Vorentscheider oder "Faktische Entscheidungsprozesse in der Kommune"

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Die faktischen Entscheidungsprozesse in der Kommunalpolitik sind oft durch Herrschaftsverhältnisse und Prozeduren gekennzeichnet, die den Normen der Demokratie und der Gewaltenteilung widersprechen. Eine Schlüsselrolle haben dabei die sog. "Vorentscheider".

Der Ablauf eines kommunalen Entscheidungsprozesses tritt kaum in seiner Reinform auf: Problem – Vorlage – Beschluss. Vielmehr bestehen in der Praxis zwischen führenden Personen vielfältige informelle Beziehungen. Diese "Vorentscheider" sind nicht nur Bürgermeister und Verwaltungschef, sondern auch Fraktions- und Ausschussvorsitzende, Dezernenten und Amtsleiter, Verbands- und ähnliche Funktionäre sowie Experten auf bestimmten Sachgebieten (z.B. Architekten).

Diese Gruppe übt wie in einer Oligarchie Herrschaft aus. Sie schließt bestimmte Gruppen und Personen vom politischen Einfluss aus. Sie schirmt die Vorbereitungen solange ab, bis ein Konzept der öffentlichen Kritik standhalten kann. Das passiert in Großstädten strukturell nicht anders als in kleinen Dörfern. Die Struktur dieses informellen kommunalen Entscheidungsprozesses scheint auch vom Typ der Gemeindeverfassung weitgehend unabhängig zu sein.

Die Vorentscheider verfügen über eine zentrale Stellung im Informationsfluss, über Zeit, soziale Techniken, Informationen, nützliche berufliche Kenntnisse. Ihre informelle Struktur verfestigt sich im Laufe der Zeit zu Klientelbeziehungen: Ressortegoismus deckt sich mit gruppenegoistischen Interessen.

Diese Praxis illustriert ein faktisches Strukturelement der Kommunalpolitik: Die relevanten, zu Entscheidungen führenden Debatten werden nicht-öffentlich geführt. Die politischen Weichenstellungen, der Fahrplan werden jedoch nicht nur nichtöffentlich in den zuständigen Gremien, sondern "im Geheimen", im Fraktionsvorstand, in der Partei jeweils mit den VertreterInnen der Verwaltung "abgekaspert", und man kann hinterher überhaupt nicht mehr unterscheiden, was der originäre Anteil der Verwaltung und was Parteipolitik ist.

Eine Zuspitzung ist in Städten mit langjähriger Mehrheit einer Partei zu beobachten: Dort werden auch Verwaltungsbeamte vorab in ihrer Tätigkeit unterdrückt, und zwar von Gremien, die nach der Gemeindeordnung überhaupt nichts zu sagen haben. Oft ist die Verwaltung schon vorher "auf Linie", und wenn etwas in den Ausschuss oder Rat kommt, in denen eigentlich zu entscheiden wäre, gibt es nichts mehr zu entscheiden. Die Verwaltung muss so tun, als sei ihre Meinung, was auf dem Tisch liegt. "Herr Stadtrat R. legt Wert darauf, dass den Arbeitsaufträgen der XY-Planungsfraktion umgehend nachgegangen wird." Diese Mitteilung war protokolliert in einem verwaltungsinternen Papier, das eines Tages morgens kursierte, als nachmittags der zuständige Ausschuss das erste Mal über diese Angelegenheit reden sollte. Damit wird die gesamte Ausschuss- und Gremienarbeit ad absurdum geführt. Im Grunde kommt die Mehrheitspartei ihrer Verpflichtung nicht nach, gegenüber der Öffentlichkeit ihre politische Auffassung zu zeigen. Wenn nötig, kann sie immer so tun, als sei das Präsentierte Verwaltungsmeinung, die von der Partei nur unterstützt wird. Folge davon ist, dass man die Partei überhaupt nicht mehr politisch verantwortlich machen kann. Wenn das, was beschlossen wird, schief geht, ist es immer die Verwaltung gewesen, oder die Partei kann sich sogar schützend vor die Verwaltung stellen gegen die angeblich unsachlichen Angriffe von z. B. GRÜNER Seite. Mit politischer Courage könnten die Auseinandersetzungen viel rationaler und demokratischer laufen. Dann würde ein gewählter Verwaltungsbeamter seine fachliche Meinung sagen und Vertreter der Fraktionen auffordern, andere Positionen ins öffentliche Verfahren einzubringen, um sie dann zu diskutieren.

Andersherum funktioniert es natürlich auch. Eine vom Parteieinfluss relativ unabhängige oder zur Mehrheit politisch konträr stehende Verwaltung geht mit Vorlagen und Papieren in die Sitzung, die bei "vernünftiger" Würdigung nur eine "vernünftige" Entscheidung zulassen. So kommt es denn auch, und hinterher freut sich der Amtsleiter, dass das gewünschte Ergebnis zustande gekommen ist: Die Berichterstattung ist oft nicht ehrlich, das Vorbereiten der Sitzung bestand darin, Unterlagen zu frisieren und auszudünnen, nur das in die Vorlage zu geben, was die gewünschte Entscheidung stützt. Misstrauen und Verweigerung der Verwaltung geschehen nicht unbedingt aus einem politischen Interesse heraus, oft genügen Motive wie Pragmatismus, Einfachheit, reibungsloser Verwaltungsablauf usw., woraus sich schon vor langer Zeit die "ehernen Verwaltungsgrundsätze" destillieren ließen: "Das haben wir schon immer so gemacht. Wo kämen wir denn hin, wenn... Da könnte ja jeder kommen" usw.

Literatur[Bearbeiten]

  • Naßmacher, H./ Naßmacher, K.-H.: Kommunalpolitik in Deutschland, Opladen 1999 (insbesondere den Abschnitt "Kommunaler Entscheidungsprozeß", S. 307 ff.).
  • Wollmann, H./ Roth, R.: Kommunalpolitik. Politisches Handeln in den Gemeinden, Bonn 1998.

Erstellt von: AKP-Redaktion