Vertrag von Lissabon

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Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag bzw. -Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde und am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Der Vertrag von Lissabon reformierte den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), der den neuen Namen "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEU-Vertrag) erhielt.

Kommunalpolitische Bedeutung[Bearbeiten]

Im Vertrag von Lissabon wurde erstmals das europäische Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben, wonach die EU nur dort durch Rechtssetzung tätig werden soll, wo dies nicht bereits durch die nationalen, regionalen oder kommunalen Ebenen ausreichend geleistet wird.

Für die Kommunen – insb. in Deutschland, wo sie Verfassungsrang haben – ist weiterhn Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV wichtig; er lautet: „Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.“

Damit werden die Kommunalverfassungen der Mitgliedstaaten in den Europäischen Verträgen erstmals ausdrücklich anerkannt und die Rechte der kommunalen Ebene in der EU gestärkt.

Siehe auch[Bearbeiten]

Vertrag von Lissabon in der wikipedia