Zensus 2011

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Beim Zensus 2011 handelte es sich um eine EU-weite Volkszählung im Mai 2011, die in Deutschland als registergestützte Volkszählung durchgeführt wurde. Dabei wurde nicht die Bevölkerung flächendeckend befragt, sondern es wurden Daten aus Registern zusammengetragen, die nur bei Ungenauigkeiten oder Informationslücken durch Befragungen ergänzt werden. Bei diesen Registern handelt es sich u. a. um

Klagen von Kommunen[Bearbeiten]

Für die Kommunen war der Zensus u. a. deshalb von Bedeutung, weil die amtlich festgestellte Einwohnerzahl einer Gemeinde für ihre Einnahmen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (für Länder einschl. der Stadtstaaten entsprechend im Länderfinanzausgleich) ausschlaggebend sind. Beim Zensus 2011 wurde die Bevölkerungszahl in Deutschland niedriger als erwartet, nämlich mit 80,2 Mio. Menschen festgestellt. Für eine Vielzahl von Kommunen wurden niedrigere Einwohnerzahlen ermittelt als zuvor vermutet. Dies kann für viele Kommunen zu geringeren Einnahmen führen. Auch für Prognosen und die darauf basierende Infrastrukturplanung sind richtige Daten zu Bevölkerungszahlen und ihrer Entwicklungstrends wichtig.[1]

Bis zum April 2015 hatten daher 344 Kommunen[2] Klage gegen den Zensus 2011 eingereicht. Die meisten dieser Klagen wurden damit begründet, dass die Methode, die Einwohnerzahlen anhand von Stichproben hochzurechnen, nicht hinreichend genau ist.[3] Insbesondere Gemeinden, für die das Zensusverfahren geringere Einwohnerzahlen ergab als Personen beim Einwohnermeldeamt registriert sind, fühlten sich benachteiligt.[4]

Nachdem das Verwaltungsgericht Bremen am 06.11.2014 zugunsten des Zensusgesetzes geurteilt hat[5], hatten viele Kommunen ihre Klagen wieder zurückgezogen[6]. Auch das VG Magdeburg lehnte vier Klagen von Kommunen (Magdeburg, Burg, Blankenburg und Osterburg) gegen den Zensus 2011 ab.[7] Dennoch blieben bundesweit über 100 Klagen anhängig, mehr als hundert weitere Verfahren ruhten. Viele Kommunen wollten den Ausgang einer Klage abwarten, die die Länder Berlin und Hamburg 2015 beim Bundesverfassungsgericht einreichten.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.09.2018[Bearbeiten]

Am 19.09.2018 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, das den Zensus 2011 für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärte.[8] Der Gesetzgeber, so das oberste Gericht, müsse "eine hinreichend realitätsnahe Ermittlung sicherstellen". Dies stelle jedoch "eine komplexe Gestaltungsaufgabe dar" und kollidiere "mit rechtlich geschützten Interessen anderer Beteiligter". Bei der Abwägung unterschiedlicher Belange komme "dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu". Da auch bei einer Vollerhebung Fehler und Ungenauigkeiten auftreten und der Eingriff in die Rechte Anderer größer ist, dürfen auch an die Zensusstichprobe keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Auch das EU-Recht erlaube ein solches Vorgehen.Der Gesetzgeber habe jedoch "bei zukünftigen Volkszählungen die Erfahrungen mit dem ... Zensus 2011 zu berücksichtigen und die Erforderlichkeit von Anpassungen zu prüfen".

Unter Verweis auf dieses Urteil hat der Verfassungsgerichtshof NRW im Jahr 2019 eine Klage von drei Gemeinden (Städte Bonn und Velbert sowie Gemeinde Much) abgewiesen,[9] die sich dagegen wandten, dass bei der Verteilung von Zuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 die Einwohnerdaten des Zensus 2011 und nicht mehr die fortgeschriebenen Ergebnisse der Volkszählung 1987 zugrundegelegt wurden. Der Landesgesetzgeber habe sich damit "innerhalb des ihm im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eingeräumten Gestaltungsspielraums gehalten".

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Ausführlich am Beispiel Wuppertals: Westdeutsche Zeitung, Land streicht tausende Wuppertaler aus der Statistik, 21.07.2019
  2. Zeit online: Klagen der Kommunen gegen Volkszählung ziehen sich hin, 02.04.2015
  3. Finanznachrichten.de: Hunderte Kommunen klagen gegen Zensus 2011, 26.10.2014; Westdeutsche Zeitung, Volkszählung löst Welle von Klagen aus, 30.11.2014; Zeit online, s. o.; Leonberger Kreiszeitung: Damit nicht wieder Einwohner abhandenkommen, 06.01.2019
  4. Märkische online Zeitung, 19 Brandenburger Kommunen klagen gegen Zensus 2011, 02.04.2014
  5. VG Bremen, Urteil vom 06.11.2014, Az. 4 K 841/13, Pressemitteilung und Urteil im Wortlaut
  6. Z. B. klagte seit Ende Januar 2015 keine Kommune in Thüringen mehr; vgl. Focus regional, MDR: Apolda zieht Zensus-Klage zurück, 31.01.2015
  7. Az. 1 A 327/13 MD, 1 A 333/13 MD, 1 A 335/13 MD und 1 A 347/13 MD; vgl. Pressemitteilung vom 2.10.2016; der Volltext der Entscheidungen liegt online nicht vor
  8. Az. 2 BvF 1/15 und 2BvF 2/15; siehe Urteil im Wortlaut sowie Pressemitteilung Nr. 74/2018 vom 19. September 2018
  9. Verfassungsgerichtshof NRW, Urteil vom 09.07.2019, Az. VerfGH 37/14; siehe auch Ariane Mohl: Gemeindefinanzierung: NRW-Kommunen scheitern mit Klage, in: Der Neue Kämmerer, 10.07.2019

Weblinks[Bearbeiten]