Persönliche Werkzeuge

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen

Aus KommunalWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ist ein Regelwerk für die Ausschreibung und Vergabe freiberuflicher Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen erbracht werden. Sie zielt überwiegend auf Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren. Hierfür gilt ein Schwellenwert aufgrund einer einer EU-Verordnung, ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss, und Grenzen, von denen an losweise Vergaben erfolgen können, d. h. Auftragsvergaben für Teilbereiche eines größeren Projektes.

Bei den Ausschreibungen freiberuflicher Leistungen kommt in der Regel das Verhandlungsverfahren zur Anwendung, unterhalb der Grenzwerte können sie freihändig, d. h. ohne formales Angebotseinholverfahren vergeben werden.

[Bearbeiten] Weblinks

Die VOF im Wortlaut

VOF in der wikipedia

Umsetzung: spreebytes.net