Zahlungsmoral der Kommunen

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Gewerbebetriebe klagen gelegentlich über lange Zahlungsfristen der öffentlichen Hand, darunter auch der Kommunen. So ergab eine Umfrage des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) im Jahr 2012, dass nur 37% der befragten Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als "gut" bewerten, 25% jedoch als "schlecht" (die verbleibenden 38% als "befriedigend"). Hingegen schneiden bei 64% der befragten Betriebe private Auftraggeber mindestens mit "gut" ab.[1]. 28 Prozent der Unternehmen gaben an, bei Bauvorhaben werde die zweimonatige Frist für die Schlussrechnung von der öffentlichen Hand in 50 bis 100 Prozent aller Fälle überschritten, bei privaten Auftraggebern seien es rund 10 Prozent. Auch Abschlagszahlungen kämen oft zu spät, was für viele Unternehmen schwer zu verkraften sei.

Eine neuere Erhebung des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) von 2016 ergibt, dass sich dies nicht verbessert, sondern zumindest in der Wahrnehmung von 15% der befragten Inkasso-Unternehmen eher verschlechtert habe. Als einen Grund hierfür gibt der BDIU an, dass nach wie vor viele Kommunen überschuldet sind.[2]

Die kommunalen Spitzenverbände widersprechen dieser Darstellung. Es handle sich um Einzelfälle, in manchen Fällen sei auch die Leistung noch nicht abgenommen oder ein Streit über die Gewährleistung noch nicht geklärt. Sowohl der Deutsche Städte- und Gemeindebund als auch der Deutsche Städtetag betonen, die Kommunen gehörten zu den zuverlässigsten Schuldnern und hätten am Ende noch immer ihre Rechnungen bezahlt.[3]

Fußnoten[Bearbeiten]

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