Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und Vergabe aller öffentlichen Aufträge, ausgenommen die in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelten Bauleistungen und für einige freiberuflich zu erbringende Leistungen, wie z. B. Architekturaufträge.
Die VOL gliedert sich in zwei Teile:
Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" beinhalten die Basisparagraphen für Ausschreibungen nach deutschem Recht, die sogenannten a-Paragraphen für Ausschreibungen nach europäischem Recht und die b-Paragraphen, in denen die Ausschreibungen nach europäischem Recht für bestimmte Sektoren geregelt sind.
Die VOL/A unterscheidet zwischen drei Vergabearten:
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ geben die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern vor.
VOL in der wikipedia