Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft (Hessen)
Das Land Hessen erhebt seit 2016 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs eine "Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft", somit eine Abundanzumlage. Sie ist von kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisung A höher ist als ihre Ausgleichsmesszahl, zu zahlen. Für die ersten 10%, um die die Ausgleichsmesszahl überschritten wird, gilt ein Umlagesatz von 15%, auf darüber liegende Beträge ein Satz von 25%.
Nach Presseberichten werden im Jahr 2017 voraussichtlich 28 Kommunen die Umlage zahlen, insgesamt bringen sie dabei 74 Mio. € auf.[1] Bis zum Herbst 2016 haben 12 Kommunen eine Klage gegen die Umlage eingereicht, darunter Eschborn, Schwalbach am Taunus (beide Main-Taunus-Kreis), Walluf (Rheingau-Taunus-Kreis) und Neu-Isenburg (Kreis Offenbach). Weitere Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, bereiten eine Klage vor.[2]
Fußnoten
- ↑ echo online, 28 hessische Kommunen zahlen kommendes Jahr Solidaritätsumlage, 03.10.2016
- ↑ hessenschau: Zwölf reiche Verlierer klagen schon gegen das Land, 04. 11.2016
Weblink
- Finanzausgleichsgesetz Hessen, § 22: Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft