Doppik

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Doppik ist ein Kunstwort bzw. eine Abkürzung aus der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere der Buchführung bzw. Buchhaltung: Doppelte Buchführung in Konten bzw. in Kommunen/Körperschaften. (Doppelte Buchführung findet immer in Konten statt.)

Verwendung findet der Begriff "Doppik" vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik (einfache Buchführung mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. reinen Zahlungsströmen) hin zu den Gepflogenheiten der Privatwirtschaft - einschließlich einer Ergebniskontrolle. Diese Umstellung ist zentraler Bestandteil des Neuen kommunalen Finanzmanagements. Im kaufmännischen Bereich ist die doppelte Buchführung üblich. Teilweise ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei Kapitalgesellschaften.

Einführung der Doppik in den deutschen Kommunen

Traditionell wurde in den deutschen Kommunen die Haushalts- und Finanzwirtschaft kameralistisch geführt. Im Jahr 1999 fasste die Innenministerkonferenz den Grundsatzbeschluss zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts. Am 24.11.2000 wurden von der IMK die Eckpunkte für ein kommunales Haushaltsrecht beschlossen, damit war der Reformprozess eingeleitet.

Nach entsprechenden Vorarbeiten folgten 2003 die Empfehlungen der IMK "Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen" (zumeist als "Leittext" bezeichnet) für doppische Gemeindehaushaltsverordnungen sowie (für Bundesländer, die die Umstellung auf die Doppik nicht vollständig vornehmen wollten) für eine Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte Kameralistik sowie für Produkt- und Kontenrahmen. Diese wurden jedoch von keinem Bundesland unverändert übernommen, vielmehr schuf jedes Bundesland eigene Regelungen, die in Details vom Leittext abweichen. Die Bundesländer, die die kommunale Haushaltsführung komplett auf die Doppik umstellten, begannen damit zwischen 2005 und 2009 und schlossen die Umstellung zwischen 2009 und 2013 ab (Ausnahmen: Hessen und Baden-Württemberg - Frist bis 2015 bzw. 2016).

Derzeit (Mitte 2014) stellt sich die Umstellung auf die Doppik wie folgt dar:

  • In Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es ein Wahlrecht zwischen der Doppik und der Kameralistik (Schleswig-Holstein und Thüringen: Erweiterte Kameralistik) und damit keine Umstellungsfrist.
  • Baden-Württemberg hat den Kommunen eine lange Frist bis 2016 für die Umstellung eingeräumt; in Hessen haben die Kommunen, die bis 2009 vom damals bestehenden Wahlrecht Gebrauch machten, bis 2015 Zeit zur Umstellung.
  • Alle anderen Flächenländer und die Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben die Umstellung auf die kommunale Doppik abgeschlossen.
  • In Berlin wird der gemeinsame Landes- und Kommunalhaushalt als kameralistischer Haushalt geführt.

Unter den folgenden Weblinks sind die Haushaltsvorschriften der Flächenländer abrufbar.

Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts die Umstellung der Kommunalhaushalte auf die Doppik beschlossen. Dafür wurde eine relativ lange Frist bis spätestens 2016 vorgesehen. Später wurde diese Frist bis 2020 verlängert. Daher sind viele, gerade kleinere Kommunen noch in der Vorbereitung der Umstellung.

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Bayern

In Bayern haben Kommunen seit 2007 die Wahl zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung. Viele, insbesondere kleinere Gemeinden sind aus Effizienzgründen bei der kameralistischen Haushaltsführung geblieben.

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Brandenburg

In Brandenburg begann die Umstellung auf die Doppik im Jahr 2008 und war Ende 2011 abgeschlossen.

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Hessen

In Hessen bestand bis 2009 ein Wahlrecht ziwschen Doppik und Kameralistik. Nachdem dies abgeschafft wurde, haben die zunächst weiter kameralistisch buchenden Kommunen bis 2015 Zeit für die Umstellung. Die Landkreise hatten ihren Haushaltswirtschaft bis 2009 vollständig auf Doppik umgestellt.

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Mecklenburg-Vorpommern

Die Übergangszeit zur Einführung der Doppik betrug in Mecklenburg-Vorpommern vier Jahre und endete 2012, seit dem buchen alle Kommunen doppisch.

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Niedersachsen

In Niedersachsen wird die Umstellung auf das "Neue Kommunale Rechnungswesen" (NKR) seit 2006 durchgeführt, seit dem Haushaltsjahr 2012 ist es in allen Kommunen anzuwenden.

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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist in Sachen Doppik Pionier: Nach einem Modellversuch wurde mit der Umstellung auf das "Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF) 2005 begonnen, seit 2009 ist es landesweit eingeführt.

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Rheinland-Pfalz

Die Umstellung auf doppische Haushaltswirtschaft begann in Rheinland-Pfalz im Jahr 2006 und war 2009 abgeschlossen.

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Saarland

Im Saarland begann die Umstellung 2007, seit dem Haushaltsjahr 2010 sind alle Kommunen verpflichtet, doppische Haushaltspläne und -abschlüsse vorzulegen.

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Sachsen

Das Land Sachsen begann 2008 mit der Umstellung, seit dem Haushaltsjahr 2013 ist die doppische Haushaltsführung für alle Gemeinden verpflichtend.

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Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt begann die Umstellung 2006 und sollte zunächst mit dem Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen werden, dieser Termin wurde später auf 2013 verschoben.

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Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können die Kommunen seit 2007 zwischen der Doppik und der erweiterten Kameralistik wählen.

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Thüringen

Seit 2009 können die Kommunen in Thüringen die Doppik anwenden, wahlweise gilt stattdessen die erweiterte Kameralistik.

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Weblinks

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