Jährlichkeit
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Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit besagt, dass Haushalte jeweils nach Jahren getrennt aufzustellen sind. Dies gilt gleichermaßen für die doppische wie für die kameralistische Haushaltswirtschaft. Auch bei einem Doppelhaushalt sind alle Ansätze nach Haushaltsjahren getrennt aufzustellen.
Siehe auch
- Jährlichkeitsgrundsatz im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft]
- Haushaltsgrundsatz
- Jährigkeit, Haushaltsjahr