Kommunalinvestitionsförderungsfonds

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Seit Juni 2015 wird unter der Bezeichnung Kommunalinvestitionsförderungsfonds ein Sondervermögen des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. € geführt, aus dem Investitionen besonders finanzschwacher Gemeinden mit bis zu 90% gefördert werden können. Das Vorhaben wurde im April 2015 im Zusammenhang mit einem Nachtragshaushalt des Bundes gestartet und seinerzeit unter dem Stichwort "Nationaler Investitionspakt für Kommunen" diskutiert. Der Fonds geht auf einen Vorschlag einer von Wirtschaftsminister Gabriel eingesetzten Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" von Anfang 2015 zurück; diese hatte jedoch ein Volumen von 15 Mrd. € vorgeschlagen.[1] Der gesamte kommunale Investitionsrückstand in Deutschland wird vom KfW-Kommunalpanel derzeit (2016) auf ca. 136 Mrd. € geschätzt.

Grundlage des Fonds ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz[2]. Zur Verteilung der Mittel zwischen den Ländern wurden die Kriterien Einwohnerzahl, Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen zu je einem Drittel in den Verteilungsschlüssel einbezogen. Die 20% Eigenanteil können auch von den Ländern beigesteuert werden. Da auch die Länder für die Verteilung der Mittel unter die Kommunen zuständig sind und dabei auch eine jeweils eigene Definition des Kriteriums "finanzschwach" finden müssen, ist die Rolle der Länder bei der Ausführung des Gesetzes relativ stark.

Geförderte Vorhaben

Die Förderung erfolgt in zwei Schwerpunktbereichen: "Infrastruktur" und "Bildungsinfrastruktur". Im Einzelnen sollen folgende Zwecke gefördert werden:

  • Infrastruktur: Krankenhäuser; Lärmbekämpfung, insb. Straßen; Städtebau, einschl. altersgerechter Umbau, Abbau von Barrieren, Brachflächenrevitalisierung; Informationstechnologie in ländlichen Gebieten; energetische Sanierung; Luftreinhaltung.
  • Bildungsinfrastruktur: Frühkindliche Infrastruktur, einschl. Anschluss an Wärme aus erneuerbaren Energieträgern; Energetische Sanierung von Schulinfrastruktur; energetische Sanierung von Weiterbildungseinrichtungen; Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Umsetzung in den Bundesländern

Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW weist die Mittel den Gemeinden pauschal zu. Dabei wird zur Verteilung das Gemeindefinanzierungsgesetz angewendet. Jede Gemeinde, die zwischen 2011 und 2015 irgendwann Schlüsselzuweisungen erhalten hat, kann mit Fördermitteln rechnen.

Rheinland-Pfalz

Hier wurde die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden den Kreisen überlassen. Die Kreise, kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte können ihr Budget selbst verwalten und die Maßnahmen bestimmen, für die sie die Förderung beantragen. Dies sollte spätestens bis Ende April 2016 geschehen. Das Finanzministerium des Landes steuert die Umsetzung und erfüllt die Berichtspflichten gegenüber dem Bund.[3]

Aktualisierung 2016-2018

Im September 2016 wurde bekannt, dass die Fördermittel nur zögernd abfließen. Zu diesem Zeitpunkt seien zwar rund 1,8 Mrd. (von 3,5 Mrd.) € bereits verplant, aber lediglich 27 Mio. € seien abgerufen worden. Dies wurde vor allem mit der Überlastung vieler Kommunen durch den Flüchtlingszuzug erklärt. Ein weiterer Grund liegt in den mangelnden Planungskapazitäten der Kommunen; nach Jahren strikter Sparpolitik fehlt oft das Personal für die Planung von Vorhaben, baureife Pläne sind nicht vorhanden. Einige Vorhaben verzögern sich auch, weil Bau- und Handwerksbetriebe durch den derzeitigen Bauboom ausgelastet sind. Das Programm wurde daher bis 2020 verlängert.

Anfang 2018 waren 87% der Mittel verplant, doch nur 627 Mio. € (ca. 18% der Mittel) waren schon abgerufen worden - mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern: Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg hatten mehr als ein Drittel der Gelder erhalten, Mecklenburg-Vorpommern noch gar nichts. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Mittel erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen ausgezahlt werden.[4]

Fußnoten

  1. Spiegel Online, Experten fordern zusätzlich 15 Milliarden Euro für Kommunen, 21.02.2015
  2. Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24.06.2016 ist ein Artikelgesetz; Art. 2 ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
  3. Finanzministerium Rheinland-Pfalz: Kommunen stärker unterstützen, 14.07.2016
  4. Märkische Allgemeine, Bundes-Milliarden fließen nur langsam ab, 18.01.2018

Weblink