Zuweisungen

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Zuweisungen sind Mittel, die eine Gebietskörperschaft (häufig im Rahmen eines Finanzausgleichs) an eine andere zahlt. So erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Kommunen Zuweisungen von den Ländern. Im Länderfinanzausgleich leistet der Bund Zuweisungen an einige Länder, zugleich zahlen einige Länder Zuweisungen an andere. Im Rahmen spezieller Gesetze (z. B. des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) werden auch vom Bund Zuweisungen an die Kommunen gezahlt.

Arten von Zuweisungen[Bearbeiten]

Der Großteil der Zuweisungen, die die Kommunen vom jeweiligen Land erhalten, dient zur allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs, sie sind also nicht zweckgebunden (allgemeine Zuweisungen). Dies gilt insbesondere für die Schlüssel- und die Bedarfszuweisungen.

Einige Zuweisungen des Landes, insbesondere solche für Investitionen, und auch die meisten des Bundes sind jedoch zweckgebunden (Zweckzuweisungen).

Fast, aber nicht ganz deckungsgleich hiermit ist die Unterscheidung zwischen Zuweisungen für laufende Zwecke und Investitionszuweisungen.

Unterscheidung: Zuschüsse[Bearbeiten]

Im Unterschied dazu heißen Finanzhilfen, die vom öffentlichen Bereich an Unternehmen oder andere Private gegeben werden, Zuschüsse.

Siehe auch[Bearbeiten]