Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KommunalWiki

Zeile 28: Zeile 28:


In [[Nordrhein-Westfalen]] hat das Landesumweltministerium am 04.11.2015 den [[Kreisordnungsbehörden]] eine Musterverordnung ("[http://www.fuw-piraten-rsk.de/wp-content/uploads/2015/11/MusterverordnungKatzenRemmel.pdf Materialien zur Erstellung einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierschG]") zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage können [[Kreis]]e und [[Kreisfreie Stadt|kreisfreie Städte]] eine Verordnung erlassen. Beispielsweise hat die grüne Stadtratsfraktion in Essen bereits am 19.11.2015 einen entsprechenden [http://gruenerkv-essen.de/fileadmin/user_upload/verbaende/kv_essen/Ankuendigung_von_Veranstaltungen/151209_Antrag_OPO_AUVG_Rat_Katzenkastration.pdf Antrag] eingebracht, der als Anregung dienen kann. Nach Angaben des Umweltministeriums NRW haben inzwischen etwa ein Viertel der NRW-Kommunen entsprechende Verordnungen erlassen.<ref>Umweltministerium NRW, [https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/katzen/ Katzen]</ref> Nach dem 2015 verabschiedeten "Ökologischen Jagdgesetz"<ref>Zum Jagdgesetz vgl. die Broschüre des Umweltministeriums: [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf Das ökologische Jagdgesetz NRW]. Erläuterungen zum neuen Jagdrecht (pdf-Format, 52 Seiten)</ref> dürfen wildernde Katzen in NRW nicht mehr geschossen werden. Am 15. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht Münster festgestellt, dass von Jägern aufgegriffene freilaufende Katzen als "Fundtiere" anzusehen sind und von kommunalen Tierheimen in Verwahrung genommen werden müssen.<ref>Aktenzeichen: 1 L 1290/15, [https://openjur.de/u/866738.html das Urteil im Wortlaut]</ref>
In [[Nordrhein-Westfalen]] hat das Landesumweltministerium am 04.11.2015 den [[Kreisordnungsbehörden]] eine Musterverordnung ("[http://www.fuw-piraten-rsk.de/wp-content/uploads/2015/11/MusterverordnungKatzenRemmel.pdf Materialien zur Erstellung einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierschG]") zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage können [[Kreis]]e und [[Kreisfreie Stadt|kreisfreie Städte]] eine Verordnung erlassen. Beispielsweise hat die grüne Stadtratsfraktion in Essen bereits am 19.11.2015 einen entsprechenden [http://gruenerkv-essen.de/fileadmin/user_upload/verbaende/kv_essen/Ankuendigung_von_Veranstaltungen/151209_Antrag_OPO_AUVG_Rat_Katzenkastration.pdf Antrag] eingebracht, der als Anregung dienen kann. Nach Angaben des Umweltministeriums NRW haben inzwischen etwa ein Viertel der NRW-Kommunen entsprechende Verordnungen erlassen.<ref>Umweltministerium NRW, [https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/katzen/ Katzen]</ref> Nach dem 2015 verabschiedeten "Ökologischen Jagdgesetz"<ref>Zum Jagdgesetz vgl. die Broschüre des Umweltministeriums: [https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/oekologisches_jagdgesetz_nrw_broschuere.pdf Das ökologische Jagdgesetz NRW]. Erläuterungen zum neuen Jagdrecht (pdf-Format, 52 Seiten)</ref> dürfen wildernde Katzen in NRW nicht mehr geschossen werden. Am 15. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht Münster festgestellt, dass von Jägern aufgegriffene freilaufende Katzen als "Fundtiere" anzusehen sind und von kommunalen Tierheimen in Verwahrung genommen werden müssen.<ref>Aktenzeichen: 1 L 1290/15, [https://openjur.de/u/866738.html das Urteil im Wortlaut]</ref>
===Sachsen-Anhalt===
Nach Presseberichten plant die Landesregierung in [[Sachsen-Anhalt]], Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit zu geben, einen lokalen Kastrationszwang zu verordnen. Zuvor soll jedoch ein Gutachten die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme beurteilen.<ref>Welt, [https://www.welt.de/vermischtes/article166783272/Sachsen-Anhalt-bereitet-Kastrationspflicht-fuer-Katzen-vor.html Sachsen-Anhalt bereitet Kastrationspflicht für Katzen vor], Mai 2017</ref>


===Schleswig-Holstein===
===Schleswig-Holstein===

Version vom 20. Juli 2017, 15:35 Uhr

Nachricht von Rita A. Herrmann, August 2014

Kassel / Rostock. Kater Carlo und Mietzekatze Morle kann man den Fortpflanzungstrieb nicht verdenken – und leider bedenken auch viele Halter die Folgen nicht, wenn sie ihrem Tier Auslauf ins Freie gewähren: Unkastrierte „Freigängerkatzen“ sorgen dafür, dass es immer mehr herrenlose, verwilderte Tiere gibt. So kommen in Kassel auf 15.000 Haustiere etwa 2-3.000 verwilderte Katzen. Viele erkranken an Leukose, Katzenschnupfen oder Katzenseuche – und infizieren wiederum andere Artgenossen.

Das Leid der Tiere kommt auch die Allgemeinheit teuer zu stehen: „Allein im Tierheim Kassel fallen jährlich ca. 250.000 € Kosten für die Versorgung von Katzen an. Ca. 80% dieser Kosten werden durch Fundtiere aus dem Stadtgebiet Kassel verursacht und für diese Katzen muss gemäß BGB die Kommune aufkommen“, schreibt etwa der Leiter des Kasseler Tierheimes.

Er wandte sich mit einer Bürgereingabe ebenso an die Stadtverordnetenversammlung wie neun in einer Initiative zusammengeschlossene Tierschutzverbände der Region: Sie fordern eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen – nach dem Tierschutzgesetz ist die Kastration "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" ausdrücklich vom sog. Amputationsverbot ausgenommen (§ 6 (1) TierSchG). Ferner sollen die Tiere gechipt werden, damit der Tierarzt kontrollieren kann, ob eine Katze bereits kastriert ist. Außerdem lässt sich so bei Fundtieren der Besitzer schneller ermitteln.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Christine Hesse, und ihr SPD-Kollege Günther Schnell konnten nach einer Expertenanhörung auch die CDU-Fraktion überzeugen, so dass mit einem Satzungsbeschluss im Herbst 2013 zu rechnen ist.

Vorbild ist die Stadt Paderborn, die die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für privat gehaltene Freigängerkatzen bereits 2008 eingeführt hatte. Dem sog. „Paderborner Modell“ sind zwischenzeitlich 235 Kommunen gefolgt, jüngstes Beispiel ist die Hansestadt Rostock. Deren „Stadtverordnung“ bezuschusst auf Antrag diese Eingriffe; 8.000 € stehen dieses Jahr dafür zur Verfügung. Auch die Kommunen im Landkreis Uelzen erwägen eine solche Verordnung, nachdem sie in den Samtgemeinden Bevensen-Ebstorf und Aue schon existiert.

Nachtrag Oktober 2016: Nach Informationen des Tierschutzbundes haben bis zum Sommer 2016 bundesweit rund 350 Kommunen, davon 70 in NRW, Katzenschutzversordnungen auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze erlassen.[1] Die folgende Übersicht ist naturgemäß unvollständig.

Situation in einzelnen Bundesländern, Stand 2015/2016

Brandenburg

In Brandenburg haben drei Gemeinden eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt: Luckenwalde bereits 2014, Frankfurt (Oder) 2015 und Jüterbog seit Anfang 2016.[2]

Hessen

In Hessen hat die Landesregierung im März 2015 den Kommunen freigestellt, in eigenen Satzungen die Kastration wildlebender Katzen vorzuschreiben.[3] Die rechtliche Handhabe dafür gibt der 2013 neu eingefügte § 13b Tierschutzgesetz. Der Landestierschutzbeauftragte Hessen hat zum Thema eine Handreichung für Kommunen (pdf-Format, 6 Seiten) veröffentlicht. Als erste Hessische Kommune hat Darmstadt im Juli 2015 eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen, die ins Freie gelassen werden, eingeführt; bei Zuwiderhandeln drohen Geldbußen bis zu 1.000 €.[4] Andere Kommunen reagierten zurückhaltend, teils aus Furcht vor Klagen von Katzenbesitzer/inne/n. Teilweise (z. B. in Wiesbaden) wird aber auch kein Bedarf gesehen. Land und Tierschutzgruppen haben gemeinsam ein Katzen-Kastrationsmobil ausgerüstet.[5]

Mecklenburg-Vorpommern

Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern im September 2014 die flächendeckende Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt; bereits ein Jahr zuvor galt dies auf kommunaler Ebene in der Hansestadt Rostock.[6] Nachdem nicht alle Kommunen diese Pflicht umsetzen, hat der Katzenschutzverein Rostock beschlossen, mehrere Kommunen im Landkreis Rostock zu verklagen.[7]

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat das Landesumweltministerium am 04.11.2015 den Kreisordnungsbehörden eine Musterverordnung ("Materialien zur Erstellung einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach § 13b TierschG") zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage können Kreise und kreisfreie Städte eine Verordnung erlassen. Beispielsweise hat die grüne Stadtratsfraktion in Essen bereits am 19.11.2015 einen entsprechenden Antrag eingebracht, der als Anregung dienen kann. Nach Angaben des Umweltministeriums NRW haben inzwischen etwa ein Viertel der NRW-Kommunen entsprechende Verordnungen erlassen.[8] Nach dem 2015 verabschiedeten "Ökologischen Jagdgesetz"[9] dürfen wildernde Katzen in NRW nicht mehr geschossen werden. Am 15. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht Münster festgestellt, dass von Jägern aufgegriffene freilaufende Katzen als "Fundtiere" anzusehen sind und von kommunalen Tierheimen in Verwahrung genommen werden müssen.[10]

Sachsen-Anhalt

Nach Presseberichten plant die Landesregierung in Sachsen-Anhalt, Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit zu geben, einen lokalen Kastrationszwang zu verordnen. Zuvor soll jedoch ein Gutachten die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme beurteilen.[11]

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein fördert die Landesregierung die Kastration von Katzen. Dazu wurde eine Vereinbarung zwischen Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Tierschutzverbänden und Tierärztekammer geschlossen (der Landesjagdverband schloss sich später an) mit folgendem Inhalt:

  • Kastrationen werden in drei Zeitfenstern gefördert: Probelaufaktion 15. Oktober bis 14. November 2014, Frühjahrsaktion 15. Februar bis 31. März 2015, Herbstaktion 1. bis 30. September 2015
  • Bei der Tierärztekammer wird ein Fonds geschaffen, in den Landesregierung, Tierschutzverbände und Einzelspender/innen zunächst 150.000 Euro einbringen; um weitere Beiträge z. B. von Kommunen und um Spenden wird geworben - mit Erfolg: Im Januar 2015 standen gut 200.000 € zur Verfügung, obwohl bereits Mittel verbraucht worden waren.
  • Während der Aktionszeiträume verzichten Tierärztinnen und Tierärzte auf ihr Honorar in Höhe von 25 Euro je Kastration. Weitere Kosten werden aus dem Fonds getragen, die Tierärzt/innen rechnen dies direkt ab.
  • Weiterhin wurden Vereinbarungen zu Öffentlichkeitsarbeit und zur Erfolgskontrolle getroffen.

Bei der Probelaufaktion im Herbst 2014 wurden 2.754 Tiere kastriert, insgesamt wird eine Zahl von 5.000 Katzen angestrebt.

Thüringen

Die Thüringer Landesregierung hat im Mai 2016 eine "Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen" (Katzenschutzverordnung) erlassen, die den Kreisen und kreisfreien Städten ermöglicht, nach einer entsprechenden Bedarfserhebung die Kastration für alle Katzen und Kater vorzuschreiben; die Landesregierung empfiehlt dieses Vorgehen.[12]

Fußnoten

  1. Vgl. Kölner Stadtanzeiger, Der Kampf der Kommunen gegen Streuner, 07.08.2016
  2. rbb, Auf die Straße nur kastriert, 25.06.2016
  3. Frankfurter Allgemeine Rhein-Main, Kommunen dürfen streunende Katzen kastrieren lassen, 24.03.2015; siehe auch zum Beispiel Odenwald: Echo, Tierschutzverein Odenwald fordert Kastrationspflicht, 21.05.2015
  4. focus regional, Darmstadt führt Kastrationspflicht für Katzen ein, 24.07.2015; siehe auch die nächste Fußnote
  5. Die Welt, Kommunen sehen Katzenkastrationspflicht in Hessen skeptisch, 07.08.2015; Mitteldeutsche Zeitung: Kommunen sehen Katzenkastrationspflicht in Hessen skeptisch, 07.08.2015
  6. Vier Pfoten: Mecklenburg-Vorpommern führt Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ein, 24.09.2015
  7. Ostsee-Zeitung: Katzenschutzverein verklagt Kommunen, 02.07.2016
  8. Umweltministerium NRW, Katzen
  9. Zum Jagdgesetz vgl. die Broschüre des Umweltministeriums: Das ökologische Jagdgesetz NRW. Erläuterungen zum neuen Jagdrecht (pdf-Format, 52 Seiten)
  10. Aktenzeichen: 1 L 1290/15, das Urteil im Wortlaut
  11. Welt, Sachsen-Anhalt bereitet Kastrationspflicht für Katzen vor, Mai 2017
  12. Sozialministerium Thüringen: Sozialministerium empfiehlt Katzenkastration, Medieninformation 079/2015 vom 21.05.2015; vgl. MDR, Kommunen können Kastration von Katzen vorschreiben, 25.05.2016

Weblinks und Quellen

Quelle

Der ursprüngliche Artikel stammt aus der AKP 4/13 und wurde seitdem um viele aktueller Informationen, insbesondere aus den einzelnen Bundesländern, ergänzt.

Vorlage:Bearbeitungsdatum