Verbundmasse

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Als Verbundmasse wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs der Anteil der Steuereinnahmen des Landes bezeichnet, der für Zuweisungen an die Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Die Bezeichnung folgt aus dem Begriff "Steuerverbund". Zur Verbundmasse können andere Mittel (weitere Landesmittel, Finanzausgleichsumlage) hinzukommen; so entsteht die Finanzausgleichsmasse. Die Gemeinden können zusätzlich auch Mittel außerhalb der Finanzausgleichsmasse vom Land erhalten.

In einigen Bundesländern wird abweichend hiervon die Gesamtheit der Mittel, auf die die Verbundquote angewendet wird (Verbundgrundlagen), als "Verbundmasse" bezeichnet.

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]