Volkszählung

Aus KommunalWiki

Mitmachen.png
Diese Seite ist möglicherweise veraltet. Hilf mit sie zu aktualisieren! Anschließend kannst du diesen Baustein entfernen.

Beachte hierzu bitte die Hinweise auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!

Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2003

Bei einer Volkszählung werden zu einem bestimmten Stichtag demografische Daten in Form von Befragungen gesammelt, aufbereitet und veröffentlicht. Dazu zählen die Zahl, die Alters-, Geschlechts- und Berufsstruktur, die Ausbildung und die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung sowie die Formen des Zusammenlebens der Personen in Haushalten. Untersuchungseinheit der Volkszählung sind Haushalte und Einzelpersonen. Untersuchungsgegenstand der Volkszählung ist die Wohnbevölkerung bzw. die Bevölkerung mit ständigem Wohnsitz in dem Land, das die Zählung durchführt.

Volkszählungen sind die statistische Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen sowie für wissenschaftliche Untersuchungen. Aus kommunaler Sicht hängt zum Beispiel von der amtlichen Einwohnerzahl der kommunale Finanzausgleich und die Berechnung der Sitze in den kommunalen Vertretungskörperschaften ab, Ergebnisse über Pendlerströme und die regionale Verteilung der Arbeitsstätten fließen in die Verkehrsplanung ein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erbrachte die Volkszählung von 1987 zum Beispiel 133.000 EinwohnerInnen mehr in Berlin und fast 90.000 weniger in München, und die Summe der Berichtigungen im kommunalen Finanzausgleich der Städte mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen hätte sich auf etwa 700 Mio. DM belaufen.

Ob dies der einzige Weg der sicherlich sinnvollen Daten-Aktualisierung ist, wurde von dieser Seite allerdings lange nicht hinterfragt, Statistiker und Politik kamen um diese Auseinandersetzung im Streit um die geplante Volkszählung von 1983 jedoch nicht umhin. Die Kritik an breitestem Datenabgleich führte zu einer großen Boykott-Bewegung und dem Volkszählungsurteil von 1983. Das Bundesverfassungsgericht definierte darin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stoppte die Volkszählung. Sie fand 1987 statt und ist die letzte in der „alten“ Bundesrepublik Deutschland; die letzte Volkszählung in der DDR war 1981. Die Kosten der West-Zählung beliefen sich für Bund, Länder und Gemeinden auf ca. eine Milliarde DM. Vor allem wegen der erforderlichen flächendeckenden Begehung durch ZählerInnen (1987 waren 500.000 ZählerInnen im Einsatz), Erinnerungsaktionen und der Erfassung sind herkömmliche Volkszählungen aufwändig.

Die Ergebnisse einer Volkszählung können in begrenztem Umfang im Mikrozensus fortgeschrieben werden. Die Vereinten Nationen empfehlen, alle zehn Jahre Volkszählungen durchzuführen. Aus Kosten- und Akzeptanzgründen kommt eine traditionelle Volkszählung nicht mehr in Betracht, stattdessen wird mit einer registergestützten Volkszählung statistisches Neuland betreten.

Siehe auch[Bearbeiten]