Sperrvermerk

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Ein Sperrvermerk ist ein Haushaltsvermerk, der bestimmt, dass eine bestimmte Aufwendung oder Ausgabe so lange nicht getätigt werden darf, bis eine bestimmte Voraussetzung vorliegt. Beispielsweise kann der Beginn einer Maßnahme vom Eingang von Fördermitteln oder vom Vorliegen einer rechtskräftigen Förderzusage abhängig gemacht werden. Der Sperrvermerk steht im Haushaltsplan und hat zur Folge, dass eine Bewilligung im Plan nicht von Beginn des Haushaltsjahres an gilt, sondern erst später nach Aufheben der Sperre.

Im Vermerk selbst oder an anderer Stelle wird bestimmt, wer die Sperre aufheben kann; im Regelfall kann das die Verwaltung selbst (wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen), im Ausnahmefall kann dies dem Rat oder dem Finanz- oder Haushaltsausschuss vorbehalten sein.

Zu unterscheiden ist der Sperrvermerk von der haushaltswirtschaftlichen Sperre, durch die im laufenden Haushaltsjahr Mittel gesperrt werden, die nach dem ursprünglichen Haushaltsplan hätten verwendet werden können.

Zur weiteren Abgrenzung von anderen Instrumenten siehe auch Unechte Deckung.

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