Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft (Hessen)

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Das Land Hessen erhebt seit 2016 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eine "Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft", somit eine Abundanzumlage. Sie ist von kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisung A höher ist als ihre Ausgleichsmesszahl, zu zahlen. Für die ersten 10%, um die die Ausgleichsmesszahl überschritten wird, gilt ein Umlagesatz von 15%, auf darüber liegende Beträge ein Satz von 25%.

Nach Presseberichten werden im Jahr 2017 voraussichtlich 28 Kommunen die Umlage zahlen, insgesamt bringen sie dabei 74 Mio. € auf.[1] Bis zum Herbst 2016 haben 12 Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, darunter Eschborn, Schwalbach am Taunus (beide Main-Taunus-Kreis), Walluf (Rheingau-Taunus-Kreis) und Neu-Isenburg (Kreis Offenbach). Weitere Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, bereiten eine Klage vor.[2]

Fußnoten

Weblink

Siehe auch

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