Was hat das TTIP mit den Kommunen zu tun?

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Bei vielen kommunalen Akteur_innen ist unstrittig, dass das Transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen TTIP Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in den jeweiligen Ländern haben wird. Wie diese genau aussehen werden ist allerdings offen. Der folgende Beitrag versucht einige Hinweise zu geben, welche Auswirkungen dies sein könnten.

Städte und Gemeinden sind betroffen[Bearbeiten]

Bei den Verhandlungen zwischen der EU und der USA um das Transnationale Investitions- und Freihandelsabkommen (TTIP) geht es nicht nur um Warenhandel, sondern in nicht geringem Umfang um den Handel mit Dienstleitungen (Die Freihandelsfalle, 14). Nicht nur um Dienstleistungen, die von Privatpersonen oder Unternehmen erbracht und in Anspruch genommen werden, sondern auch um öffentliche Dienstleistungen. Für viele öffentliche Dienstleistungen sind in Deutschland die Kommunen zuständig. Sie erstellt diese entweder selbst oder geben ihre Erstellung bei privaten oder halböffentlichen Unternehmen in Auftrag (Global denken – lokal handeln, 18). Daher liegt es nahe, dass Städte und Gemeinden von TTIP betroffen sein werden, und zwar in dreierlei Hinsicht.

  1. Das TTIP wird Einfluss darauf haben, welche Dienstleistungen zukünftig noch von Städten und Gemeinden selbst erstellt werden dürfen.
  2. Welche Dienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden müssen und unter welchen Bedingungen dies zu erfolgen hat, wird auch von den Regelungen dazu im TTIP abhängen.
  3. Die Investitionsschutzregelungen des TTIP werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen.

Die letztgenannte Befürchtung wurde im Dezember 2015 auch von der Bundesregierung bestätigt. Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke führte der Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) Presseberichten zufolge aus, dass in Investor-Staat-Schiedsverfahren nur Staaten verklagt werden können. Welche Ebene am Ende die Kosten für den Schadensersatz trägt, richte sich nach nationalen Gesetzen. In Deutschland regelt diese Frage das Grundgesetz: "Die interne Lastenverteilung richtet sich nach Art. 104a Abs. 6 Grundgesetz und dem Lastentragungsgesetz", so Beckmeyer. Demnach "tragen Bund und Länder die Lasten einer Verletzung" von völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. "Ob und wieweit die Länder ihrerseits Regress bei Kommunen nehmen können, die völkerrechtswidrige Maßnahmen zu verantworten haben, richtet sich nach dem Landesrecht", schreibt Beckmeyer weiter. Demnach können also auch Kommunen zur Kasse gebeten werden.[1]

Das TTIP als Brechstange für weitere Privatisierungen bei den Kommunen[Bearbeiten]

In seiner Stellungnahme zum TTIP vom November 2013 bringt der Bayerische Städtetag seine Sorge zum Ausdruck, dass mit dem TTIP der Privatisierungsdruck auf Städte und Gemeinde zunehmen wird. Wie kommt er darauf? Beim TTIP werden so genannte Negativlisten verhandelt, auf denen unter anderem Dienstleistungen bzw. Regelungen zu ihnen aufgelistet sind. Alle Dienstleistungen, die auf diesen Listen stehen, werden nicht dem Markt geöffnet. Für alle Dienstleistungen, die nicht auf ihnen stehen, muss freier Marktzugang gewährleistet werden. Die Negativliste besteht aus zwei Teilen. Im Anhang I werden bereits bestehende Maßnahmen aufgelistet (Gesetze oder Verwaltungspraxis), die zukünftig gegen das Abkommen verstoßen würden, aber beibehalten werden dürfen. Alle Maßnahmen, die nicht aufgelistet sind, aber gegen das Abkommen verstoßen, müssen abgeschafft werden. Im Anhang II werden sowohl bestehende wie zukünftige Regelungen aufgenommen. Alle Dienstleistungen, die nicht auf dieser Liste stehen, müssen dann liberalisiert werden. Die EU hat in ihrem Verhandlungsmandat definiert, dass nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Justiz, Polizei, Strafvollzug u.ä. von der Liberalisierung ausgeklammert werden sollen, nicht aber Bildung, Kultur, Wasser und Abwasser. In einem vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) beauftragten Gutachten wird dazu für den Wasserbereich festgestellt, dass damit nationale oder lokale Einschränkungen, die Wasserversorgungen nur über öffentliche Unternehmen erstellen zu lassen, nicht mehr zulässig wären. Damit würde die Privatisierung der Wasserversorgung, um die es in der Vergangenheit in der Bundesrepublik eine breit geführte öffentliche Debatte gegeben hat und die von der Bevölkerung abgelehnt wird, durch die Hintertür erzwungen.[2]

Ausschreibungspflichten und die Ökonomisierung des kommunalen Handels[Bearbeiten]

Wenn eine Kommune ihre Schulen sanieren will, darf sie sich nicht einfach auf dem Markt umsehen und dann eine Firma mit der Sanierung der Schule beauftragen weil diese am Ort ansässig ist, besonders ökologisch arbeitet, die örtlichen Sportvereine unterstützt oder Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Kommunen müssen über ein Ausschreibungsverfahren bekannt geben, dass sie die Sanierung einer Schule beabsichtigen und den Auftrag dann an das Unternehmen geben, dass ihnen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Andere soziale oder ökologische Aspekte dürfen in der Regel keine Rolle spielen. Nun ist dies bei der Sanierung einer Schule vielleicht ärgerlich aber nicht so kritisch. Ganz anders sieht es aus, wenn beispielweise kulturelle Leistungen (Theater), Bildungsleistungen (Volkshochschule, Hausaufgabenbetreuung) oder Leistungen der Jugendhilfe (Wohngruppen) ausgeschrieben werden müssen und an denjenigen Anbieter gehen, der das günstigste Angebot abgibt. Mit dem TTIP, so befürchten viele Vertreter_innen von Städten und Gemeinden, wird sich dieser Zwang zur Ausschreibung auf viel mehr öffentliche Dienstleistungen als bisher ausweiten. Wenn ein Verein ein kommunales Kino betreibt und dafür Zuschüsse der Kommune erhält, könnte diese gezwungen werden, dies als öffentlichen Auftrag auszuschreiben. Sie müssen dann allein nach wirtschaftliche Kriterien und ohne Berücksichtigung von sozialen, lokalen, kulturellen oder sonstigen Fragen, den Auftrage an das Unternehmen vergeben, das das wirtschaftlichste Angebot vorlegt.

Diese Entwicklung ist nicht neu. Seit gut 30 Jahren wird die Forderung nach immer weiterer Ökonomisierung kommunalen Handelns wieder und wieder erhoben. Die EU hat mit ihrer Wettbewerbspolitik in den letzten Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Forderung in Richtlinien gegossen wurde und die deutschen Bundesregierungen sowie die Landesregierungen haben ihren Anteil dazu beigetragen, dass daraus Recht wurde, das die kommunale Handlungsfreiheit immer weiter eingeschränkt hat. Mit TTIP wird dieser Trend nochmals deutlich verstärkt und vor allem unumkehrbar gemacht. Denn was im TTIP einmal vertraglich vereinbart ist, ist nahezu nicht rückholbar.

Buy American[Bearbeiten]

In der Diskussion um das TTIP wird in Deutschland oft so getan, als wäre das Abkommen in erster Linie der Versuch amerikanischer Konzerne, ihre Chancen auf dem europäischen Markt zu verbessern. Übersehen wird dabei, dass Konzernen mit Sitz in europäischen Ländern ein genauso großes Interesse am Abkommen haben, weil sie ihrerseits auf den amerikanischen Markt wollen. Worin sie sich unterscheiden, sind die Branchen und Marktsegmente, die sie in den Blick nehmen. Bei den kommunalen Dienstleistungen gelten beispielweise die amerikanischen Märkte als stärker politisch reguliert und gegen Wettbewerb abgeschlossen. Europäische Dienstleistungskonzerne möchten die in den USA übliche „Buy-American-Regelungen“ durch TTIP beseitigen. Diese Regelungen sehen vor, dass bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen US-Betriebe bevorzugt werden. Eine Regelung, die europäischem Wettbewerbsrecht widersprechen würde.

TTIP und Investitionsschutz[Bearbeiten]

Mit dem TTIP sollen Investoren vor direkter oder indirekter Enteignung geschützt werden. Was soll das mit Städten und Gemeinden zu tun haben? Plant etwa eine Kommune die lokale Niederlassung der Deutschen Bank zu beschlagnahmen? Ganz sicher nicht. Trotzdem werden die Vertragsvereinbarungen zum Investorenschutz Auswirkungen auf den politischen Handlungsspielraum von Kommunen haben. Verschärft sie beispielweise Umweltauflagen und macht damit eine Fabrik in ihrem Gemeindegebiet unrentabel, die ohne die Auflagen satte Profite eingefahren hätte, kann der Investor dies als indirekte Enteignung interpretieren. Er hat Kapital in eine Anlage gesteckt, die erst durch die Umweltauflagen ihre Profitabilität verliert, und kann die Entwertung von investiertem Kapital vor ein Schiedsgericht bringen und von der Kommune Schadensersatz fordern. Diese Schiedsgerichte sind keine ordentlichen Gerichte, in denen Richter_innen im Rahmen bestehender Gesetze Recht sprechen, sondern geheim tagende Gremien, in denen Deals aushandeln werden. Wer so etwas für undenkbar hält, sei auf das Verfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik verwiesen, in dem der Konzern vom deutschen Staat 3,7 Milliarden Schadensersatz verlangt, weil er die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vorzeitig abschalten lässt (Freihandel Projekt der Mächtigen, 18). Diese Art Investorenschutz wird dazu führen, dass sich eine Kommune sehr genau überlegt, ob sie Umweltauflagen verschärft oder Regularien zum Bau preisgünstiger Wohnungen in Bebauungspläne hinein schreibt, wenn sie befürchten muss, dafür Schadensersatz zahlen zu müssen.

Logo der attac-Kampagne: 10.000 Kommunen TTIP-frei

Lokale Akteure wehren sich[Bearbeiten]

Obwohl die Verhandlungen über das TTIP im Geheimen ablaufen und zudem für viele das Thema sehr abstrakt und weit weg von täglichen Leben scheint, hat die Kritik am geplanten Abkommen inzwischen auch die Städte und Gemeinden in Deutschland erreicht. In etlichen kommunalen Gremien wurde TTIP bereits zum Thema gemacht und so hat beispielsweise der Rat der Stadt Erkrath auf Initiative der Erkrather Wohlfahrtsverbände eine Stellungnahme verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, sich gegen das TTIP auszusprechen. Verschiedene kommunale Spitzenverbände warnen in Stellungnahmen vor den Auswirkungen des Freihandelsabkommens. Zu Beginn waren dies eher Randerscheinungen als eine breite Protestwelle, doch nimmt die Zahl von Kommunen, die sich öffentlich gegen die Handelsabkommen aussprechen, stetig zu.

Konferenz TTIP-freier Kommunen[Bearbeiten]

Am 21. Mai 2016 trafen sich Vertreter/innen von mehr als 40 Kommunen und Landkreisen aus Spanien, Frankreich, Österreich, Italien, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden und Belgien in Barcelona zur ersten paneuropäischen Konferenz TTIP-freier Kommunen. Vertreten waren unter anderem die Großstädte Barcelona, Madrid, Birmingham, Wien, Grenoble und Köln. Sie verabschiedeten dort die Barcelona Declaration (englisch), die seitdem von weiteren 17 Kommunen unterzeichnet wurde.

Siehe dazu[Bearbeiten]

September 2016: 2.000 Kommunen gegen TTIP und CETA[Bearbeiten]

Nach Angaben von attac Österreich wurde im September 2016 die Zahl von 2.000 Kommunen erreicht, die sich gegen die Abkommen TTIP und CETA ausgesprochen haben.[3]. In diesen Kommunen lebten 75 Mio. Menschen.

TTIP als Anlass zur Kritik am Primat des Freihandels und der Ökonomisierung aller Lebensbereiche nehmen[Bearbeiten]

Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Menschen gegen das TTIP wenden und das Scheitern der Verhandlungen ist möglich. Wenn es allerdings nicht gelingt, dass TTIP zum Anlass zu nehmen, auch weitere Abkommen wie das CETA und das TISA zu stoppen und die ganze Freihandelsideologie zu demaskieren, könnte sich dies als Pyrrhussieg erweisen. Denn die Kampagnen gegen Freihandelsabkommen haben es bisher nicht geschafft, die Tendenz zur Ökonomisierung immer weiterer Lebensbereiche (Gesundheit, Bildung, Kultur ...) zu stoppen. Die geht auf allen Ebenen weiter, sei es auf der kommunalen, sei es weltweit. Wer gute öffentliche Dienste in den Städten und Gemeinden will, muss dem ‚soviel (kapitalistischer) Markt und Konkurrenz wie möglich‘ der Neoliberalen ein ‚nur soviel Markt und Konkurrenz wie nötig‘ und ein ‚soviel kooperative Formen des Wirtschaftens wie möglich‘ entgegen setzen.

Streit um kommunales Äußerungsrecht[Bearbeiten]

Veranlasst durch "zahlreiche Anfragen" vertritt der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Mitteilung vom 07.11.2014 die Auffassung, ein Gemeinderat habe zum Thema von Freihandelsabkommen keine "Befassungskompetenz'. "Seine Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund bzw. der europäischen Union liegt."

Hierzu erwidern die Grünen Abgeordneten Britta Haßelmann (Bundestag) und Sven Giegold (Europäisches Parlament) mit einem Schreiben vom 17.11.2014, diese Auffassung sei nicht richtig und lasse sich auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen. "Im Falle der Freihandelsabkommen geht es um Gesetzgebung, die gerade in den gemeindlichen Wirkungskreis übergreifen könnte, da auch Bereiche betroffen sein könnten, die bisher in gemeindlicher Zuständigkeit (siehe dazu BVerfGE 79, 127) wahrgenommen wurden oder wahrgenommen werden konnten. ... Im vorliegenden Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sogar „Aufgaben mit relevantem örtlichen Charakter“ tangiert sind, in die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur „aus Gründen des Gemeininteresses“ eingegriffen werden kann, wenn diese gegenüber dem Gewicht der Aufgabenzuweisung an die örtliche Ebene überwiegen (Zitate aus dazu BVerfGE 79,127). ... Deshalb sollte es den Räten ohne weiteres möglich sein, Resolutionen, die sich auf befürchtete Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge gründen, zu beschließen." In diesem Zusammenhang verweisen sie auf den Beschlussantrag der Grünen im Bundestag vom 21.05.2014 zum Freihandelsabkommen. Auch das Umweltinstitut München hat ein Factsheet "Dürfen Kommunen sich zu Freihandelsabkommen äußern?" (März 2015, pdf-Format, 2 Seiten) veröffentlicht. attac kommentiert das Thema mit Verweis auf weitere kritische Quellen.

Die gegenteilige Sicht nimmt Dierk Wahlen in einer Ausarbeitung für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein. Im Papier Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen (Februar 2015; pdf-Format, 8 Seiten) kommt er zu dem Schluss: "Weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen stehen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu." Die Rechte der Gemeindevertretungen beschränkten sich auf "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft", mithin müsse ein klarer Ortsbezug gegeben sein; allgemeinpolitische Angelegenheiten fielen nicht darunter. Je nach Gemeindeordnung sei entweder derBürgermeister oder der Rat selbst verpflichtet, entsprechende Anträge von der Tagesordnung zu nehmen. Mit dem Argument von Haßelmann/Giegold, ein Freihandelsabkommen könne in Rechte eingreifen, die bisher den Gemeinden zustehen, setzt sich das Papier nicht auseinander.[4]

Der Deutsche Landkreistag widerspricht in einer Stellungnahme vom 11.03.2015 der Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: "Eine Befassungskompetenz der Gemeindevertretungen ist nach der ständigen Rechtsprechung gegeben, soweit sie sich mit den möglichen Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf ihr konkretes Gemeindegebiet auseinandersetzt. Dieses ist mit Blick gerade auf die Befürchtungen hinsichtlich der kommunalen Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge regelmäßig der Fall. Mögliche Marktzugangsverpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen wirken sich eben auf typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, den regelmäßig kommunal organisierten und durchgeführten öffentlichen Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen oder Krankenhäuser aus." Für NRW versucht das Innenministerium in einem Erlass vom 11.12.2014 genauer herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen kommunale Beschlüsse zu den Handelsabkommen zulässig sind.

Bayern: Volksbegehren gegen CETA[Bearbeiten]

In Bayern startet ein Volksbegehren gegen CETA. Im Juli 2016 waren mehr als 50.000 Unterschriften - weitaus mehr als notwendig - dafür gesammelt worden. Daran hatte die kommunale Ebene einen großen Anteil. So fand in Erlangen am 16.07.2016 eine Demonstration gegen CETA statt, an der sich die gesamte Stadtspitze und der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke beteiligten.[5]

Weblinks[Bearbeiten]

Allgemein[Bearbeiten]

Zu den Auswirkungen auf Kommunen[Bearbeiten]

Reaktionen kommunaler Verbände[Bearbeiten]

Musteranträge für Kommunen[Bearbeiten]

Reaktionen von und in Kommunen[Bearbeiten]

  • Der Gemeinderat von Lörrach beschloss am 27.02.2015, sich dem gemeinsamen Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband kommunaler Unternehmen anzuschließen. Der Antrag war von der SPD.Fraktion eingebracht und von Grünen und Linken unterstützt worden.[6]
  • Am 20.01.2015 beschloss der Finanzausschuss des Gemeinderats Reutlingen einen Antrag der Fraktion Die Grünen und Unabhängigen, mit dem Interventionen des Deutschen Städtetages in den Verhandlugnsprozess gefordert werden. Weiterhin wird die Forderung des Deutschen Städtetags unterstützt, die öffentliche Daseinsvorsorge inklusive der öffentlichen Dienstleistungen vom Geltungsbereich der Freihandelsabkommen auszuschließen. Die Stadt soll Informationsveranstaltungen zum Thema durchführen.[7] Schon zuvor hatten die Kreistagsfraktionen von Grünen und SPD im Landkreis Reutlingen eine Anfrage formuliert, um mehr darüber zu erfahren, wie die Kommunen von TTIP betroffen sind.
  • Ebenfalls Anfang 2015 führten die Grünen in Winterbach (Baden-Württemberg) eine Informationsveranstaltung durch und machten TTIP zum Thema im Kreistag; siehe: ZVW, TTIP gefährdet die Demokratie und TTIP wird zum Kreistags-Thema, 12.02.2015. Die Nachbarstadt Ichenhausen schloss sich an, siehe: Augsburger Allgemeine, Kompetenzen der Kommunen erhalten. Ichenhauser Stadtrat zu TTIP, 05.02.2015
  • Am 21.12.2014 beschloss der Stadtrat von Weißenfels (Thüringen) die Ablehnung von TTIP und CETA. Zuvor hatten schon die Landeshauptstädte Erfurt (Thüringen) und Magdeburg (Sachsen-Anhalt) ähnliche Beschlüsse gefasst.[8]
  • Am 10.12.2014 beschloss der Kreistag des Landkreis Rostock auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen seine Unterstützung für das gemeinsame Positionspapier des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes Kommunaler Unternehmen und setzt sich dafür ein, die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen kritisch zu begleiten, um zu gewährleisten, dass es zu keinen Einschränkungen der kommunalen Gestaltungsspielräume kommt; vgl. Güstrower Anzeiger, TTIP: Sorge um kommunale Gestaltungsspielräume, 13.12.2014
  • Der Stadtrat von Saarbrücken hat in der Sitzung vom 14.10.2014 eine Resolution veröffentlicht, in der er u. a. fordert, die kommunale Daseinsvorsorge und Kultur von den TTIP-Verhandlungen auszunehmen (siehe hierzu Pressemitteilung vom 15.10.2014).
  • Die Fraktion unabhängige Listen im Freiburger Stadtrat hat eine Anfrage zu diesem Thema eingebracht.
  • Das Stadtparlament von Kassel hat am 21.07.2014 in einem Beschluss seine Besorgnis ausgedrückt und fordert, Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz und Öffentlichkeit zu führen, keinerlei Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung vorzunehmen und die kommunale Daseinsvorsorge sowie Kultur und Bildung von den Verhandlungen auszunehmen.
  • Bereits am 28.03.2014 fasste die Stadtverordnetenversammlung Marburg einen Beschluss, wonach der Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 12.02.2014 begrüßt wird. Die StVV "lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, sozialen Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, öffentlichem Nahverkehr oder der Wasserversorgung beinhaltet."
  • Weitere Stellungnahmen und Beschlüsse von Kommunen sammelt die Webseite von attac: TTIP in Kommunen. Dort finden sich auch Vorschläge für weitere Aktivitäten: Die TTIP-kritische Resolution ist durch - was jetzt?
  • Einen Überblick (Stand September 2015) gibt auch CORRECT!V: TTIP-freie Zonen. Von CSU-Dörfern in Bayern bis ins linke Schwerin: Fast 300 Kommunen haben Resolutionen gegen TTIP verabschiedet.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Zitiert nach: Die Welt, TTIP offenbart neue Risiken für Länder und Gemeinden, 12.12.2015
  2. Vgl. zur Privatisierungsgefahr beim Trinkwasser - mit Bezug auf das Jefte-Abkommen mit Japan - auch: HNA, Aufregung wegen EU-Abkommen: Zapfen uns die Japaner bald das Wasser ab?, 14.07.2018
  3. stol.it: CETA/TTIP: Bereits 2000 europäische Kommunen dagegen, 07.09.2016
  4. Vgl. zum Gutachten auch die Zeit, Reden über TTIP verboten, 04.03.2015
  5. nordbayern.de, Erlangen: "Angriff auf die Kommunen", 17.07.2016
  6. Die Oberbadische, Standards in Gefahr, 27.02.2015
  7. Vgl. den beschlossenen Antrag vom 24.09.2014; siehe zur Diskussion ausführlich auch: Reutlinger Generalanzeiger, Was serviert die EU den Kommunen?, 25.01.2015
  8. Mitteldeutsche Zeitung: Stadtrat sieht Gefahren für Kommunen, 22.12.2014

Siehe auch[Bearbeiten]

Quelle[Bearbeiten]

Der vorstehende Beitrag wurde von Thomas Eberhardt-Köster am 13.07.2014 publiziert und mit Genehmigung des Autors dem Theorieblog von attac Deutschland entnommen. Die ursprüngliche Fassung ist unter theorieblog.attac.de/was-hat-das-ttip-mit-den-kommunen-zu-tun/ sowie als Download im pdf-Format verfügbar. Eine überarbeitete Fassung erschien auch in: Alternative Kommunalpolitik 1/2015, S. 52-54.

Der Abschnitt "Streit um kommunales Äußerungsrecht" wurde nachträglich hinzugefügt. Literatur, Links und weitere Verweise werden laufend aktualisiert.