Bruttoprinzip
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Das Bruttoprinzip gehört zu den Regeln zur Haushaltsaufstellung (Veranschlagungsgrundsätze). Es besagt, dass bei doppischen Haushalten Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten nicht gegeneinander aufgerechnet (saldiert) werden dürfen, sondern getrennt (brutto) aufgeführt werden müssen. Das Bruttoprinzip wird auch als Saldierungsverbot bezeichnet.
Bei kameralistischer Haushaltsführung besagt das Bruttoprinzip, dass Einnahmen und Ausgaben nicht gegeneinander verrechnet werden dürfen.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft: Bruttoprinzip, Saldierungsverbot
- Einzelveranschlagung