickeln kann - je nachdem.

Die Liste der wichtigsten Gelingensbedingungen habe ich hier vom Commonsblog kopiert:

  1. Nutzergrenzen und Ressourcengrenzen: es existieren klare und lokal akzeptierte Grenzen zwischen legitimen Nutzern und Nichtnutzern und es existieren klare Grenzen, die ein spezifisches Gemeinressourcensystem von einem größeren sozio-ökologischen System abgrenzen.
  2. Übereinstimmung mit lokalen Gegebenheiten: Die Regeln für die Aneignung und Bereitstellung einer Ressource entsprechen den örtlichen Bedingungen. Die Aneignungs- und Bereitstellungsregeln sind aufeinander abgestimmt; die Verteilung der Kosten ist proportional zur Verteilung des Nutzens.
  3. Arrangements für gemeinschaftliche Entscheidungen: die meisten Personen, die von einem Ressourcensystem betroffen sind, können an Entscheidungen zur Bestimmung und Änderung der Nutzungsregeln teilnehmen. Die Forschungsergebnisse zeigen klar: vom Staat per Gesetz verordnete Regelungen haben nicht die gleiche Aussicht auf Erfolg.
  4. Monitoring der Nutzer und der Ressource: Personen, die mit der Überwachung der Ressource selbst sowie mit der Überwachung von Aneignung und Bereitstellung derselben betraut sind, müssen selbst Nutzer oder den Nutzern rechenschaftspflichtig sein. Auch hier hat sich gezeigt: staatliche Überwachungsorgane erzielen nicht die gleiche Wirksamkeit.
  5. Abgestufte Sanktionen: die Bestrafung von Regelverletzung beginnt auf niedrigem Niveau und verschärft sich, wenn Nutzer eine Regel mehrfach verletzen.
  6. Konfliktlösungsmechanismen: schnell, günstig und direkt. Es gibt lokale soziale Räume für die Lösung von Konflikten zwischen Nutzern sowie zwischen Nutzern und Behörden. Wie schon erwähnt: gerade bei Nutzungskonflikten kann die öffentliche Hand auch eine wichtige Rolle als Vermittlerin spielen.
  7. Minimale Anerkennung der Rechte der Nutzer/Aneigner durch den Staat, ihre eigenen Regeln zu bestimmen. Geht es um wichtige natürliche Ressourcen wie Wasser, Wald oder Fischgründe ist eine gesetzliche Anerkennung empfehlenswert.
  8. Eingebettete Organisationen: Wenn eine Gemeinressource eng mit einem großen Ressourcensystem verbunden ist, sind Governancestrukturen auf mehreren Ebenen miteinander „verschachtelt“ (Stichwort Polycentric Governance, es kann nicht nur ein Zentrum geben.) Das bedeutet: Auch globale Commons müssen durch viele lokale Communities verwaltet werden.

Daraus lässt sich ableiten: Gemeindeverwaltungen sollten mehr Mut haben, ihre BürgerInnen Dinge selbst organisieren zu lassen und mehr Vertrauen, dass die das auch können. Aber Stadtregierungen sind deshalb nicht überflüssig. Sie spielen eine wichtige Rolle als Treuhänder von gemeisam genutztem Eigentum, als Vermittler in Aushandlungsprozessen und als Mediatoren bei Nutzungskonflikten.

Und: BürgerInnen bestimmte Dinge im öffentlichen Raum selbst verwalten zu lassen, sollte nicht zum Zweck der Kostenersparnis erfolgen. Gute Gemeingüterverwaltung braucht Ressourcen, auch finanzielle. Das bedeutet aber nicht, dass es auf lange Sicht in manchen Bereichen nicht trotzdem billiger kommen kann, wenn mehr Selbstorganisation zugelassen wird. In anderen Bereichen sind die BürgerInnen vielleicht einfach zufriedener, obwohl die Kosten gleich bleiben. Das ist ja auch ein Erfolg. Und manchmal wird es auch nicht funktionieren, die Organisation von öffentlichen Gütern oder Dienstleistungen als Commons ist keine Erfolgsgarantie, aber eröffnet neue Optionen für Gemeindegestaltung.

--Brigitte Kratzwald 19:58, 7. Feb. 2011 (CET)