Der RGRE unterscheidet folgende Typen von kommunalen Auslandsbeziehungen:
Die Kategorien sind nicht trennscharf. Die verbindliche schriftliche Form der Partnerschaften und Freundschaften kann neben förmlichen Verträgen auch aus Kooperationsvereinbarungen, Projektverträgen, Chartas, gemeinsamen Erklärungen oder Ratsbeschlüssen bestehen. Zum Teil werden in regelmäßigen Abständen Memoranden über die Schwerpunkte und Aktionspläne der Zusammenarbeit vereinbart. Andere Städte schließen zeitlich begrenzte Vereinbarungen über «Projektpartnerschaften» ab, weil sie die Verbindlichkeit und den finanziellen und politischen Aufwand klassischer Städtepartnerschaften scheuen. Wenn die Zusammenarbeit stärker durch zivilgesellschaftliche Vereine etc. bestimmt wird, werden häufig Kommunalpolitik und Stadtverwaltungen nur am Rande durch förmliche Vereinbarungen einbezogen.