Verwahrentgelte

Aus KommunalWiki

(Weitergeleitet von Strafzinsen)

Infolge der noch nicht überwundenen Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre ab 2008 sind in vielen führenden Industrieländern die Zinsen auf ein Rekordtief gesunken. Auch in Deutschland erhalten Banken für das Anlegen von Geld bei der Europäischen Zentralbank heute keine Zinsen mehr, sondern müssen im Gegenteil seit November 2014 bei bestimmten Anlageformen sogenannte Negativzinsen zahlen.[1] Aus diesem Grunde fordern immer mehr Banken auch von Kommunen, die bei ihnen Rücklagen parken wollen, Verwahrgelder oder Verwahrentgelte - in der Presse auch als "Strafzinsen" bezeichnet.

Seit 2017 bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken[Bearbeiten]

Seit Anfang 2017 wird diese Praxis u.a. von Sparkassen und einigen Genossenschaftsbanken eingeführt, bei denen viele Kommunen ihre Rücklagen deponieren. Ein Grund dafür ist, dass Sparkassen ihrerseits bei ihren Dachinstituten, den Landesbanken, seit Mitte 2016 Geld nicht mehr zinsfrei anlegen können. Die meisten Banken gewähren einen Freibetrag, Beträge darüber werden meist mit einem Verwahrgeld von 0,4% jährlich belastet.[2] Kommunen reagieren darauf mit Umschichtungen, eröffnen Konten bei anderen Banken oder suchen andere Anlageformen - wobei sie nicht frei auswählen können, da sie nur beschränkt Risiken eingehen dürfen.

Seit März 2017 fordern einige Sparkassen - wie zuvor schon einige Volksbanken und Privatbanken - auch von Privatkund/inn/en mit sehr großen Einlagen Verwahrentgelte; die Sparkasse Köln-Bonn beispielsweise für Einlagen in einer Höhe von mehreren Millionen Euro, ähnlich auch z.B. die Hamburger Sparkasse (Haspa) und die Sparkasse in Oberhausen; die Stadtsparkasse München stellt zumindest entsprechende Überlegungen an.[3] Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen[4] sind solche Negativzinsen jedenfalls für Bestandskunden nicht zulässig; dies gilt jedoch nur für Verbraucher/innen, nicht für Geschäftskunden oder öffentliche Körperschaften.

Kommunen legen ihr Geld schon traditionell besonders häufig bei Sparkassen an, da diese in kommunalem Eigentum sind. Hinzu kommt nun, dass viele Privatbanken ihre Einlagensicherung für professionelle Anleger/innen zurückfahren und z.B. nur noch Einlagen bis 100.000 € garantieren.[5] Dadurch fürchten Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen stärkeren Andrang von anlagewilligen Kommunen und sprechen vereinzelt schon von einer befürchteten "Liquiditätsschwemme". Möglicherweise werde ein Strafzins von 0,4% nicht reichen, so Alexander Wüerst, Chef der Kreissparkasse Köln.[6]

Kommunale Beispiele[Bearbeiten]

Beispiele für Kommunen, die Verwahrentgelte zahlen sollen, finden sich seit 2017 zunehmend in der Presse:

Baden-Württemberg[Bearbeiten]

Kommunen in Baden-Württemberg verfügen über eine im Ländervergleich gute Finanzausstattung und besitzen deshalb häufig Rücklagen; hinzu kommt der Investitionsstau aufgrund ausgelasteter Planungs- und Baufirmen. Daher gibt es viele Berichte von Baden-Württembergischen Kommunen, die Verwahrentgelte verlangen:

  • Die Sparkasse Lahr erhebt seit Anfang 2017 auch von Kommunen Verwahrentgelte für Guthaben.[7]
  • Nach einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler zahlte Tübingen 2017 fast 140.000 € an Strafzinsen, gefolgt von Karlsruhe mit 113.000 €. Freiburg i. Br. musste 70.000 Euro zahlen, Baden-Baden gut 63.000 €.[8]
  • Laut einer erneuten Umfrage des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg unter den 56 größten Kommunen des Landes mussten diese im Jahr 2018 mehr als 1 Mio. € Strafzinsen zahlen. An der Spitze steht dabei Offenburg mit 144.000 €, gefolgt von Baden-Baden mit ca. 121.000 € und Tübingen mit knapp 114.000 €. Villingen-Schwenningen kam auf ca. 54.000 €, Rastatt auf 10.000 € und Karlsruhe auf 62.000 €.[9]
  • Im Jahr 2019 zahlten beispielsweise Pforzheim 300.000 €, der Landkreis Rastatt etwa 95.000 € und die Stadt Bruchsal rund 20.000 € an Verwahrentgelten. Karlsruhe hingegen erhielt für aufgenommene Kassenkredite mehr Negativzinsen, als Verwahrentgelte für Guthaben anfielen.[10]

Bayern[Bearbeiten]

  • Der Gemeinde Schrobenhausen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Oberbayern) droht ein "Verwahrgeld" von 15.000 € jährlich für bei der Sparkasse hinterlegten Guthaben.[11]
  • Die Volksbank-Raiffeisenbank in Pfaffenhofen hat die Einführung eines Verwahrgeldes angekündigt, wovon u.a. die Gemeinde Pfaffenhofen betroffen wäre, die im Dezember 2016 Rücklagen im Gesamtwert von ca. 19 Mio. € bei verschiedenen Banken und Sparkassen angelegt hat.[12]
  • Auch die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg erhebt seit Februar 2017 ein Verwahrentgelt auf Guthaben, die über dem durchschnittlichen Betrag des Vorjahres liegen. Daher entschied die Gemeinde Starnberg, einen Teil ihres Guthabens von der Sparkasse abzuziehen. Sie hätte auf 19 der insgesamt angelegten 27 Mio. € Strafzinsen zahlen müssen, was jährliche Kosten von ca. 80.000 € verursacht hätte. Die Stadt Ebersberg fürchtet Kosten von jährlich 12.000 € und will daher ebenfalls Guthaben auf andere Banken umschichten.[13]
  • Schon Seit dem Sommer 2016 verlangt die Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen (im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gelegen) "Strafzinsen",[14] die nach einem neueren Bericht bei 0,4% jährlich liegen, wobei jedoch kleineren Gemeinden ein "Sockelfreibetrag" von 500 000 Euro eingeräumt wird. Welche Bedingungen der Gemeinde Bad Tölz eingeräumt werden, will die Bank nicht sagen; nach Angaben der Stadt selbst gibt sie im Jahr 2017 rund 17.000 € für Strafzinsen aus.[15]
  • Auch für weitere Gemeinden in diesem Landkreis sind Strafzinsen ein Problem. Geretsried zahlt diese 2017 in einem „niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich“, Wolfratshausen spricht von „einem Batzen Geld“, Gaißach zahlt im gleichen Jahr etwa 1.000 €, nachdem für einen Teil der Rücklagen alternative Anlagemodelle gefunden wurden. Lenggries konnte 2016 Strafzinsen weitgehend vermeiden, schließt diese für 2017 aber nicht aus. Kochel am See jongliert mit seinen Geldern zwischen mehreren Konten und versucht die Rücklagen zurückzufahren, die Strafzinsen dürften 2017 unter 1.000 € bleiben. Bad Heilbrunn investiert derzeit und erwartet daher momentan keine Probleme, auch weil Gelder auf mehrere Konten verteilt wurden; sofern aber Mittel durch Grundstücksverkäufe in die Stadtkasse zurückfließen, können Strafzinsen fällig werden.[16]
  • Seit Jahresbeginn 2017 fordert auch die Raiffeisenbank Isar-Loisachtal Strafzinsen. Sie erlaubt Firmen und Kommunen maximal zwei Konten mit einem Freibetrag von jeweils 200 000 Euro. Für alles, was darüber liegt, wird ein Zins von 0,4 Prozent pro Jahr fällig.[17]
  • Verwahrentgelte fordern seit Anfang 2017 auch die Kreissparkasse Augsburg und die Sparkasse Allgäu[18] sowie die Sparkassen Augsburg und Miltenberg. Die davon betroffene Stadt Kempten (Allgäu) erwägt, auf andere Banken auszuweichen, um Kosten von bis zu 50.000 € jährlich zu vermeiden.[19]
  • Seitdem die Sparkasse Fürstenfeldbruck unter bestimmten Voraussetzungen Verwahrentgelte erhebt, sind Kommunen des Landkreises dazu übergegangen, ihre Einlagen umzuschichten und z.B. auf mehrere Konten zu verteilen.[20]
  • Mitte des Jahres 2017 kündigte die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen an, auch von Kommunen - wie zuvor schon von kommerziellen Anleger/inne/n - ab einem Freibetrag von 750.000 € ein Verwahrentgelt zu verlangen. Davon betroffen sind u.a. die Gemeinden Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen.[21]
  • Im Jahr 2018 musst die Große Kreisstadt Freising laut Süddeutscher Zeitung[22] aufgrund ihrer Rücklagen eine Summe "im sechsstelligen Eurobereich" zahlen.
  • Die Gemeinde Hallbergmoos im Landkreis Freising wandte 2018 nach derselben Quelle rund 70.000 € für Verwahrentgelte auf. Ebenfalls betroffen ist der Landkreis selbst sowie der Abwasserzweckverband Freising-Süd.
  • Um Verwahrentgelte zu vermeiden, deponierte die Gemeinde Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck) am 21. Dezember 2021 1 Mio. € Bargeld in zwei Schließfächern der VR Bank Fürstenfeldbruck. Nach eigenen Angaben sparte die Gemeinde dadurch "Verwahrentgelte in Höhe von 10 000 Euro pro Jahr (0,5 Prozent aus zwei Millionen Euro)". die Schließfachgebühren waren nur ca. halb so hoch, nämlich 5.200 €. Dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband fiel der Betrag bei einer Kassenprüfung auf; er sah darin eine Geldanlage, die der Gemeinderat hätte genehmigen müssen. Die Verwaltung holte sich die Genehmigung vom Gemeinderat nachträglich und leerte die Schließfächer Anfang August 2022 wieder.[23]

Brandenburg[Bearbeiten]

  • Seit dem 1. August 2017 erhebt die Sparkasse Oder-Spree bei Einlagen von über 500.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,4%. Auch bei der Deutschen Kreditbank (DKB) müssen Kommunen Negativzinsen auf Einlagen "ab einem mittleren einstelligen Millionenbetrag" zahlen. Dies trifft z.B. den an Berlin angrenzenden Landkreis Oder-Spree, der mit jährlichen Kosten von 60.000-70.000 € rechnet, sowie die Gemeinden Woltersdorf, Schöneiche, Grünheide und Erkner. Letztere erwartet jährliche Kosten von 7.000-8.000 €.

Rheinland-Pfalz[Bearbeiten]

  • Nach dem unverhofften Geldsegen aufgrund des wirtschaftlichen Erfolgs der Firma BionTech[24] - die Stadt nahm allein 2021 über 1 Mrd. € Gewerbesteuer ein - erwartet Mainz "einen hohen sechsstelligen Betrag" an Strafzinsen. Zwar hat die Stadt zugleich noch Kassenkredite, doch kann sie diese wegen unterschiedlicher Fristen nicht zeitgleich zurückzahlen, so dass für begrenzte Zeit hohe Beträge auf den Konten der Stadt liegen.[25]

Sachsen[Bearbeiten]

  • Kommunen im Landkreis Zwickau müssen bei der Sparkasse Zwickau ab 1. Februar 2017 auf Guthaben über 250.000 Euro ein "Verwahrentgelt" in Höhe von 0,4% jährlich bezahlen.[26]
  • Die Sparkasse Leipzig erhebt seit Anfang 2017 auch von Kommunen Verwahrentgelte für Guthaben. Daher plant die Stadt Leipzig, einen Teil ihrer Einlagen bei anderen Banken unterzubringen.[27] Dasselbe gilt für den Landkreis Leipzig sowie die Kreisstadt Borna.[28]
  • Die Sparkasse Muldental zog Anfang April 2017 nach und erhebt seitdem ebenfalls 0,4% Strafzinsen auf Guthaben über 500.000 €. Die Stadt Grimma reagierte darauf, indem sie einige Konten bei der Sparkasse kündigte und einen Teil ihrer Liquidität jetzt bei anderen Banken unterbringt. Auch die Gemeinde Borsdorf sowie der Abwasserzweckverband Parthe reagierten mit einer Umstellung ihres Liquiditätsmanagements.[29]
  • Die Erzgebirgssparkasse führt zum 01. Mai 2017 Strafzinsen in Höhe von 0,4% jährlich ein für kommunale Girokonten ab 500.000 € Guthaben sowie kommunale Tagesgeldkonten und alle Geschäftskonten ab 100.000 € Guthaben. Daraufhin prüfen die Große Kreisstadt Aue sowie Marienberg Gegenmaßnahmen, z. B. den Transfer von Geldern auf andere Geldinstitute. Die ebenfalls betroffene Große Kreisstadt Schwarzenberg verzichtet jedoch auf solche Maßnahmen.[30]
  • Chemnitz hat 2020 für seine Guthaben 43.000 € Strafzinsen gezahlt und rechnet für 2021 mit fast 130.000 €. In Dresden fallen deutlich kleinere Zahlungen an, dort geht es um gut 4.000 bzw. gut 11.000 €.[31]

Sachsen-Anhalt[Bearbeiten]

In Sachsen-Anhalt geht es um eher geringe Beträge. Halle zahlte 2020 ca. 7.000 €, 2021 werden es voraussichtlich 10.000 €. Magdeburg erwartet 2021 Belastungen von bis zu 5.000 €, Lützen von knapp 6.000 €.[32]

Schleswig-Holstein[Bearbeiten]

Nach einer dpa-Umfrage von Anfang März 2017 erheben auch einige Sparkassen in Schleswig-Holstein Verwahrentgelte für Guthaben von Kommunen, sofern diese die Freigrenzen von 500.000 oder 1 Mio. € überschreiten; dies galt damals noch nicht für die Förde-Sparkasse in Kiel, die erst 2021 nachzog.[33]

Thüringen[Bearbeiten]

Seit dem 01.09.2017 fordert die Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt von Kommunen einen Strafzins von 0,4% jährlich auf Einlagen über 250.000 Euro. Betroffen sind u.a. der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der Gewährsträger der Sparkasse, sowie die Gemeinden Saalfeld und Rudolstadt - letztere will sich ggf. "nach anderen Anbietern umsehen". Unterdessen entschied die Volksbank eG Gera Jena Rudolstadt, bei "organisch gewachsenen Kundenbeziehungen" auf Negativzinsen zu verzichten; für Neukunden gilt dies jedoch nicht.[34]

Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund erwartete im Sommer 2017, dass bis Oktober 2017 nahezu alle Banken in Thüringen einen Negativzins auf Bankguthaben erheben werden, die gleiche Erwartung äußert der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen.[35] Auch in Thüringen können verschuldete Kommunen von Negativzinsen profitieren; dies gilt z.B. für den Landkreis Nordhausen, der einen Kassenkredit über 28 Mio. € aufgenommen hat.[36]

Im November 2020 beantwortete die Landesregierung zu diesem Thema eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Danach mussten in den Jahren 2018 und 2019 einige Kommunen in Thüringen Verwahrentgelte zahlen. Dies kann auch "arme" Kommunen treffen, da auch diese gelegentlich Liquidität vorhalten oder Investitionsmittel "zwischenlagern" müssen. So zahlte Erfurt im Jahr 2018 Verwahrentgelte in Höhe von ca. 116.000 €, 2019 von 59.000 € für Einlagen von rund 6,3 bzw. 9,0 Mio. € (für jeweils unterschiedliche Zeiträume). Der Landkreis Altenburger Land zahlte in diesen beiden Jahren rund 37.000 bzw. 32.000 €. Auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, im Saale-Holzland-Kreis und im Saale-Orla-Kreis wurden Verwahrentgelte von mehr als 10.000 € fällig.[37] Eine Recherche des mdr ergab, dass Erfurt hohe Strafzinsen zahlt: Hier waren 2019 rund 59.000 € fällig, im Jahr 2020 kaum mehr, für 2021 rechnet die Stadt mit mindestens 100.000 €. In Jena geht es um deutlich geringere Beträge (2020 unter 10.000 €, 2021 ca. 20.000 €), Gera ist praktisch nicht betroffen.[38]

2022: Ende der Verwahrentgelte?[Bearbeiten]

In der ersten Jahreshälfte 2022 verdichten sich die Anzeichen, dass ein Ende der Verwahrentgelte in Sicht ist. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Inflation und der geänderten Zinspolitik in den USA wird erwartet, dass auch in Europa zur Jahresmitte der Einlagezins für die Banken wieder steigt und damit auch die "Strafzinsen" für Anleger nicht mehr lange Bestand haben. Der ersten Schritt macht zum Juli 2022 die ING; sie verzehnfacht den Freibetrag, so dass jetzt erst ab einer Anlage über 500.000 € Strafzinsen fällig werden. Das erhöht den Druck auf andere Banken, nachzuziehen. Dies kündigten bereits wenige Tage später die Oldenburgische Landesbank und einige Tage darauf die Hamburger Sparkasse an, während andere Sparkassen und Volksbanken noch abwarten wollten.[39] Inzwischen steht fest, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Juli 2022 die Phase der Negativzinsen beenden wird.[40]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Vgl. Wirtschaftsdienst, Nominelle Negativzinsen, aus: Heft 2/2015
  2. Stuttgarter Nachrichten, Strafzinsen erreichen Kommunen, 13.02.2017
  3. Vgl. FAZ, Negative Zinsen für Privatkunden, 19.03.2017
  4. Landgericht Tübingen, Urteil vom 26.1.2018, 4 O 187/17
  5. Zur Begründung und zur kommunalen Kritik daran siehe Ariane Mohl, Privatbanken planen Ende des vollen Einlagenschutzes für Kommunen, in: Der neue Kämmerer, 20.02.2017
  6. Handelsblatt, Furcht vor Liquiditätsschwemme durch Kommunen, 21.03.2017
  7. Süddeutsche Zeitung, Negativzinsen belasten jetzt auch die Städte, 07.02.2017
  8. SWR, Kommunen zahlen hohe Strafzinsen, 15.04.2018; Badische Zeitung, Strafzinsen erreichen die Kommunen im Südwesten – auch Freiburg, 15.04.2018
  9. SWP.de: Kommunen müssen Strafzinsen zahlen: Kritik, 30.05.2019
  10. Badische Neueste Nachrichten, Mit Negativzinsen Geld verdienen: Karlsruhe schaffts – Pforzheim und Rastatt zahlen Strafzinsen, 08.03.2020
  11. Donaukurier, Geld fürs Geld zahlen, 14.12.2016
  12. Donaukurier, Wenn Geld den Banken lästig wird, 20.12.2016
  13. Süddeutsche Zeitung, Kommunen müssen Strafzinsen zahlen, 23.01.2017Süddeutsche Zeitung, Negativzinsen belasten jetzt auch die Städte, 07.02.2017
  14. Merkur, Strafzins für Kommunen: „Wir jonglieren jeden Tag“, 08.02.2017
  15. Merkur, „Ein Batzen Geld“ für Strafzinsen, 22.09.2017
  16. Merkur, „Ein Batzen Geld“ für Strafzinsen, 22.09.2017
  17. Merkur, Strafzins für Kommunen: „Wir jonglieren jeden Tag“, 08.02.2017
  18. BR, Immer mehr Banken verlangen "Verwahrentgelt", 27.01.2017
  19. Süddeutsche Zeitung, Negativzinsen belasten jetzt auch die Städte, 07.02.2017
  20. Süddeutsche Zeitung; 30 Millionen Euro umgeschichtet, 19.02.2017
  21. Südwest Presse, Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen verlangt Strafzinsen von Städten und Gemeinden, 03.06.2017
  22. SZ, Die Last mit den Rücklagen, 21.12.2018
  23. Merkur, Rathaus bunkert zwei Millionen Euro Bargeld in Schließfach – Gemeinderat weiß nichts davon, 06.11.2022
  24. Siehe dazu den Abschnitt Finanzhilfen in der Corona-Krise (Rheinland-Pfalz)#2021: Sondereffekt in Mainz im Artikel Finanzhilfen in der Corona-Krise (Rheinland-Pfalz)
  25. SWR, Mainz rechnet mit hunderttausenden Euro Strafzinsen, 19.01.2022
  26. Freie Presse, Kommunen fangen an zu rechnen, 20.01.2017
  27. Süddeutsche Zeitung, Negativzinsen belasten jetzt auch die Städte, 07.02.2017
  28. Leipziger Volkszeitung: Kommunen schützen sich vor Strafzinsen, 11.04.2017
  29. Leipziger Volkszeitung: Kommunen schützen sich vor Strafzinsen, 11.04.2017
  30. Freie Presse: Strafzins: Kommunen bringen Geld in Sicherheit, 23.02. 2017; Freie Presse: Kommunen umgehen Strafzinsen, 11.05.2017
  31. mdr, Kommunen zahlen Zehntausende Euro an Strafzinsen, 14.07.2021
  32. mdr, Kommunen zahlen Zehntausende Euro an Strafzinsen, 14.07.2021
  33. Welt/N24: Strafzinsen für Kommunen, 06.03.2017
  34. Ostthüringer Zeitung: Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt will Strafzinsen von Kommunen, 25.07.2017; siehe auch die Erläuterung dieses Vorgehens durch Martin Bayer, Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse, in: Ostthüringer Zeitung, Sparkassenchef verteidigt Strafzins gegen Kommunen, 27.07.2017
  35. MDR Thüringen, Banken bitten Thüringer Kommunen zur Kasse, 27.07.2017
  36. siehe vorangegangene Fußnote
  37. Landtag Thüringen, Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2123 vom 12.11.2020 (pdf-Format, 3 Seiten); Siehe auch Zeit, Auch arme Kommunen müssen teilweise Strafzinsen zahlen, 25.12.2020
  38. mdr, Kommunen zahlen Zehntausende Euro an Strafzinsen, 14.07.2021
  39. t-online, Schaffen nun alle Sparkassen und Banken ihre Strafzinsen ab?, 10.05.2022; focus, Der Zins kommt zurück - bei Sparkassen, Volksbanken und Co. allerdings erst später, 15.05.2022; focus: Bei Leitzinserhöhung: Haspa-Chef Vogelsang kündigt Ende der Negativzinsen an, 09.06.2022
  40. Zeit, EZB beendet Anleihekäufe und bereitet Zinswende vor, 09.06.2022; FAZ: EZB kündigt zwei Zinserhöhungen an, 09.06.2022

Siehe auch[Bearbeiten]

  • Für Kommunen, die kurzfristige Kredite benötigen, kann die Möglichkeit entstehen, durch Negativzinsen ein wenig Geld damit zu verdienen.
  • Interkommunale Kredite können eine Möglichkeit sein, Verwahrentgelte zu umgehen.